Debatte um Reklame:Bitte keine Werbung aufhängen

Debatte um Reklame: Zwischen Flurstraße und B304 soll eine Plakatwand aufgestellt werden, der Gemeinderat ist dagegen.

Zwischen Flurstraße und B304 soll eine Plakatwand aufgestellt werden, der Gemeinderat ist dagegen.

(Foto: Christian Endt)

Obwohl die Gemeinde gegen Plakatanlagen an der B 304 ist, wird es aufgrund der ungültigen Satzung welche geben

Von Sandra Langmann, Kirchseeon

Dass sich die B 304 als geeigneter Werbeträger eignet, daran besteht kein Zweifel. Viele Pendler, Lastwagen und der eine oder andere Sonntagsfahrer nutzen die Bundesstraße. Dort eine große Plakatwand aufzustellen, sollte doch eine erfreuliche Wirkung erzielen. Der Kirchseeoner Gemeinderat sah das in seiner Sitzung am Montagabend allerdings anders.

Beantragt war die Errichtung von zwei Plakatwänden, die wechselnd beklebt werden können. Diese sollen freistehend auf der gegenüberliegenden Seite des Gewerbebetriebes, an der Flurstraße 8a, errichtet werden. Damit die Werbewand auch optisch zu ihrer Umgebung passt, sollen Farbe und Material dementsprechend ausgewählt werden - so steht es in der Werbeanlagensatzung der Gemeinde. Doch nach einem Blick auf die beiliegende Fotomontage befand Zweite Bürgermeisterin Barbara Burgmayr-Weigt (CSU), dass davon keine Rede sein könne. Die Werbeanlagen seien einfach viel zu groß.

Dem stimmt auch Gemeinderätin Natalie Katholing (Grüne) zu. Das große Plakatgebilde würde vom Straßenverkehr ablenken und noch dazu das Ortsbild schädigen. Dem pflichtet auch Maria Wollny von der CSU bei. "Wenn dort einmal eine Plakatwand steht, dann kommen noch mehr dazu." Siegfried Seidinger (CSU) sprach sich ebenfalls gegen die Werbeanlage aus, bezweifelte allerdings, dass die Gemeinde diese verhindern könne. Denn dazu benötige man eine neue Satzung.

Die gemeindliche Werbeanlagensatzung beinhaltet das Verbot von Werbeanlagen vor allem bei Fremdwerbung - wie beispielsweise bei Markenreklame. Zudem müsse sich die Werbeanlage in die Umgebung einfügen. Das Problem ist jedoch, dass die Werbeanlagensatzung des Marktes Kirchseeon in ihrer aktuellen Form ungültig ist, weshalb sie auch derzeit überarbeitet wird. Das liegt daran, dass die Satzung Fremdwerbung entlang der B 304 gänzlich ausschließt. Ein solches Verbot könne aber nicht für einen so großen Geltungsbereich quer durch den Ort ausgesprochen werden, urteilte das Verwaltungsgericht im April.

Das betreffende Grundstück befindet sich in einem Gebiet ohne Bebauungsplan. Daher liegt die bebauungsrechtliche Beurteilung beim Landratsamt, das sich vermutlich für die Werbeanlage aussprechen wird, so Silvia Burgmeier, zuständig für das Bauordnungs- und Bauplanungsrecht in Kirchseeon. Denn Werbeanlagen gelten laut Baurecht als "nichtstörende Gewerbebetriebe" und in allgemeinen Wohngebieten ausnahmsweise zulässig. Das heißt, auch wenn sich der Gemeinderat gegen die Plakatwand ausspricht, ist es möglich, dass sie dennoch errichtet wird.

"Wir können den Beschlussvorschlag dennoch ablehnen", schlug Burgmayr-Weigt vor, was im Marktgemeinderat auf Zustimmung stößt. "Wir müssen ein Signal senden", forderte Seidinger. Ansonsten sei bald die komplette B 304 voll mit Plakaten, so die Stimmen aus dem Gemeinderat. Weshalb die Abstimmung auch sehr eindeutig ausfiel. Alle 14 anwesenden Gemeinderatsmitglieder stimmten gegen die Werbeanlagen.

Dass sich für die Marktgemeinde noch alles zum Positiven wenden könnte, zeigt der Fall von April diesen Jahres. Das Verwaltungsgericht hatte drei Standorte im Landkreis begutachtet, darunter auch zwei entlang der B 304 in der Gemeinde Kirchseeon. Während die Kammer gegen eine Plakatwand in Eglharting keine Einwände hatte, untersagten die Richter den Bau einer Werbeanlage an der Ecke zur Ahornstraße. Zwar nicht aufgrund der Satzung der Kommune aber wegen der Umgebung. Diese ist nach Auffassung des Gerichts ein reines und kein allgemeines Wohngebiet. Somit galt eine Werbeanlage als Fremdkörper und wurde vom Verwaltungsgericht abgelehnt. Ob an der Flurstraße ebenfalls das Gericht entscheiden muss, ist fraglich.

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