Bahnfahren kann bisweilen einer Gefängnisstrafe gleichkommen, man denke an die vollgestopften Züge im Berufsverkehr, in denen das Grundrecht auf Freiheit doch arg eingeschränkt wird. Definitiv nicht in einem solchen Waggon saß ein Angeklagter, der dieser Tage eigentlich vor dem Amtsgericht Ebersberg hätte erscheinen sollen - stattdessen stand zwischenzeitlich die Vermutung im Raum, dass ein tatsächlicher Aufenthalt hinter Gittern dessen Teilnahme an der Verhandlung verhindert.
Mitten im Amtsgericht:Bahnstreik oder doch Gefängnis?
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Ein Angeklagter erscheint nicht zur Verhandlung vor dem Ebersberger Amtsgericht. Über die Gründe seiner Absenz kann trefflich spekuliert werden.
Glosse von Andreas Junkmann, Ebersberg
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