Wegen eines überraschend gestoppten Förderprogramms des Bayerischen Bauministeriums liegen derzeit im ganzen Freistaat kommunale Bauvorhaben auf Eis. In der jüngsten Sitzung des Ebersberger Kreistags wurden entsprechend Befürchtungen geäußert, auch der von der Wohnbaugesellschaft Ebersberg geplante Bau von 64 Personalwohnungen an der Kreisklinik könnte davon betroffen sein. Für dieses Vorhaben nämlich hatte der Landkreis eine Finanzspritze aus ebenjenem Topf beantragt, in dem nun vorerst kein Geld mehr enthalten ist. Auf ihren Kosten wird die Wohnbaugesellschaft allerdings nicht sitzen bleiben, wie nun ein Sprecher des Bauministeriums klarstellt: „Das Projekt in Ebersberg ist nicht von einem Zahlungsstopp betroffen.“

Immobilien im Landkreis Ebersberg:Landkreis stopft Loch in Fördertopf
Weil aus dem Kommunalen Wohnbauförderungsprogramm des Freistaats vorerst kein Geld mehr fließt, muss das Ebersberger Landratsamt für das geplante Personalgebäude an der Kreisklinik in Vorleistung gehen.
Damit bestätigt das Ministerium die mündliche Zusage, die Landrat Robert Niedergesäß (CSU) bereits von seinem Parteifreund, dem bayerischen Bauminister Christian Bernreiter bekommen hatte. „Die Aussage ist, dass wir das Geld hundertprozentig wiederbekommen“, so Niedergesäß in der Kreistagssitzung. Ganz ähnlich äußert sich nun der Ministeriumssprecher. Das Projekt in Ebersberg hab eine Zustimmung zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn. Mit dem Bau könne also förderunschädlich begonnen werden. Tatsächlich sollen in der Ebersberger Von-Scala-Straße bereits in wenigen Tagen die Bagger anrollen, um das Wohngebäude für die Mitarbeitenden der Kreisklinik zu errichten. Geplant ist, dass der Rohbau bis Mitte nächsten Jahres steht, bezugsfertig soll das Gebäude dann Ende 2026 sein.
Diese Termine sind auch für die Ausschüttung der Förderung wichtig, wie das Ministerium mitteilt: „Im Kommunalen Wohnraumförderungsprogramm werden die Zuschüsse grundsätzlich in zwei Raten ausgezahlt. Die Hälfte des Zuschusses kann nach Fertigstellung des Rohbaus, die Auszahlung der zweiten Hälfte des Zuschusses mit dem Verwendungsnachweis beantragt werden.“ Entsprechend diesem Verfahren sollen auch die Gelder für den Personalwohnbau fließen.
Bis es so weit ist, wird der Landkreis jedoch finanziell in Vorleistung gehen müssen. Rund 5,4 Millionen Euro muss das Landratsamt an die Wohnbaugesellschaft überweisen, die damit diese ihrerseits die Rechnungen der Baufirmen begleichen kann. Trifft das Fördergeld aus dem Ministerium ein, zahlt die Wohnbaugesellschaft das Überbrückungsdarlehen an den Landkreis zurück.

