Soziales:Ausschreibung für Schulsozialarbeit unrechtmäßig

Wabner - Realschule Poing - Streifzug

Das Schulsozialarbeit-Zimmer der Realschule Poing. Wer hier künftig arbeitet, ist ungewiss, genau wie an den anderen weiterführenden Schulen.

(Foto: Peter Hinz-Rosin)

Betroffen sind die Gymnasien und Realschulen im Landkreis Ebersberg. Wie geht es jetzt weiter?

Von Wieland Bögel, Ebersberg

Zuversicht zu zeigen, kann in einem Konflikt nicht schaden. Darum verwunderte es auch nicht, dass das Landratsamt Ebersberg in einem Streit mit der Diakonie Rosenheim um die Vergabe der Schulsozialarbeit stets von der Korrektheit des Vorgehens der Behörde überzeugt schien. Nun zeigt sich aber, dass es auch nicht unbedingt etwas nützt, seiner Sache zu sicher zu sein: Nach einem Urteil des bayerischen Verfassungsgerichtshofes ist das vom Landkreis gewählte Vergabeverfahren unzulässig.

Eine größere Öffentlichkeit erreichte der Streit um die Schulsozialarbeit zu Beginn des aktuellen Schuljahres. Da hatten sich die Kinder und Jugendlichen an den Realschulen und Gymnasien an neue Ansprechpartner zu gewöhnen. Der Vertrag mit der Diakonie Rosenheim, welche die Schulsozialarbeit an den acht weiterführenden Schulen des Landkreises seit teilweise einem Jahrzehnt trägt, war nicht verlängert worden. Im Landratsamt sah man die Ursache dafür eindeutig bei der Diakonie selbst, die Behörde hatte eine europaweite Ausschreibung vorgenommen, wie sie bei größeren Bauvorhaben oder Müllentsorgung üblich ist.

Wie aus dem Umfeld der Diakonie zu erfahren war, habe man seitens des Landratsamtes die Organisation indes bis zuletzt über dieses Vorgehen im Unklaren gelassen. So dass dort der Eindruck entstanden sei, der Landkreis werde, wie bei der vorigen Vergabe im Jahr 2016 aktiv die Diakonie zu einer Teilnahme auffordern. Stattdessen habe man eher durch Zufall von dem Vergabeverfahren erfahren. Die Bewerbung habe dann sehr schnell eingereicht werden müssen, wohl auch dadurch sei es zu einem Formfehler gekommen, der die Diakonie schließlich den Auftrag gekostet habe.

Über das Thema dürfte demnächst weiter gestritten werden

Seitens des Landratsamtes sah man damals den Fehler auch ausschließlich auf Seiten der Diakonie, die habe eben eine unzureichende Bewerbung eingereicht. Daher sei der Zuschlag an den anderen Kandidaten gegangen, eine gemeinnützige GmbH aus Ingolstadt, die ebenfalls im Bereich Sozialarbeit tätig ist. Seit Schuljahresbeginn betreut diese die Schulsozialarbeit - wenn auch nur als Übergangslösung. Final vergeben konnte der Landkreis den Auftrag nämlich nicht: Die Diakonie hatte geklagt, eben mit dem Argument, dass eine solche Ausschreibung, wie sie das Landratsamt vorgenommen hat, nicht zulässig sei. Dem ist der Verfassungsgerichtshof nun gefolgt, Rechtsmittel gegen diese Entscheidung des Gerichts sind ausdrücklich nicht möglich.

Dennoch wird über das Thema wohl demnächst weiter gestritten werden: Für die kommende Sitzung des Ausschusses für Soziales, Familie, Bildung, Sport und Kultur am 2. Februar hat die Fraktion der Grünen bereits vorab einen umfassenden Fragenkatalog eingereicht. So wollen die Grünen wissen, wie nun die Sozialarbeit an den weiterführenden Schulen beauftragt wird, ob es erneut eine Aufforderungen an freie Träger der Jugendhilfe gibt, sich zu bewerben, oder ob "der Vertrag mit dem bis letzten August verantwortlichen Träger" - gemeint ist die Diakonie - verlängert würde.

Des weiteren soll das Landratsamt beantworten, ob man künftig darauf achte, dass die Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter an den weiterführenden Schulen mindestens nach dem Tarif des öffentlichen Dienstes bezahlt werden. Hintergrund ist wohl, dass nach dem Trägerwechsel im Herbst ehemals für die Diakonie tätiges Personal berichtete, der neue Träger habe ihnen eine Weiterbeschäftigung angeboten - aber zu teilweise deutlich reduziertem Gehalt.

Ums Geld geht es auch bei einer weiteren Frage, der nach den bisher aufgelaufenen und künftigen finanziellen Auswirkungen für den Landkreis durch das Auswahlverfahren. Zudem wollen die Grünen wissen, ob bei einer künftigen Beauftragung für Sozialarbeit an den weiterführenden Schulen auch die Beschlüsse der zuständigen Kreistagsausschüsse berücksichtigt würden, die Zahl der Vollzeitstellen auf 5,5 aufzustocken. Dies war bislang mit Verweis auf das Gerichtsverfahren nicht umgesetzt worden.

Ebenfalls eine schriftliche Antwort wünscht die Grünen-Fraktion dazu, ob das Landratsamt die Schulen bereits über den Ausgang des Verfahrens am Verfassungsgerichtshof informiert hat.

Die Öffentlichkeit wird wohl auf keine dieser Fragen eine Antwort bekommen. Denn, wie das Landratsamt am Dienstag auf Nachfrage mitteilt, handele es sich um eine vergaberechtliche Angelegenheit. Solche würden ausschließlich in nichtöffentlicher Sitzung behandelt.

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