Das Datum der Hauptverhandlung vor dem Ebersberger Amtsgericht hatte mit Sicherheit nichts mit dem Orange-Day zu tun, sondern einzig mit dem gerichtlichen Terminkalender. Und doch hatte es eine gewisse Symbolkraft, dass sich ausgerechnet am internationalen Tag zur Beendigung der Gewalt gegen Frauen ein 43-jähriger Mann aus dem Landkreis wegen sexueller Übergriffe an seiner leiblichen und zum Zeitpunkt der Taten minderjährigen Tochter verantworten musste.
Zu physischer Gewalt gegenüber der heute volljährigen jungen Frau, die ihrem Vater an diesem Tag im Gerichtssaal als Nebenklägerin gegenübersaß, war es zwar nicht gekommen, mehrmals aber zu gezielten Berührungen durch den Vater. Das Mädchen war zu dem Zeitpunkt noch keine 14 Jahre alt. Beim Föhnen ihrer Haare habe er ihr an die Brüste gefasst, sich bekleidet im Bett auf sie gelegt und rhythmische Stoßbewegungen ausgeführt, zitierte die Staatsanwältin aus der Anklageschrift.
Wie der Mann seine Tochter später mit anzüglichen Whatsapp-Nachrichten in einem sexualisierten Kontext dermaßen bombardiert habe und das Mädchen nur dann Ruhe vor dem Vater hatte, wenn es das Handy ausschaltete, „übersteigt alles, was man als Spaß oder Neckereien mit der eigenen Tochter aufführt“, urteilte Richter Frank Gellhaus. Und prophezeite dem Beschuldigten nach Verkündung einer Bewährungsstrafe von zwei Jahren, der Zahlung eines Schmerzensgelds in Höhe von 6000 Euro an die Tochter und nicht zuletzt der Auflage einer begleitenden Sexual-Therapie, dass für ihn die eigentliche Arbeit jetzt erst beginne. „Das ist nicht mit ein paar Sitzungen getan.“
Abgesehen davon könne sich der 43-Jährige darauf einstellen, dass das in der Vergangenheit bereits involvierte Jugendamt weiterhin bei ihm auf der Matte stehen werde. Zwar sei die Tochter, die immer noch massive Schwierigkeiten habe, das Geschehen zu verarbeiten, inzwischen ausgezogen, sie müsse ihren Alltag nicht mehr im Haus des Vaters verbringen. Doch gebe es ja noch weitere kleine Kinder, die der Angeklagte zusammen mit seiner Frau hat – und die er zum Prozesstag sehr zum Ärger des Richters mitbrachte.
„In höchstem Maße unsensibel“ sei das gewesen und der Situation in keiner Weise angemessen. Nicht zuletzt hätten die Kinder Zeugen davon werden können, wie ihr Vater von der Polizei abgeführt worden wäre – denn, dass er nicht vor der großen Strafkammer des Münchner Landgerichts landen würde, sei alles andere als selbstverständlich und zu Beginn des Tages möglich gewesen. Zu dem Zeitpunkt hatte er seinen Anwalt mitteilen lassen, dass er sich nicht schuldig bekennen wolle. Hätte er nicht gestanden und sich im Verlauf der Beweisaufnahme abgezeichnet, dass ein deutlich höheres Straßmaß nötig sei, wäre die Strafgewalt eines Schöffengerichts nicht mehr ausreichend gewesen, erläuterte der Richter. „Wir können nur maximal vier Jahre verhängen.“
Der Mann wusste, was ihm ohne Geständnis blühen konnte
Genau diese Perspektive hatte Gellhaus dem Angeklagten gleich zu Beginn des anschließend mehrmals von Beratungen zwischen den Prozessbeteiligten unterbrochenen Verhandlungstages ausgemalt, und damit wohl dazu beigetragen, dass der Mann schließlich einräumte, sich schuldig gemacht zu haben. Er wusste ja nun, was ihm andernfalls blühen konnte.
Ohne sein Geständnis, seine Entschuldigung bei der Tochter, und seine Bereitschaft zu Therapie und Schmerzensgeldzahlung, sähe die Zukunft für den Beschuldigten wohl anders aus. Das ließ Richter Gellhaus ebenso durchblicken, wie auch, dass im Lauf der von der Nebenklägerin beantragten nicht öffentlichen Beweisaufnahme noch weitere Umstände zutage getreten waren, die das Gericht in Richtung Bewährungsstrafe lenkten. Nicht zuletzt, so Gellhaus, sei der Mann derzeit der einzige Ernährer für seine Familie.

