Kopfsprungunglück:Ebersberg muss nicht zahlen

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Ein junger Mann klagt auf Schadenersatz, weil er sich bei einem Kopfsprung in den Klostersee schwere Wirbelverletzungen zugezogen hat. Das Landgericht München II sieht keine Mitschuld der Stadt.

Von Alexandra Leuthner, Ebersberg

Ganz überraschend kam das ablehnende Urteil nicht, dass der zuständige Richter am Landgericht München II am Freitag zu einer Klage gegen die Stadt Ebersberg verkündete. Ein junger Mann aus Dorfen hatte auf Schadenersatz in Höhe von 8000 Euro geklagt, weil er sich bei einem Kopfsprung in den Ebersberger Klostersee im Juli 2013 schwere Wirbelverletzungen zugezogen hatte. Die Gefahrenstelle, eine Untiefe am Ende des Wasserwachtstegs, sei nicht ausreichend gekennzeichnet gewesen, so der Vorwurf des damals 23-jährigen Thomas S.. Von jenem Steg aus waren nach Aussage des Klägers an diesem Julitag ständig Leute ins Wasser gesprungen. Und da hätten er und seine Freundin das auch getan. Thomas S. aber prallte mit dem Kopf ausgerechnet auf eine Untiefe, die sich vom Steg aus gesehen etwas links befand, während alle anderen Badegäste offenbar geradeaus gesprungen waren.

Der Vorsitzende Richter, der schon in der Verhandlung Anfang Januar hatte erkennen lassen, dass er das Verhalten des Klägers für unvorsichtig hielt - er hatte ihn eingehend nach seiner Kenntnis der Baderegeln befragt - sieht die Stadt Ebersberg vom Vorwurf entlastet, sie hätte ihrer Verkehrssicherungspflicht nicht genügt. Der Kläger sei in ein ihm unbekanntes Gewässer gesprungen, ohne vorher einen Blick hinein zu tun. Der Steg sei überdies als Wasserwachtsteg gekennzeichnet gewesen und nicht als öffentlicher Badesteg. "Ich sehe ein 100-prozentiges Mitverschulden des Klägers".

Der Erdinger Anwalt von Thomas S., Jörg Kaiser, erklärte, er sehe die Sache nach wie vor etwas anders, wollte sich aber ohne Kenntnis der Urteilsbegründung nicht näher äußern. Es halte aber eine Berufungsverhandlung durchaus für möglich.

© SZ vom 28.02.2015 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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