Prozess in EbersbergAbstoßende Berührungen

Lesezeit: 1 Min.

Die Verhandlung vor dem Amtsgericht wurde durch das Rechtsgespräch deutlich verkürzt.
Die Verhandlung vor dem Amtsgericht wurde durch das Rechtsgespräch deutlich verkürzt. Christian Endt
  • Ein 61-Jähriger wird wegen sexuellen Missbrauchs seiner damals 13-jährigen Tochter zu einer einjährigen Bewährungsstrafe verurteilt.
  • Der Mann gestand die Taten vor dem Ebersberger Schöffengericht, wodurch seiner Tochter eine erneute Aussage erspart blieb.
  • Zusätzlich zur Bewährungsstrafe muss der Angeklagte 1000 Euro an die Opferschutzorganisation Weißer Ring zahlen.
Von der Redaktion überprüft

Diese Zusammenfassung wurde mit der Unterstützung einer generativen künstlichen Intelligenz erstellt. Lesen Sie mehr über unseren Umgang mit KI.

Fanden Sie diese Zusammenfassung hilfreich?
Mehr Feedback geben

Ein 61-Jähriger wird wegen des Missbrauchs seiner damals 13-jährigen Tochter zu einer Bewährungsstrafe verurteilt.

Von Barbara Mooser, Ebersberg

SZ bei Google bevorzugen

Wie abstoßend die damals 13-Jährige die Berührungen durch ihren Vater empfunden haben muss, das wird schon durch ihre Wortwahl bei der Aussage deutlich, die sie bei der Polizei gemacht hat: Geküsst und am Hals „abgeschleckt“ habe er sie, so schilderte sie es damals, außerdem habe er sie am Po gestreichelt und sich an sie gedrückt. Ein Vorfall ereignete sich in der Küche der Wohnung im Landkreiswesten, ein zweiter wenig später im Schlafzimmer der Jugendlichen – auch durch die Tatsache, dass die 13-Jährige sich mittlerweile ihrer Mutter anvertraut hatte, ließ sich der Mann nicht abhalten. Nun, fast sieben Jahre später, musste er sich wegen der Taten vor dem Ebersberger Schöffengericht verantworten.

Der tödliche Unfall von Starnberg
:Ein Ort ist geschockt – und gespalten

Auch gut eine Woche, nachdem ein achtjähriger Junge von einem Lkw überrollt wurde, herrscht in der Stadt tiefe Trauer. Gleichzeitig ist die Stimmung im Wahlkampf aufgeheizt. Und der Verkehr bleibt ein Reizthema.

SZ PlusVon Christian Deussing und Peter Haacke

Dabei blieb der Tochter des 61-Jährigen erspart, über das Erlebte erneut vor Gericht berichten zu müssen. Der Angeklagte räumte den Sachverhalt ein, wie er in der Anklageschrift stand und wie ihn auch die Polizistin geschildert hatte, die als Zeugin vor Gericht aussagte. Auf Anregung des Staatsanwalts hatte es zu Beginn der Verhandlung ein Rechtsgespräch gegeben, in dem sich die Prozessbeteiligten auf einen Strafrahmen geeinigt hatten – unter der Voraussetzung, dass der Angeklagte gesteht.

So konnte letztlich auch auf eine umfassende Zeugenbefragung verzichtet werden. Am Ende sprach außer dem Geständnis auch die Tatsache für den 61-Jährigen, dass er nicht vorbestraft war und auch seither nicht straffällig geworden ist. Während der Verteidiger eine Bewährungsstrafe von neun Monaten für angemessen gehalten hätte, folgte das Schöffengericht unter dem Vorsitz von Frank Gellhaus letztlich dem Antrag des Staatsanwalts, eine einjährige Haftstrafe zu verhängen und zur Bewährung auszusetzen. Außerdem muss der Angeklagte 1000 Euro an die Opferschutzorganisation Weißer Ring zahlen.

© SZ - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
Zur SZ-Startseite

Diagnose Brustkrebs
:„Da hat es mich getroffen und ich wusste, ich muss gehen“

Anja Sedlmeier hat das Dekanat Ebersberg in kurzer Zeit geprägt wie keine zweite Frau. Doch dann kam der Brustkrebs. Die Theologin wirft alle Pläne über den Haufen und zieht an die Nordsee, um künftig in der Erzdiözese Hamburg zu wirken. Über Halt, Hoffnung und die Frage, ob ihr Ortswechsel Kapitulation oder Neuanfang ist.

SZ PlusInterview von Michaela Pelz

Lesen Sie mehr zum Thema

  • Medizin, Gesundheit & Soziales
  • Tech. Entwicklung & Konstruktion
  • Consulting & Beratung
  • Marketing, PR & Werbung
  • Fahrzeugbau & Zulieferer
  • IT/TK Softwareentwicklung
  • Tech. Management & Projektplanung
  • Vertrieb, Verkauf & Handel
  • Forschung & Entwicklung
Jetzt entdecken

Exklusive Gutscheine für SZ-Abonnenten: