Wie abstoßend die damals 13-Jährige die Berührungen durch ihren Vater empfunden haben muss, das wird schon durch ihre Wortwahl bei der Aussage deutlich, die sie bei der Polizei gemacht hat: Geküsst und am Hals „abgeschleckt“ habe er sie, so schilderte sie es damals, außerdem habe er sie am Po gestreichelt und sich an sie gedrückt. Ein Vorfall ereignete sich in der Küche der Wohnung im Landkreiswesten, ein zweiter wenig später im Schlafzimmer der Jugendlichen – auch durch die Tatsache, dass die 13-Jährige sich mittlerweile ihrer Mutter anvertraut hatte, ließ sich der Mann nicht abhalten. Nun, fast sieben Jahre später, musste er sich wegen der Taten vor dem Ebersberger Schöffengericht verantworten.
Dabei blieb der Tochter des 61-Jährigen erspart, über das Erlebte erneut vor Gericht berichten zu müssen. Der Angeklagte räumte den Sachverhalt ein, wie er in der Anklageschrift stand und wie ihn auch die Polizistin geschildert hatte, die als Zeugin vor Gericht aussagte. Auf Anregung des Staatsanwalts hatte es zu Beginn der Verhandlung ein Rechtsgespräch gegeben, in dem sich die Prozessbeteiligten auf einen Strafrahmen geeinigt hatten – unter der Voraussetzung, dass der Angeklagte gesteht.
So konnte letztlich auch auf eine umfassende Zeugenbefragung verzichtet werden. Am Ende sprach außer dem Geständnis auch die Tatsache für den 61-Jährigen, dass er nicht vorbestraft war und auch seither nicht straffällig geworden ist. Während der Verteidiger eine Bewährungsstrafe von neun Monaten für angemessen gehalten hätte, folgte das Schöffengericht unter dem Vorsitz von Frank Gellhaus letztlich dem Antrag des Staatsanwalts, eine einjährige Haftstrafe zu verhängen und zur Bewährung auszusetzen. Außerdem muss der Angeklagte 1000 Euro an die Opferschutzorganisation Weißer Ring zahlen.


