Amtsgericht Ebersberg:In der Flut der Nachrichten

Amtsgericht Ebersberg: Messenger-Dienste können praktisch sein - aber bieten auch Risiken und Nebenwirkungen.

Messenger-Dienste können praktisch sein - aber bieten auch Risiken und Nebenwirkungen.

(Foto: Andrea Warnecke/dpa-tmn)

Auf dem Handy eines 19-Jährigen werden kinderpornografische Bilder gefunden, die aus einer Whatsapp-Gruppe stammen. Dafür muss er sich in Ebersberg vor Gericht verantworten.

Von Andreas Junkmann, Ebersberg

Ein Gruppenchat in einem Messengerdienst kann sehr praktisch sein, aber auch schnell nervig werden. Dann nämlich, wenn die Teilnehmerzahl darin so hoch ist, dass auf dem Handydisplay alle paar Sekunden eine neue Nachricht aufploppt. Einem 19-Jährigen aus dem nördlichen Landkreis Ebersberg wäre das nun fast zum Verhängnis geworden. Auf seinem Mobiltelefon hatte die Polizei mehrere Bilder mit kinder- beziehungsweise jugendpornografischen Inhalten gefunden, die aus eben so einem Gruppenchat stammten. Dafür musste er sich nun am Mittwochnachmittag vor dem Ebersberger Amtsgericht verantworten - wo Jugendrichter Dieter Kaltbeitzer die Frage zu klären hatte, ob der junge Mann die Bilder bewusst zur Kenntnis genommen hat oder diese lediglich zusammen mit unzähligen anderen Dateien auf dem Speicher des Handys gelandet waren.

Dieser Unterschied war durchaus entscheidend, denn die Anklage lautete auf Besitz von kinder- und jugendpornografischen Schriften. Von einem Besitz könne man aber nur dann sprechen, wenn auch ein Besitzwille vorliege, wie Kaltbeitzer erklärte. Der Angeklagte müsse also gewusst haben, dass die Dateien auf seinem Handy gespeichert sind. Dass dem nicht so war, führte der Verteidiger des jungen Mannes aus: Sein Mandant könne sich die Bilder auf seinem Telefon nicht erklären, "er hat damit nichts zu tun". In der fraglichen Whatsapp-Gruppe seien über 500 Teilnehmer gewesen, "da werden Unmengen an Bildern verschickt", so der Rechtsanwalt.

Die Bilder aus dem Gruppenchat werden automatisch auf dem Handy gespeichert

Auch der Angeklagte selbst widersprach der Auffassung der Staatsanwältin, wonach er die vier kinder- und das eine jugendpornografische Foto bewusst in seinem Besitz gehabt haben soll. In der Gruppe sei es vor allem darum gegangen, sich mit anderen zum Zocken zu verabreden. Mit Kinderpornografie dagegen habe er nichts am Hut: "Da bin ich sogar absolut dagegen", erklärte der 19-Jährige auf die Frage von Richter Kaltbeitzer, wie es denn um seine Vorlieben in Sachen Pornografie so bestellt sei. Dass er der Thematik nicht grundsätzlich abgeneigt ist, zeigte sich aber unter anderem daran, dass auch er selbst entsprechende Inhalte - wenngleich keine strafbaren - in den Chat hochgeladen hatte. Pornografie sei also durchaus ein Thema in der Gruppe gewesen, merkte Richter Kaltbeitzer an.

Dass der Angeklagte aber auch jene fraglichen fünf Bilder tatsächlich gesehen hat, konnte selbst der zuständige Sachbearbeiter der Kripo Erding nicht mit letzter Sicherheit sagen. Da alle Bilder aus dem Chat automatisch auf dem Handy gespeichert würden, sei es durchaus möglich, dass er diese zwar empfangen, aber nie geöffnet habe. "Ich kann nicht garantieren, dass er die Dateien bewusst zur Kenntnis genommen hat", sagte der Polizeibeamte im Zeugenstand. Obendrein habe man beim Angeklagten keinerlei Hinweise darauf finden können, die darauf schließen lassen, dass er ein Faible für Kinder- oder Jugendpornografie habe.

Aufgrund dieser Faktenlage blieb Richter Kalbeitzer nichts anderes übrig, als den Angeklagten freizusprechen. Zwar sei unstrittig, dass die Bilder auf dem Handy des 19-Jährigen gespeichert waren, es sei aber einfach nicht auszuschließen, dass er diese gar nicht gesehen habe.

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