Ebersberg:Bescheidene Nachfrage

Zweckverband

Die Schwangerenkonfliktberatung ist eine gesetzliche Aufgabe der Landkreise. Um sie zu erfüllen, schlossen sich die Kreise München, Freising, Ebersberg und Erding sowie die Gemeinden Ismaning und Unterföhring und die Stadt Garching 1990 zum Zweckverband "Kommunale Schwangerenberatung für die Region München Nord/Ost" zusammen. Dieser führte als neuer Träger die bereits bestehende Familienberatung Ismaning weiter.

Die Kostenaufteilung ist in der Verbandssatzung festgelegt: Demnach zahlt der Landkreis Ebersberg 13,03 Prozent der Kosten, der Landkreis Erding 12,77 Prozent und der Landkreis Freising 16,72 Prozent. Der Landkreis München und die beteiligten Gemeinden und Städte zahlen insgesamt 57,5 Prozent. Die sich daraus ergebenden Summen schwankten in der Vergangenheit stark: 2009 etwa musste Ebersberg gut 42 000 Euro zahlen, 2015 gut 21 000 Euro. moo

Zweckverband legt erstmals Zahlen zur Schwangerenberatung vor - der Landkreis sieht Optimierungsbedarf

Von Barbara Mooser, Ebersberg

Nur wenige Betroffene aus dem Landkreis nutzen das Angebot der Familienberatung in Ismaning, das der Kreis mitfinanziert: Aktuelle Zahlen zeigen, dass es zwischen Januar und September 2016 gerade einmal 47 Beratungskontakte gab. Im vergangenen Jahr zahlte der Kreis für die Mitgliedschaft im Zweckverband kommunale Schwangerenberatung als Träger der Familienberatungsstelle 26 500 Euro. Ebersberg fordert nun unter anderem eine "qualitative und quantitative Verbesserung der Außensprechstunden".

Bereits seit 1990 ist der Landkreis Mitglied des Zweckverbands, dem außerdem die Kreise Erding, Freising und München sowie die Gemeinden Ismaning und Unterföhring und die Stadt Garching angehören. Damals gab es kaum ähnliche Angebote, inzwischen hat sich das geändert: Im Kreis Ebersberg bieten das Gesundheitsamt und der Verein Donum Vitae ebenfalls regelmäßige Beratungen an. Nicht nur deshalb gibt es seit langer Zeit immer wieder Bestrebungen des Landkreises, aus dem Zweckverband auszusteigen - auch an Transparenz mangelte es nach Einschätzung der Ebersberger und auch der Vertreter aus dem Nachbarlandkreis Erding in der Vergangenheit erheblich. Denn jahrelang weigerte sich der Zweckverband, darüber Auskunft zu geben, wie viele Menschen aus dem Landkreis Ebersberg überhaupt das Angebot nutzen - das legte stets die Vermutung nahe, dass der Kreis relativ viel Geld für relativ wenige Beratungen zahlt.

Diese Einschätzung hat sich nun weitgehend bestätigt, denn erstmals gibt es Zahlen. Aus dem Landkreis Eberberg kommen demnach mit Abstand am wenigsten Betroffene zu den Beratungen. Von den insgesamt 47 Beratungskontakten mit Ratsuchenden aus dem Landkreis Ebersberg fanden sieben in Ebersberg selbst statt, wo der Zweckverband einmal die Woche eine zweistündige Außensprechstunde anbietet - zwischen Januar und September kam also durchschnittlich nicht mal einmal pro Monat eine Beratung suchende Frau oder ein Paar in die Außensprechstunde.

Aus dem Landkreis Erding nutzten 67 Einzelpersonen oder Paare das Angebot der Familienberatungsstelle, aus dem Landkreis Freising 140. Mit Abstand am meisten Ratsuchende kamen aus der Umgebung der Beratungsstelle im Landkreis München, aus diesem Bereich wurden 727 Beratungskontakte registriert. Knapp ein Drittel der Ratsuchenden kam nicht aus dem Gebiet, für das der Zweckverband zuständig ist, sondern vor allem aus der Landeshauptstadt.

Dennoch gibt es im Landkreis vorerst keine "konkreten Bestrebungen", einen erneuten Anlauf für einen Ausstieg aus dem Zweckverband zu unternehmen, wie Landrat Robert Niedergesäß (CSU) erläutert: "Der Sozialausschuss des Kreistages Ebersberg wird sich die Zahlen in seiner nächsten Sitzung im Frühjahr genau anschauen und darüber beraten." Grundsätzlich bedürfe ein Austritt einer Mehrheit im Zweckverband. Niedergesäß unterstreicht, dass es dem Landkreis nie darum gegangen sei, Geld einzusparen, "denn die Aufgabe muss geleistet und gewährleistet werden". Wichtig sei dem Landkreis aber die Transparenz gewesen, die bisher so nicht vorhanden gewesen sei. "Nun können wir gemeinsam darüber nachdenken, die Dinge zu optimieren und teilweise neu zu ordnen", so Niedergesäß.

Neben attraktiveren Außensprechstunden könnte dies auch eine stärkere Konzentration der Ismaninger Beratungsstelle auf das Kerngeschäft bedeuten, wie das Landratsamt mitteilt. Leistungen der Jugendhilfe wie etwa Scheidungs- und Trennungsberatung würden beispielsweise woanders ohnehin erbracht und könnten somit theoretisch in der Familienberatungsstelle wegfallen. Man berate darüber, ob die Angebote "wieder auf das gesetzlich gebotene Maß" zurückgefahren werden könnte, heißt es in einer Stellungnahme aus dem Landratsamt.

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