Die Redewendung „dümmer als die Polizei erlaubt“ ist nicht unbedingt ein erstrebenswertes Kompliment. Im Falle eines 61-Jährigen aus dem südlichen Landkreis jedoch schien es, als ob der Mann sich vor Gericht sogar als noch dümmer darstellen wollte: als so leichtgläubig nämlich, dass er für seine Taten nicht belangt werden kann.
Amtsgericht EbersbergDumm und dümmer
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Ein sehr leichtgläubiger Mann verliert durch einen Betrug viel Geld. Ein 61-Jähriger war daran beteiligt – und gibt sich vor Gericht noch viel leichtgläubiger.
Von Wieland Bögel, Ebersberg

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