Mehr als zehn Jahre ist das Baugebiet Friedenseiche VIII nun bereits in der Planung, doch heuer sollen sich Interessierte endlich für eine Immobilie im Nordwesten der Kreisstadt bewerben können. Diesen Zeitplan verkündete die Verwaltung nun in der Sitzung des zuständigen Stadtratsausschusses. Sollte die Vollversammlung Ende April den Kriterienkatalog für die Vergaben beschließen, könnte bis August feststehen, wer ein Grundstück, ein Haus oder eine Wohnung erhält. Den infrage kommenden Personenkreis hat der Ausschuss ein gutes Stück erweitert.
Vergeben werden sollen zwölf Baugrundstücke für sogenannte Kettenhäuser, also Einzelbauten, die mit zwischenliegenden Garagen verbunden sind. Außerdem zwölf Reihenhäuser und acht bis neun Eigentumswohnungen, beides soll die Wohnungsgenossenschaft Wasserburg bauen, allerdings ist die Stadt darüber noch in Verhandlungen. Darum steht auch noch nicht fest, was eine Wohnung oder ein Reihenhaus am Ende genau kosten wird.
Die Stadt erzielt mit dem Verkauf der Grundstücke keinen Gewinn
Der Quadratmeterpreis für die Grundstücke dagegen schon: Er liegt bei 425 Euro – die gehen an die Stadtkasse – plus rund 220 Euro für die Erschließung, damit gibt die Stadt die Grundstücke gewissermaßen zum Selbstkostenpreis ab: Laut Vorlage der Verwaltung werden Einnahmen in Höhe von 3 906 475 Euro erwartet – das sind genau 900,86 Euro mehr als die Stadt für Grunderwerb, Planung und eigene Erschließungsmaßnahmen ausgegeben hat.

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Denn die Stadt als Eigentümerin der Grundstücke möchte Menschen, die sich ansonsten kein Eigenheim leisten können, ein ebensolches ermöglichen. Wer sich bewirbt, sollte nach dem ursprünglichen Entwurf der Vergaberichtlinien darum als Einzelperson nicht mehr als 70 000 Euro und als Paar nicht mehr als 140 000 Euro pro Jahr verdienen. Außerdem kommt nur zum Zuge, wer nicht mehr als 300 000 Euro auf der hohen Kante hat, dies entspricht in etwa dem Wert eines der Baugrundstücke.
Umstritten ist, wie viel Vermögen und Einkommen die Bewerber haben dürfen
Diese Summen habe man gemäß eigener Recherche zur Baufinanzierung festgelegt, erläuterte Hauptamtsleiter Erik Ipsen, „wer die Höchstgrenzen erfüllt, schafft das leicht“. Die überwiegende Mehrheit des Ausschusses war da deutlich skeptischer. Dominic Mayer (Pro Ebersberg) erinnerte an die Probleme, welche die Stadt mit dem Verkauf der Grundstücke in Hörmannsdorf hat, „nicht, dass wir hier auch drauf sitzen bleiben“.

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Die Gefahr sah auch Zweiter Bürgermeister Günter Obergrusberger (CSU), es gehe darum, „das Feld der Bewerber zu erhöhen“. Und solche mit weniger Vermögen würden ohnehin mehr Punkte im Vergabeverfahren bekommen. Stefan Mühlfenzl (SPD) verwies darauf, dass man ja Wohnraum für junge Familien schaffen wolle. Wenn eine solche nun aber eine Eigentumswohnung gegen ein Häuschen tauschen wolle, übersteige der Verkaufspreis möglicherweise die Vermögensobergrenze. Behalten darf man die Wohnung laut Satzung nämlich nicht, denn wer bereits eine Wohnimmobilie in der Stadt und 50 Kilometer Umkreis besitzt, kann sich nicht bewerben.
Die Stadt hatte die Vergabekriterien im Jahr 2019 bereits überarbeiten müssen
Bernhard Spötzl (FDP) monierte die unterschiedlichen Einkommensgrenzen je nachdem, ob sich ein Paar oder eine Einzelperson bewirbt: „Auch Alleinerziehende sind Familien.“ Diese Regelung sei der Stadt von einem Fachanwalt empfohlen worden, so Ipsen, Bürgermeister Ulrich Proske (parteilos) warnte deshalb vor einer Änderung: Die Anhebung der Vermögens- und Einkommensgrenzen könne man durchaus vertreten, die Grundlinien des Verfahrens sollte man in Hinblick auf die vergangenen Probleme mit EU-Recht nicht anfassen, „sonst kann es sein, dass uns das alles auf die Füße fällt“.

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Die Sorge ist nicht ganz unberechtigt, denn genau dies ist den Ebersbergern bei ebenjenem Baugebiet auch schon passiert. Bereits 2017 hatte sich der Stadtrat auf einen Kriterienkatalog verständigt – der dann aber wegen EU-Vorgaben wieder geändert werden musste. Damals lautete die Kritik, die Ortsansässigkeit werde zu hoch bewertet, dies sei diskriminierend gegenüber Leuten, die nie in Ebersberg gewohnt haben, dies aber künftig gerne tun würden. In der neuen Fassung gibt es zwar weiter Punkte für Ortsansässige und Leute, die in Ebersberg arbeiten. Allerdings kann man von den maximal möglichen 308 Punkten nur insgesamt höchstens 153 – also ganz knapp weniger als die Hälfte – über diese beiden Kategorien erzielen.
Zur Frage, wie hoch die Einkommens- und Vermögensgrenzen ausfallen dürfen, gab es im Ausschuss unterschiedliche Ansätze: Susanne Schmidberger (Grüne) und Doris Rauscher (SPD) nannten Ersparnisse in Höhe von 400 000 Euro als angemessen, ihr Fraktionskollege Mühlfenzl eine Summe bis zu 450 000 und Obergrusberger schlug 500 000 Euro Vermögen sowie 90 000 beziehungsweise 180 000 Euro Jahreseinkommen als Obergrenze vor. Der CSU-Vorschlag zum Vermögen wurde schließlich gegen die Stimmen von SPD und Grünen, der zum Jahreseinkommen lediglich gegen die der SPD angenommen.