Ebersberg:Angestellte betrügt Altenheim um fünfstellige Summe

Euro-Geldscheine

Den Richter überzeugte die Angeklagte mit ihren ersten Aussagen nicht.

(Foto: dpa)

Es geht um eine Einrichtung im Landkreis Ebersberg. Zunächst leugnete die Angeklagte die Tat.

Von Anselm Schindler, Ebersberg

Der Fall sorgte damals für Aufsehen: Über drei Jahre hinweg hatte eine Finanzbuchhalterin in einem Alten- und Pflegeheim im südlichen Landkreis Gelder in die eigene Tasche gesteckt, die eigentlich an Heimbewohner oder ihre Angehörigen ausgezahlt hätten werden sollen. Wie hoch die Summe wirklich war, das konnte auch das Ebersberger Amtsgericht am Montag nicht herausfinden. Doch immerhin gestand die ehemalige Angestellte im Verlauf der Verhandlung: In 74 Fällen habe sie die Unterschrift auf Auszahlungsbelegen gefälscht. Anschließend hob sie das Geld entweder selbst ab oder nahm es direkt aus dem Safe des Heims.

Insgesamt entstand so ein Schaden von etwa 35 000 Euro. Die ehemalige Angestellte, inzwischen Rentnerin, wurde dafür zu zwei Jahren Gefängnis auf Bewährung verurteilt. Sie muss das Geld nun in Raten zurückzahlen und 500 Sozialstunden ableisten. Zudem muss die Rentnerin das Gerichtsverfahren bezahlen.

Es war bereits der zweite Verhandlungstag, und zu Beginn der Verhandlung, die sich rund drei Stunden in die Länge zog, versuchte die Angeklagte noch, ihre Taten zu leugnen. Zwei mal hatte sie auch Gelder auf ihre eigenes Konto überwiesen, bevor sie es abhob - anstatt, wie in den anderen Fällen, auf ein Konto des Trägers.

Mit den Überweisungen auf ihr Konto habe sie nur auf Missstände hinweisen wollen - konkret darauf, dass im Verwaltungsbereich des Pflegeheimes geschlampt und nicht wirklich aufgepasst werde, berichtete sie Richter Markus Nikol. Der bewertete diese Geschichte als "unlogisch". Hätte sie Missstände aufdecken wollen, dann hätte sie sich ja mit dem Vorgang an die Unternehmensleitung wenden müssen, anstatt Stillschweigen über die Überweisungen zu wahren, sagte der Richter.

Wenige Wochen nach den beiden Überweisungen wechselte die ehemalige Angestellte dann in eine Einrichtung im Landkreis Rosenheim, das war im Sommer 2013. An ihrem letzten Arbeitstag vor dem Wechseln habe sie nervös gewirkt, schilderten ehemalige Kollegen der Angeklagten der Polizei.

Durch ihr Geständnis bleibt der Rentnerin das Gefängnis erspart

Als die Nachfolgerin der Angeklagten ihren Dienst in dem Alten- und Pflegeheim antrat, da tauchten Umschläge auf, in denen Geld steckte. Geld, das eigentlich Heimbewohnern oder deren Angehörigen zustand. Das berichtete die Zeugin bereits am ersten Verhandlungstag vergangenen Freitag.

Wenige Wochen später stand die Polizei vor der Tür der Angeklagten, vernahm sie und durchsuchte ihr Haus. Ihr Arbeitgeber hatte Anzeige erstattet, sie wurde entlassen. Wegen des vielen Stresses und dem Gerichtsprozess leidet die Angeklagte unter Depressionen, das wurde ihr von einem Arzt attestiert. Ihre Familie habe sich teilweise von ihr abgewendet, die Ehe mit ihrem Mann sei zerrüttet, berichtet der Verteidiger vor Gericht.

Die Heimbewohner und die Angehörigen haben die unterschlagenen Gelder vom Träger des Heimes schon kurz nach Bekanntwerden der Fälle erstattet bekommen. Und weil die Rentnerin nur zu Ratenzahlungen von je zweihundert Euro in der Lage ist, bleibt erst einmal der Träger des Heimes auf dem Schaden sitzen. Ärgerlich sei das, sagte ein Jurist des Trägers nach der Verhandlung. Man werde die "Sicherheitsmaßnahmen in der Finanzbuchhaltung künftig intensivieren" um ähnliche Fälle zu vermeiden.

Das Amtsgericht hatte einen zweiten Verhandlungstag angesetzt, um weitere Zeugen zu hören, weil die Angeklagte beim ersten Termin noch alle Vorwürfe abgestritten hatte. Am Montag verstrickte sie sich dann zunehmend in Widersprüche und gestand. Im Hinterzimmer des Gerichtssaals vereinbarten Richter Nikol, die Staatsanwältin und der Verteidiger der Angeklagten einen Deal: Dafür, dass sich die Angeklagte geständig zeigte, wurde die Freiheitsstrafe auf Bewährung ausgesetzt. Das Gericht bescheinigte der Rentnerin eine gute Sozialprognose, weitere Straftaten seien von ihr nicht zu erwarten. Um eine Haftstrafe zu vermeiden, darf sich die Rentnerin nun drei Jahre nichts zuschulden kommen lassen.

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