10-H-Regelung:Kreis Ebersberg: Gute Aussichten für die Energiewende

Energiewende Landkreis Ebersberg - Modellkarte

Die Karte der regenerativen Energiequellen verzeichnet derzeit ein einziges Windrad, das soll sich ändern.

(Foto: Peter Hinz-Rosin)

Vor sechs Jahren beendete die 10-H-Regel der CSU-Staatsregierung den Ausbau der Windkraft im Landkreis. Nun gibt es einen neuen Plan.

Von Wieland Bögel, Ebersberg

Der Landkreis unternimmt einen neuen Versuch, seine Energiewendeziele auch mit Windkraft zu erreichen. Derzeit läuft eine Untersuchung, um die 2014 auf Eis gelegte "Konzentrationsflächenplanung Windkraft" mit der im selben Jahr von der CSU im Landtag beschlossenen 10-H-Regel in Einklang zu bringen. Darüber hinaus soll auch untersucht werden, an welchen Standorten die Rotoren möglichst landschaftsverträglich errichtet werden können.

Ober sticht Unter, diese von den Kartlern entlehnte Weisheit bekamen die Ebersberger Ende 2014 bei ihren Plänen für die Energiewende zu spüren. Der Landkreis und die Kommunen hatten bereits konkrete Überlegungen für einen Ausbau der Windkraft auf den Weg gebracht: In einem mehrere Jahre dauernden Prozess war ein interkommunaler Flächennutzungsplan entstanden. Dabei haben die Kommunen des Landkreises auf ihren Gebieten sogenannte Konzentrationsflächen für Windräder festgelegt. Das Prinzip kennt man etwa von Kiesgruben: Damit nicht überall gebuddelt wird, legen die Kommunen in ihren Flächennutzungsplänen Gebiete für den Kiesabbau fest, in anderen ist er dafür ausgeschlossen. Ähnlich gingen die Landkreiskommunen seit 2012 auch bei der Windkraft vor, nur dass sie die eigenen Flächennutzungspläne mit denen der Nachbarn abstimmten.

Dieses auch als Konzentrationsflächenplan bezeichnete Kartenwerk war gerade fertig geworden - und hatte Landkreis und Gemeinden zusammen rund 150 000 Euro gekostet - da entdeckte die Staatsregierung ihre Sympathie für die Windradgegner. Im November 2014 wurde mit der Mehrheit der CSU die sogenannte 10-H-Regel beschlossen. Zuvor galten Windräder als privilegierte Anlagen und durften im Außenbereich ohne größere Einschränkungen errichtet werden, es galt lediglich ein Mindestabstand von 800 Metern zur nächsten Ortschaft. Nun musste es mindestens das Zehnfache der Höhe des geplanten Windrades sein.

Zwar haben Kommunen die Möglichkeit, für sich Ausnahmen zu beschließen, tatsächlich getraut hat sich das wohl auch aufgrund des Drucks von oben bisher noch keine. In Bruck und Moosach gibt es aktuell aber entsprechende Überlegungen. Bis man über die Aufhebung der 10-H-Regel für die zwischen Taglaching und Fürmoosen geplante Anlage beraten und beschließen kann, muss die Planung konkreter und ein naturschutzrechtliches Gutachten erstellt sein. Aber beide Gemeinderäte haben Anfang des Jahres beschlossen, dem Projekt grundsätzlich zuzustimmen.

Einen solchen grundsätzlichen Beschluss pro Windkraft hat auch der Ebersberger Kreistag Anfang des Jahres gefasst. Damit verbunden war eben die Untersuchung, die ermitteln soll, was vom Konzentrationsflächenplan noch zu retten ist. Der Kreistag hatte für die Untersuchung 20 000 Euro in den Haushalt eingestellt, Hans Gröbmayr, bis Ende Juli Klimaschutzmanager des Landkreises, hat dieses Projekt als eines der letzten seiner Amtszeit noch in die Wege geleitet.

Denn für den Klimaschutz, das wird Gröbmayr nicht müde zu betonen, sei die Windkraft unverzichtbar. Genau wie für das vom Landkreis und seinen Gemeinden formulierte Ziel, bis zum Jahr 2030 unabhängig von fossilen Energieträgern zu sein. Dafür wären gemäß dem vor zwei Jahren im Kreistag vorgestellten Energienutzungsplan mehr als 30 Windräder im Landkreis nötig. Auch für die Ende 2019 im Rahmen eines Förderprogramms des Bundes eingerichtete Modellregion Wasserstoff der Landkreise Ebersberg, Landshut und München sei die Windkraft unverzichtbar, sagt Hans Gröbmayr. Schließlich soll der Wasserstoff ja "grün" sein, also mit Energie aus erneuerbaren Quellen gewonnen werden.

Eigentlich hätte die Aktualisierung der Konzentrationsflächenpläne bereits im Frühjahr beginnen sollen, wie so vieles hat auch hier die Corona-Krise einige Verzögerungen gebracht. Daher wird nun wohl Gröbmayrs Nachfolgerin im Amt die Ergebnisse vorstellen. Voraussichtlich im Herbst werde damit zu rechnen sein, sagt Gröbmayr, etwa vier Monate dürfte die Überprüfung wohl dauern.

Dabei geht es aber nicht ausschließlich um den Abgleich verschiedener Karten, Zonen und Abstandsflächen. Wie Gröbmayr erläutert, ist ein wichtiges Ziel der Planungen, zu ermitteln "wo aus landschaftsplanerischer Sicht" Windräder errichtet werden sollten. Konkret bedeutet das, die Anlagen sollen dort entstehen, wo sie am wenigsten stören. Natürlich könne man Windräder nicht unsichtbar machen, sagt Gröbmayr, "aber man kann sie entweder so bauen, dass es alle schrecklich finden, oder so, dass es stimmig ist". Etwa indem man darauf achtet, dass dadurch "kein Denkmal in der Sichtachse missachtet" oder eine sonstige Besonderheit der Landschaft beeinträchtigt werde.

Die vor sechs Jahren erarbeitete Konzentrationsflächenplanung bleibe dabei gültig, sagt Gröbmayr. Diese zu ändern sei nicht das Ziel der Untersuchung - und ohne einstimmiges Votum ohnehin nicht möglich -, sondern Vorschläge zu machen, wo sie noch Potenzial habe.

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