Dem Angeklagten fiel es sichtlich schwer, sich richtig zu artikulieren. Immer wieder senkte sich seine Stimme, im nächsten Moment schienen die Worte dann aber aus ihm heraussprudeln zu wollen. Die meisten Fragen von Richter Frank Gellhaus beantwortete der 27-Jährige aber ohnehin nur mit "Ja" oder "Nein". So etwa auch jene, ob es denn zutreffend sei - wie in der Anklageschrift verlesen -, dass er einen kleinen Jungen aufforderte, sich vor ihm zu entblößen und dass er einen anderen Bub auf der Toilette einer Gaststätte in die Hose gegriffen hatte. "Ja, stimmt", sagte der Mann, der sich am Dienstag vor dem Ebersberger Amtsgericht wegen des sexuellen Missbrauchs von zwei Kindern verantworten musste. Dort stand vor allem die Frage im Raum, ob der Angeklagte wegen seiner Autismus-Spektrums-Störung dafür überhaupt bestraft werden kann.
Amtsgericht Ebersberg:27-Jähriger vergeht sich an zwei kleinen Buben
Wegen sexuellen Missbrauchs an zwei Kindern musste sich ein 27-Jähriger am Dienstag vor dem Amtsgericht Ebersberg verantworten.
(Foto: Christian Endt)Ein geistig beeinträchtigter Mann begrapscht einen Zehnjährigen auf einer Toilette, einen anderen Jungen fordert er dazu auf, sich vor ihm zu entblößen. Nun steht er dafür in Ebersberg vor Gericht - wo sich die Frage stellt, ob der von einer Autismus-Spektrums-Störung betroffene Angeklagte überhaupt schuldfähig ist.
Von Andreas Junkmann, Ebersberg
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