Drei gegen Einen – oder Einer gegen Drei? Um diese Frage drehte sich jüngst eine Verhandlung vor dem Ebersberger Jugendgericht, bei der sich drei junge Männer wegen gefährlicher Körperverletzung verantworten mussten. Sie sollen zu nächtlicher Stunde einen Anwohner angegriffen haben, der sich über den Lärm vor seiner Haustür beschwerte. Die Angeklagten stellten den Sachverhalt jedoch komplett anders dar: Es soll der Mann gewesen sein, der die drei Freunde unvermittelt attackiert habe.
Amtsgericht EbersbergKrawall unterm Carport
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Drei junge Männer sollen mitten in der Nacht einen 56-jährigen Mann angegriffen haben, der sich über deren Lautstärke beschwerte. Oder war es am Ende gar umgekehrt? Diese Frage hatte nun das Ebersberger Gericht zu beantworten.
Von Andreas Junkmann, Ebersberg
