Politik in Bayern:12 000 Euro fürs Wohnen im Asylheim

Egelharting Asylunterkunft Kirchseeon

Marlies Froneberg aus Grafing und ein Bewohner in der staatlichen Flüchtlingsunterkunft in Eglharting.

(Foto: Korbinian Eisenberger/oh)

Tausende Zuwanderer im Freistaat erhalten Gebührenbescheide für ihre Unterbringung. Von Helfern kommt Kritik - ein Anwalt zieht Konsequenzen.

Von Korbinian Eisenberger

Johnny Adunbis Rechnung beträgt etwas mehr als 6000 Euro. Er kennt andere, die noch deutlich mehr zahlen müssen, sagt er. "Für mich ist diese Summe ein Problem." Der Nigerianer lebt seit 2014 im Kreis Ebersberg und ist einer von Tausenden, die nun zur Kasse gebeten werden. Adunbi, der eigentlich anders heißt, soll nachträglich für seine Unterbringung in zwei Asylbewerberheimen aufkommen. Insgesamt drei Jahre und sieben Monate hat er in zwei Häusern im Kreis Ebersberg verbracht. Gut 22 Monate nach seinem Umzug in eine eigene Wohnung hat er nun seine Rechnung erhalten.

Verschickt werden die Gebührenbescheide von der Regierung von Unterfranken (RvU), die zuständige Behörde für ganz Bayern. Auf Nachfrage zu der Anzahl Betroffener erklärt die dortige Pressestelle Anfang Februar, dass in Bayerns staatlichen Unterkünften "derzeit 9535 gebührenpflichtige Haushaltsverbände", untergebracht seien. Hintergrund ist, dass die Asylunterkünfte wie alle staatlichen Aufgaben aus Steuern finanziert sind. "Der Staat ist verpflichtet, mit Steuergeldern wirtschaftlich und sparsam umzugehen", heißt es in einer Stellungnahme der RvU. Daher müsse man diese Gebühren erheben.

Von Asylhelferkreisen im Kreis Ebersberg ist zu erfahren, dass die rückwirkenden Gebühren nicht wenige hart und überraschend treffen. Zu ihnen zählt Marlies Froneberg, die seit Beginn der großen Fluchtbewegungen vor knapp sechs Jahren in Asylheimen hilft, wo es geht. Die Grafingerin erzählt von einen Fall, wo nun knapp 8000 Euro fällig sind. Sie zeigt den Bescheid von John Adunbi, der zwar Vollzeit arbeitet, aber finanziell eingeschränkt ist. "Wie soll er das zahlen?"

Dass der Schlafplatz in einer staatlichen Asylunterkunft kostenpflichtig ist, ist nicht neu. Gebühren werden dann fällig, wenn der Betroffene in Arbeit ist oder wenn es sich um einen anerkannten Asylbewerber handelt, der auf dem Wohnungsmarkt keine neue Bleibe findet. Bis Mai 2018 wurde in diesen Fällen pro Person eine Monatspauschale von 300 Euro erhoben, bei Familien weniger. Nach einem erfolgreichen Normenkontrollverfahren wurde diese Wohngebühr reduziert und differenziert. Je nach Anzahl der Zimmerkameraden sinkt der Preis. Adunbi kommt nun in seiner ersten Unterkunft, wo er zweieinhalb Jahre sechs bis neun Mitbewohner hatte, auf durchschnittlich 135 Euro im Monat. Im zweiten Heim, wo sie meist zu zweit auf einem Zimmer waren, kommt er auf eine Gebühr von durchschnittlich 153 Euro.

Der Bayerische Flüchtlingsrat hält die Preise nach wie vor für zu hoch

John Adunbi und viele anderen in ähnlichen Situationen zahlen damit weniger als Studenten in einem Wohnheim. Die Frage ist, was sie dafür bekommen. An diesem Punkt setzt die Kritik der Helfer an. "Man kann es sich nicht vorstellen, wie diese Menschen teilweise hausen müssen", erklärt Marlies Froneberg, die nicht wenige Unterkünfte im Landkreis Ebersberg von innen kennt. Sie betreut seit mehreren Jahren ein Haus im Kirchseeoner Ortsteil Eglharting, wo bis zu 14 Bewohner regelrecht zusammengepfercht leben, zuletzt wohnte dort auch Adunbi.

Er teilte sich dort etwa ein Jahr zwölf bis 13 Quadratmeter mit einem Zimmerkameraden. In dem Haus stehen den Bewohnern zusammen vier Herdplatten, ein Bad mit einer Dusche und Kloschüssel sowie eine zweite Toilette zur Verfügung. Die Wände, so Froneberg seien dort teils "mit schwarzem, sporigen Schimmel bedeckt". Für Adunbi war es trotzdem eine Verbesserung. Vorher hatte er in Grafing mit bis zu neun Mitbewohnern in einem 25-Quadratmeter-Zimmer mit Vorhang als Raumtrenner gewohnt. "Alle schliefen dort auf Matratzen", sagt Froneberg.

Wegen solcher Beispiele kommt der Bayerische Flüchtlingsrat zu dem Schluss, dass die Wohngebühren in Asylheimen auch nach der Reduzierung unangemessen sind. "Ich halte die Preise nach wie vor für zu hoch", erklärt Alexander Thal am Telefon. Thal betreut den Bereich Wohnen schwerpunktmäßig. Er sehe zwar "durchaus die Notwendigkeit der Eigenbeteiligung", sagt er. Aber nicht wenige Betroffene müssten verpflichtend in den Heimen wohnen bleiben, erklärt er. Deswegen und angesichts der Zustände vieler bayerischer Asylheime, müsse man die Gebührenhöhe "noch mal überdenken".

Zu diesem Ergebnis kommt auch der Passauer Rechtsanwalt Klaus Schank. Er vertritt derzeit etwa zwei Dutzend Personen, die wegen der Gebührenbescheide aus Unterfranken vor Gericht ziehen. Er kenne Fälle von Leuten, "die sollen 10 000 oder 12 000 Euro nachzahlen", so Schank bei einem Telefonat. In einem zweiten Normenkontrollverfahren arbeitet er nun daran, dass der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) die Gebühr erneut nach unten korrigiert. Er erhoffe sich eine Entscheidung im Laufe des Jahres.

In Asylheimen "werden teilweise niedrigere Standards angesetzt als im Gefängnis"

Die Regierung von Unterfranken, die die Gebühren in staatlichem Auftrag eintreibt, äußert sich auf SZ-Nachfrage auch zu den Möglichkeiten im Falle einer Zahlungsunfähigkeit. Demnach biete die Behörde Ratenzahlung an. Eine weitere Möglichkeit bestehe darin, sich an das Sozialamt zu wenden und dort die Übernahme der Gebühren zu beantragen. Dieser Antrag muss im selben Monat erfolgen, in dem der Bescheid beim Empfänger eingegangen ist, ansonsten verfällt diese Option. "Die Empfänger werden mehrfach, sowohl in jedem Kostenbescheid wie auch in einem erläuternden Begleitschreiben, auf die Notwendigkeit der fristgerechten Antragstellung beim Jobcenter/Sozialamt hingewiesen", so die RvU-Pressestelle.

Anwalt Schank sieht hier ein Problem. Seiner Erfahrung nach "lehnen die Sozialämter so gut wie alle Anträge auf Erstattung ab", sagt er. Johnny Adunbi und Marlies Froneberg planen nun, Einspruch gegen den Bescheid von gut 6000 Euro zu erheben. Ihre Argumente: Matratzen statt Betten, zu kleine Spinde, zu wenig Wohnplatz, fehlende Privatsphäre, Schimmel, Bettwanzen. "Zig mal sind da die Kammerjäger gekommen", sagt die Grafingerin. "Es werden teilweise niedrigere Standards angesetzt als im Gefängnis."

Im Mietrecht sind rückwirkende Forderungen üblicherweise verjährt, wenn sie nach mehr als drei Jahren gestellt werden. Bei Gebühren für Asylbewerber gilt eine Frist von knapp fünf Jahren. Dass die RvU diesen Zeitraum teils auch ausreizt, erklärt die Behörde unter anderem so: Nach der erstrittenen Reduzierung der Preise "war die Abrechnung bis zum Erlass der Änderungsverordnung vom 01.10.2019, die am 31.10.2019 veröffentlicht wurde und rückwirkend zum 01.09.2016 in Kraft getreten ist, unterbrochen".

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