Ebersberg:Bewährungsstrafe für Dealer

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Das Amtsgericht urteilt mild, weil der Angeklagte Einsicht zeigt

Von Antonia Heil, Ebersberg

Es muss abgelaufen sein wie im Film: Ein Auto hält auf einem Vorstadt-Bolzplatz, zwei Männer steigen aus und treffen eine dritte Gestalt, die ihnen ein geheimnisvolles Päckchen überreicht.

So oder zumindest so ähnlich ist es wohl im Jahr 2013 geschehen, zweimal im Oktober und einmal im Dezember: Ein Mann aus dem nördlichen Landkreis, der sich bei der Verhandlung vor dem Ebersberger Amtsgericht kooperativ und reumütig zeigte, wird beschuldigt, Kokain und Marihuana im Wert von etwa 1500 Euro verkauft zu haben. Er hatte dafür einen Kunden in seiner Wohnung empfangen, um mit diesem im Auto zu einem Bolzplatz in München zu fahren, um dort von einem Hintermann die Rauschmittel abzuholen. Die Staatsanwaltschaft stufte das Drogengeschäft des Angeklagten als Einnahmequelle von einiger Dauer und einigem Umfang ein.

Mit zwei Jahren Haft auf Bewährung und einer Geldstrafe von 3000 Euro ließen Richter Manfred Nikol und zwei Schöffen den Drogendealer aus Markt Schwaben aber vergleichsweise glimpflich davonkommen. Der Angeklagte war nämlich bereits vorbestraft und hatte damals seine Bewährungsauflagen nicht eingehalten. Die zuständige Staatsanwältin ließ es "mit zwei zugedrückten Augen" geschehen.

Der Angeklagte gab alles zu, was ihm vorgeworfen wurde. Auf Nachfragen des Richters hin erzählte er den Tathergang aller drei Treffen genau nach. Außerdem berichtete er bereitwillig und ausführlich über alle seine Drogentests, gemäß denen er seit etwa vier Jahren clean ist. Auch von seiner Arbeit in einer Gärtnerei, der er seit ungefähr zwei Jahren nachgeht, berichtete er. Man merkte, dass er Strafmilderung bezweckte, aber er drückte nicht auf die Tränendrüse des Richters und der Schöffen, sondern blieb immer sachlich. Nur ein einziges Mal zeigte der Angeklagte seine Gefühle deutlich: Als Richter Nikol sich erkundigte, warum er vor etwa vier Jahren den Drogenkonsum eingestellt habe. "Damals ist ein guter Freund von mir an Krebs gestorben. Er hat auch Drogen genommen." Noch auf dem Sterbebett habe er zu ihm gesagt: "Versprich mir, hör' auf mit dem Scheiß!" An dieses Versprechen habe er sich gehalten, so der Angeklagte mit belegter Stimme, den Blick auf den Boden des Gerichtssaals geheftet.

Dennoch kritisierte die Staatsanwältin das Verhalten des Angeklagten, wenn auch nicht das aktuelle, sondern das frühere. Er habe nämlich schon einmal eine Bewährungsstrafe erhalten und sich dann nicht an die gegebenen Auflagen gehalten. Dabei habe der Staat ihm großes Vertrauen entgegengebracht. Dieses Vertrauen sei nun fast komplett aufgebraucht. Das Vertrauen, das er sich beim letzten Mal verspielt habe, bekäme er nicht wieder zurück, so Richter Nikol, der sehr enttäuscht und verärgert wirkte. "Sie haben aber gerade noch die Kurve gekriegt."

Wegen seiner guten persönliche Weiterentwicklung in den letzen Jahren könne man es noch einmal versuchen. Schließlich habe der Angeklagte sich einen neuen Freundes- und Bekanntenkreis aufgebaut und er habe sich vom Drogenhandel und von der Drogenszene insgesamt distanziert. Außerdem sei er nachweislich seit mehreren Jahren clean und habe sich an seiner neuen Arbeitsstelle in der Gärtnerei gut in das Team eingefügt.

© SZ vom 12.08.2016 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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