Amtsgericht Ebersberg:Viel Lärm um fast nichts

Ein kurioser Fall von Fahrerflucht beschäftigt das Amtsgericht - die Tat steht fest, die Folgen davon sind indes unklar.

Von Wieland Bögel, Ebersberg

Dass er sich falsch verhalten hat, im August vor einem Jahr, das gibt der Angeklagte unumwunden zu. Damals war der heute 31-Jährige als Kurierfahrer beschäftigt und hatte in Ebersberg zu tun. Dabei hatte er aber nicht nur ein Paket aus- sondern auch einen Poller um- und war anschließend weggefahren. Weshalb er einen Strafbefehl von 60 Tagessätzen zu je 40 Euro erhielt und seinen Führerschein abgeben musste. Dagegen hat der 31-Jährige Einspruch eingelegt, weshalb der Fall nun am Amtsgericht verhandelt wurde.

Der angebliche Schaden sei zu hoch angesetzt

Grund für den Einspruch, so erklärte es der Verteidiger, sei, dass von einem viel zu hohen Schaden ausgegangen werde. So sei die Rede davon, der Angeklagte habe nicht nur einen Poller - im Gegenwert eines niedrigen dreistelligen Betrages - umgefahren, sondern auch eine dahinter befindliche Licht-Stele. Weshalb ihm die Stadt Ebersberg auch schon eine Rechnung von fast 7000 Euro zukommen hat lassen. Dies sei eindeutig zu viel, so der Advokat, sein Mandant gebe ja zu, den Poller beschädigt zu haben, nicht aber die teure Laterne.

Laut der Aussage eines Zeugen scheint diese Version zumindest möglich. Dieser erklärte, er habe zwar die Kollision selbst nicht gesehen, sondern lediglich einen lauten Knall gehört. Als er aus dem Fenster in dessen Richtung sah, habe da ein Kleintransporter vor einem umgefallenen Poller gestanden. Aber noch ein gutes Stück von der Lampe entfernt. An der habe er, zumindest von seinem Standpunkt aus, auch keinen Schaden erkennen können, so der Zeuge. Der Fahrer des Transporters habe dann den offenbar unten abgebrochenen Poller wieder aufgestellt - allerdings ziemlich schief. Nach seiner Lieferung sei der Angeklagte dann weitergefahren.

Etwas später sei dann jemand von der Stadt gekommen und habe den Poller inspiziert. Dem städtischen Mitarbeiter habe der Zeuge seine Karte gegeben mit dem Hinweis, dass er den Unfall beobachtet und sich das Kennzeichen des Fahrzeuges notiert habe. Ein paar Tage später sei der Poller auch schon repariert gewesen, so der Zeuge weiter, die Arbeiten daran habe er aber nicht gesehen und könne so auch nicht sagen, ob an der Lampe ebenfalls etwas gemacht wurde.

Die Kreisverkehrswacht kann sich freuen

"Das wird immer rätselhafter", kommentierte die Vorsitzende Richterin Vera Hörauf die Zeugenaussage. Denn die Rechnung für die Reparatur inklusive Lampe sei auf November datiert - gut drei Monate nach dem Zeitpunkt, für den der Zeuge den wieder instandgesetzten Poller bestätigte. Man könnte jetzt natürlich einen Sachverständigen laden, dazu noch die zuständigen Mitarbeiter der Stadt, so die Richterin weiter. Oder, falls die Staatsanwaltschaft zustimme, die Sache gegen eine Geldauflage einstellen.

Dafür warb auch der Verteidiger. Sein Mandant sei durch den Führerscheinentzug schon genug gestraft. So habe er sich deswegen einen neuen Job suchen müssen. Eine Geldauflage sei akzeptabel, aber den Führerschein solle der Angeklagte wieder zurückbekommen. Die Anklagevertretung stimmte dem zu, gegen eine Zahlung von 200 Euro an die Kreisverkehrswacht wurde das Verfahren eingestellt und der Führerschein zurückgegeben. Noch offen ist allerdings die zivilrechtliche Seite: Die Rechnung der Stadt Ebersberg über die Reparatur einer Lichtstele - wer die nun wirklich umgefahren hat, bleibt weiter ungeklärt.

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