Ebersberg:Behörde bestreitet Vorwürfe

Landrat stellt sich vor Ausländeramt

Landrat Robert Niedergesäß (CSU) weist Vorwürfe zurück, wonach die Ausländerbehörde im Ebersberger Landratsamt einem Bauunternehmer mit Nachdruck nahegelegt habe, einem schwer erkrankten Senegalesen zu kündigen. Dieser hatte daraufhin nicht nur seinen Ausbildungsplatz, sondern auch die daran geknüpfte Aufenthaltserlaubnis verloren. Über dieses Vorgehen hatte sich ein Grafinger Bauunternehmer bei der Ebersberger SZ beklagt, eine ausführliche Stellungnahme dazu war das Landratsamt allerdings schuldig geblieben.

"Aus Datenschutzgründen war es der Behörde leider nicht möglich, die dargestellten Einzelheiten öffentlich zu widerlegen", heißt es nun aus der Kreisbehörde. "Es ist für unsere Mitarbeiter sehr belastend, dass sie Vorwürfen und negativen Meinungen nichts entgegensetzen dürfen. Für die Menschen, für die sie arbeiten, ist der Datenschutz jedoch ein sehr hohes Gut. Werden damit nicht Daten, sondern eben der Mensch dahinter geschützt", schreibt Niedergesäß. Dennoch will er sich mit den Vorwürfen auseinander setzen. "Der Landrat wird auch Kontakt zum bayerischen Flüchtlingsrat aufnehmen" heißt es in der Stellungnahme weiter. Dessen Einschätzung, die Ausländerbehörde in Ebersberg wäre eine der "rigidesten", widerspreche Rückmeldungen, die die Behörde von unterschiedlichen Seiten wie beispielsweise anderen Landkreisen oder der Arbeitsagentur in Zusammenhang mit Arbeitserlaubnissen erhalten habe. "Wenn man hier überhaupt ein Ranking aufstellen kann, bewegt sich Ebersberg vermutlich im Mittelfeld, ist also weder besonders rigide noch übertrieben liberal", so Niedergesäß. Die grundsätzliche Entscheidung, ob ein Asylbewerber in Deutschland bleiben darf, treffe das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf), heißt es. Die Kreisverwaltungsbehörden müssten diesen Beschluss entsprechend den gesetzlichen Vorgaben vollziehen, für sie gebe dabei keinen Handlungsspielraum.

Im Fall des gekündigten Senegalesen habe die für die Ausländerbehörde zuständige Abteilungsleiterin umgehend Kontakt zum früheren Arbeitgeber und einem Helfer aufgenommen, da aus dessen Aussagen hervorgegangen sei, dass sie nicht richtig informiert waren. "Die Ausländerbehörde hat nicht gegen den Betroffenen gearbeitet, sondern verhindert, dass er durch die Maschen des sozialen Netzes gefallen ist", heißt es in der Stellungnahme. Dass dabei Druck ausgeübt wurde, bestreitet die Behörde. "Dafür gab es keinen Grund." Das Amt habe keine eigenen Interessen, vielmehr hätten die Mitarbeiter nach einer rechtlich möglichen Lösung für den Betroffenen gesucht und sie auch gefunden.

Auch die Darstellung einer Helferin, nach der eine Mitarbeiterin des Ausländeramts die Polizei informiert habe, weil sie angenommen hatte, dass ein Asylbewerber ausreisepflichtig sei, bestreitet die Behörde. Die Polizei werde gerufen, wenn etwa jemand mit Haftbefehl gesucht wird oder sich selbst oder andere gefährdet. Weil auch Helferkreise die Ebersberger Ausländerbehörde kritisieren, hat der Landrat für nächste Woche zu einem Treffen aller Helferkreise aus dem Landkreis eingeladen, "zuletzt hatte ein solches Treffen mit sehr positivem Ergebnis im Frühjahr stattgefunden", heißt es.

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