Amtsgericht Ebersberg:Zu früh gekifft

Amtsgericht Ebersberg: Noch ist der Besitz von Marihuana strafbar. Das kam nun einem 27-Jährigen vor dem Ebersberger Amtsgericht teuer zu stehen.

Noch ist der Besitz von Marihuana strafbar. Das kam nun einem 27-Jährigen vor dem Ebersberger Amtsgericht teuer zu stehen.

(Foto: Christoph Soeder/dpa)

Weil er daheim Marihuana und Amphetamine aufbewahrt hat, muss sich ein Mann vor dem Ebersberger Amtsgericht verantworten.

Von Andreas Junkmann, Ebersberg

Würden wir nicht das Jahr 2022 schreiben, sondern das Jahr 2024, hätte die Ebersberger Amtsrichterin Vera Hörauf an diesem Tag womöglich eine längere Mittagspause gehabt. Dann nämlich wäre der Platz auf der Anklagebank für die Verhandlung am frühen Nachmittag leer geblieben. Zwar steht noch nicht konkret fest, wann die Cannabis-Legalisierung in Deutschland tatsächlich kommt, aber Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) gab jüngst mit dem Jahr 2024 zumindest eine erste Zielmarke aus. Dem 27-Jährigen, der nun in Ebersberg vor Gericht stand, half das jedoch recht wenig. Weil die Polizei bei ihm zu Hause einige Gramm derzeit noch verbotener Substanzen fand, wurde er zu einer durchaus saftigen Geldstrafe verurteilt.

Konkret bewahrte der derzeit arbeitslose Mann aus dem mittleren Landkreis 6,5 Gramm Marihuana und 1,3 Gramm Amphetamine in seiner Wohnung auf, als die Beamten an einem Augustabend dieses Jahres vor seiner Tür standen. Abzustreiten gab es für den Angeklagten vor Gericht also nicht allzu viel, deshalb versuchte er es mit Erklärungen: Mit Amphetaminen habe er eigentlich nichts zu tun. An diesem Abend habe er eine Party gefeiert und da seien eben auch diese Art von Drogen konsumiert worden. "Das war eine einmalige Sache", beteuerte er. "Es wird auch nicht mehr vorkommen."

"Dann sollte ich lieber warten, bis es legal ist, oder?", fragt der Angeklagte die Richterin

Im Falle des Marihuanas konnte der 27-Jährige dieses Versprechen allerdings nicht abgeben. Gras rauche er zwar nicht regelmäßig, aber schon immer wieder mal, räumte der Mann auf die Frage von Richterin Hörauf hin ein, wie es denn allgemein mit seinem Drogenkonsum so aussehe. Die Vorsitzende äußerte die Befürchtung, dass man sich noch öfter hier im Sitzungssaal begegnen könnte, schließlich sei der Besitz von Cannabis nach wie vor strafbar. "Dann sollte ich lieber warten, bis es legal ist, oder?", fragte der Angeklagte - was die Richterin nicht für die schlechteste Idee hielt. Ob er denn jetzt überhaupt so einfach aufhören könne oder ob er einen Suchtdruck verspüre, wollte Hörauf schließlich noch wissen. Das Aufhören, so der 27-Jährige, sei kein Problem. "So schlimm ist es nicht."

Schlimm für ihn war an diesem Tag hingegen, dass in seinem Vorstrafenregister neben zweier anderer Delikte bereits ein Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz vermerkt ist - wie auch der Staatsanwalt in seinem Plädoyer bemerkte. Der 27-Jährige sei einschlägig vorbestraft und erst vor einem Jahr wegen der gleichen Tat verurteilt worden, sagte der Anklagevertreter, der deshalb eine Geldstrafe von 100 Tagessätzen zu je 15 Euro forderte.

Auf diese insgesamt 1500 Euro legte sich schließlich auch Richterin Hörauf in ihrem Urteil fest. Der Sachverhalt sei klar, viel habe es dabei auch nicht zu leugnen gegeben, sagte sie. Allerdings müsse man sich angesichts der drei Vorstrafen schon überlegen, ob nicht doch eher eine Freiheitsstrafe hier das Mittel der Wahl sei. Dem Angeklagten legte sie deshalb nahe, seinen Drogenkonsum in nächster Zeit etwas zu überdenken. "Nicht, dass Sie dann für sowas ins Gefängnis wandern." Der 27-Jährige nahm das Urteil an und gelobte Besserung.

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