Süddeutsche Zeitung

Ebersberg:Fahrer prozessiert, weil sein Auto bei Fahrt durch die Wiese kaputt geht

Warum man sich einen Rechtsstreit einhandeln kann, wenn ein Holzbrett mit einem Metallstift in der Wiese liegt.

Glosse von Wieland Bögel

Im Bairischen gibt es, wie in vielen anderen Sprachen auch, das Phänomen der Polysemie. Wessen Deutschunterricht schon zu lange her ist: Es geht um Wörter, die mehrere Bedeutungen haben - also mehrere pro Wort, sonst wäre es ja nicht besonders. Etwa das Wort Brettl, das, wie auch ohne Bairischkenntnisse unschwer zu erraten ist, ein langes, flaches Stück Holz bezeichnet, eben ein Brett. Gleichzeitig bezeichnet Brettl auch eine besonders im Alpenvorland verbreitete Form der Thespischen Kunst, also des Theaters. Dessen Bretter ja bekanntlich die Welt bedeuten, wovon sich wohl das Polysem Brettl ableitet. Wäre es anders, spräche man von einem Homonym, was aber erstens zu weit führt und zweitens hier auch keinen Unterschied macht. Hier soll es darum gehen, wie manchmal das eine mit dem anderen Brettl wundersam verbunden ist - wie sich nun am Ebersberger Amtsgericht zeigte.

Verhandelt wurde der Fall eines Autofahrers, dem ein Schaden von mehr als 3000 Euro an seinem Gefährt entstanden war. Passiert war folgendes: Der Mann hatte während des Vaterstettener Wollmarktes im vergangenen Herbst auf einer angrenzenden Wiese geparkt. Dabei hatte er wohl einen aus dem Erdreich ragenden größeren Metallstift übersehen, der dann den Vorderreifen aufriss und das Fahrzeug auf einer gewissen Länge gleich mit. Pech gehabt, könnte man jetzt sagen, aber da heutzutage immer jemand anderes schuld ist, wenn einem was passiert, kommt jetzt das Brettl ins Spiel. Der Autofahrer hatte nämlich unter einem ebensolchen geparkt, genauer: Unter einem Werbeplakat für die Vaterstettener Brettlbühne.

Der Theaterverein fand sich daraufhin als Beklagter vor Gericht wieder, da der Metallstift durch den das Auto beschädigt wurde, zur Befestigung ebenjenes Werbebrettls für die Brettlbühne diente. Ein solches Metallteil habe auf einem Parkplatz nichts zu suchen, argumentierte nun die Anwältin des Klägers, weshalb die Brettlbühne Schadenersatz leisten müsse. Müsse sie gar nicht, meinte dagegen der Anwalt des beklagten Vereins, die Wiese sei nämlich gar kein Parkplatz gewesen, ja an dem fraglichen Tag sei sogar per Absperrband auf diese Tatsache hingewiesen worden.

Bis zum 1. Oktober gab Amtsrichter Markus Nikol den Parteien nun Zeit, sich zu einigen, sonst wird weiterverhandelt, unter anderem mit einigen Zeugen, die über die Eignung der Wiese als Parkplatz Auskunft geben sollen. Dann müssen auch Kläger und Beklagte persönlich erscheinen. Für letztere, die Leute von der Brettlbühne, wäre das aber ohnehin zu empfehlen, da könnten sie gleich Ideen für die nächste Saison sammeln. Vielleicht kommt ja dann etwas von Tassilo Herzwurm auf den Spielplan, auch bekannt als Georg Lohmeier, dem Autor der unvergesslichen Episoden aus dem Königlich Bayerischen Amtsgericht.

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SZ vom 28.08.2019/koei
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