Amtsgericht EbersbergLottogewinn ruft Staatsanwaltschaft auf den Plan

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Die Chance auf einen Lottogewinn ist bekanntlich nicht groß - wer allerdings im Internet spielt und auch noch gewinnt, hat gute Chancen auf Post von der Staatsanwaltschaft.
Die Chance auf einen Lottogewinn ist bekanntlich nicht groß - wer allerdings im Internet spielt und auch noch gewinnt, hat gute Chancen auf Post von der Staatsanwaltschaft. (Foto: Tom Weller/dpa)

Wegen angeblich illegalen Glücksspiels soll eine 39-Jährige mehr als 100 000 Euro an die Staatskasse zahlen.

Von Wieland Bögel, Ebersberg

Gewinnt jemand im Lotto, kann das durchaus Begehrlichkeiten wecken – manchmal sogar welche von staatlicher Seite. So ging es nun einer 39-Jährigen aus dem westlichen Landkreis, die bei einer Online-Lotterie 106 000 Euro gewonnen hatte. Die zuständige Staatsanwaltschaft bezeichnete den Anbieter als illegal und beschuldigte die Frau des unerlaubten Glücksspiels. Man sei aber bereit, das Verfahren einzustellen, wenn die 39-Jährige freiwillig das Geld an die Staatskasse abgebe.

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