Ebersberg:Entscheidung noch offen

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Kreissparkasse prüft, ob sie Prämiensparverträge kündigt

Von Konstantin Schätz, Ebersberg

Immer mehr Sparkassen kündigen derzeit sogenannte Prämiensparverträge ihrer Kunden. Im Internet ist von einem "Sparkassenskandal" die Rede. Im Nachbarlandkreis Erding verlieren zum 31. Oktober diesen Jahres 2500 Kunden ihre Sparverträge. Betroffen sind dabei Verträge, die seit 15 Jahren bestehen und für die keine Laufzeit festgelegt wurde. Ob Sparbuchbesitzern der Kreissparkasse München-Starnberg-Ebersberg dasselbe Schicksal droht, ist derzeit noch offen.

"Wir haben noch keine Entscheidung getroffen und können auch noch nicht sagen, wann wir eine Entscheidung treffen werden", erklärt Kerstin Brehm von der Pressestelle der Kreissparkasse München-Starnberg-Ebersberg. Zu der Frage, wie viele "S-Prämiensparen-flexibel"-Verträge es in der Kreissparkasse München-Starnberg-Ebersberg gibt, die eine solche Entscheidung betreffen könnte, wollte man sich nicht äußern. Derzeit warte man auf die Prüfung einer Urteilsbegründung des Bundesgerichtshofs (BGH). Die Entscheidung solle mit der Rechtsauffassung im Einklang stehen, heißt es.

Der BGH hatte im Mai entschieden, dass Sparkassen Prämiensparverträge kündigen dürfen, wenn die höchste Prämienstufe erreicht ist. Das ist meist nach 15 Jahren der Fall. Kunden einer Kreissparkasse in Sachsen-Anhalt hatten gegen die Kündigung geklagt. Der BGH jedoch gab dem Geldinstitut recht. Mit Verweis auf das Urteil kündigten weitere Geldinstitute die Maßnahme an.

Auslöser der Kündigungen seien nach Angaben des Leiters des Vorstandsstabs der Sparkasse Erding-Dorfen, Johann Kiermaier, der Minuszins der Europäischen Zentralbank (EZB). Die Niedrigzinspolitik der EZB führe dazu, dass der Zinsüberschuss der Sparkasse seit Jahren rückläufig sei, erklärte er der Erdinger SZ. Außerdem würden die Kreditinstitute einen Minuszins von 0,4 Prozent zahlen. Diesen Negativzins führte die EZB für Geldinstitute ein, die ihr Geld nur für kurze Zeit bei der Zentralbank anlegten. Kreditinstitute mussten daraufhin Zinsen zahlen, statt sie zu erhalten.

Prämiensparverträge - wie der "S-Prämiensparen-flexibel" der Kreissparkassen - wurden in den 1990er-Jahren eingeführt. Kunden zahlen einen konstanten Betrag ein und erhalten eine Prämie. Je länger man einzahlt, desto höher fällt die Prämie aus. In den ersten Jahren beträgt sie etwa drei Prozent. Nach 15 bis 20 Jahren Laufzeit versprachen die Kreditinstitute teilweise bis zu 50 Prozent der jährlichen Einzahlungen. Diese Geldgrube wird jetzt von den Kassen zugeschüttet, da sie es sich nicht mehr leisten können. Doch nicht nurdie Vertragskündigungen, auch deren Verzinsung. Während die Prämien von Anfang an vertraglich festgelegt wurden, hatte man die Zinsen dem aktuellen Marktzins angepasst. Zinsklauseln gingen aus den Verträgen nicht hervor. Im Jahr 2004 entschied der BGH, dass sich der Zinssatz an festen Bezugsgrößen des Kapitalmarkts orientieren müsse. Die Zinsberechnungen vieler Sparkassen hielten dem aber nicht stand. Das stellte eine Studie der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg fest. Viele Kunden, die einen Prämiensparvertrag bei einer Kreissparkasse hatten, konnten darauf Nachforderungen bei ihrer Bank stellen.

© SZ vom 19.08.2019 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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