Corona in Ebersberg:Testpflicht für Seniorenheime wird verlängert

Das Ebersberger Landratsamt verlängert die Testpflicht in Pflegeeinrichtung. Grund ist die immer noch hohe Corona-Inzidenz.

Die Allgemeinverfügung, die eine Testpflicht für Bewohner von vollstationären Pflegeeinrichtungen, Einrichtungen für Menschen mit Behinderung, Altenheimen und Seniorenresidenzen vorsieht, wird bis zum 19. März verlängert. Das teilt das Ebersberger Landratsamt in einer Pressemeldung mit. Die Betroffenen müssen sich demnach - unabhängig davon, ob sie geimpft oder von einer Covid-19-Erkrankung genesen sind - an mindestens drei verschiedenen Tagen pro Kalenderwoche auf eine Corona-Infektion testen lassen. Dazu müssen die Einrichtungen laut Landratsamt ein entsprechendes Testkonzept vorhalten.

Die Verlängerung der Allgemeinverfügung ist auch deshalb notwendig, weil die Sieben-Tage-Inzidenz weiterhin auf einem hohen Niveau stagniert. Am Donnerstag lag der Wert für den Landkreis Ebersberg laut Robert-Koch-Institut bei 1459,5. In der Kreisklinik Ebersberg werden derzeit 28 Patienten mit einer Covid-19-Erkrankung behandelt, 19 kommen aus dem Landkreis. Auf der Intensivstation versorgt werden müssen zwei Corona-Patienten, eine Person mit Beatmung. 18 der Patienten sind vollständig geimpft. Es gibt zudem acht Verdachtsfälle in der Klinik.

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