Debatte in Grafing:1150 Grafinger unterschreiben für einen längeren Weihnachtsmarkt

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Grafinger Bürger werben im Mai für Unterschriften zur Rettung des städtischen Weihnachtsmarkts. (Foto: Christian Endt, Fotografie & Lic)

Diese Zahl reicht deutlich für einen Bürgerentscheid zum Weihnachtsmarkt. Nun gibt es nur noch eine Hürde.

Von Thorsten Rienth, Grafing

In Grafing könnte es zum nächsten Bürgerentscheid kommen - diesmal geht es um die Frage, ob der Weihnachtsmarkt am Marktplatz wie in den vergangenen Jahren für die Dauer von knapp drei Wochen stattfinden darf. Der Stadtrat hatte die Länge zuletzt auf 14 Tage beschränkt mit der Begründung, dass der Weihnachtsmarkt auf der Marktplatzinsel zu viele Parkplätze wegnimmt.

Wie so oft klingt die Fragestellung des möglichen Bürgerentscheids kryptisch: "Sind Sie dafür, dass dem Werbering Grafing e.V. die Sondernutzungserlaubnis zur Abhaltung von Weihnachtsmärkten am Marktplatz in den folgenden Zeiträumen erteilt wird: 6.12. bis 23.12.2018, 5.12. bis 22.12.2019 und 3.12. bis 22.12.2020?" Es geht also darum, die von einer Stadtratsmehrheit verkürzte Weihnachtsmarkterlaubnis wieder auf die knapp drei Wochen auszuweiten, die in den Jahren zuvor üblich waren. Weil sich der ursprüngliche Antrag vom Werbering auf die Jahre 2018 bis 2020 bezog, liegt dieser Zeitraum nun auch dem möglichen Bürgerentscheid zugrunde.

"Durch die deutliche Verkürzung sinkt die Attraktivität zum Betreiben der Buden und Stände deutlich, so dass davon auszugehen ist, dass Standbetreiber dem Markt fernbleiben könnten und lukrativere Angebote wahrnehmen werden", begründen die Initiatoren Heinz Fröhlich, Yukiko Nave und Martin Tourneau vom "Bündnis für Grafing" das Begehren. "Die Grafinger erwartet unter diesen Bedingungen ein wenig attraktiver Weihnachtsmarkt, der bereits viel zu früh vor den Feiertagen beendet sein wird. Es steht sogar zu befürchten, dass auf dieser Basis mangels Beteiligung zukünftig kein Weihnachtsmarkt mehr stattfinden wird."

Der Bürgerentscheid soll am Tag der Landtagswahl abgehalten werden

Am Montag hätten die Initiatoren die rund 1150 Unterschriften im Rathaus abgegeben, berichten sie. Das seien gut 150 mehr als die aktuell nötigen 985 Unterschriften von neun Prozent der Grafinger Wahlberechtigten. Ziel sei, den Entscheid zur Landtagswahl in Bayern am 14. Oktober stattfinden zu lassen. Der Termin würde den Aufwand deutlich reduzieren.

Damit es dazu kommen kann, müssen Stadt und Stadtrat zunächst die Zulässigkeit der Fragestellung formal feststellen. Laut Bürgermeisterin Angelika Obermayr (Grüne) soll dies in der Ferienausschusssitzung am 9. August geschehen. Innerhalb von drei Monaten müsste dann der Entscheid stattfinden. Ob dies tatsächlich am 14. Oktober passieren könnte, ist jedoch fraglich.

"Laut Gemeinde- und Landkreiswahlgesetz ist keine Koppelung von Landtagswahlen mit Bürgerbegehren zulässig", erklärte Obermayr auf SZ-Nachfrage. Die Stadt müsste eine Sondergenehmigung einholen. Offen ist auch die Frage, ob der Werbering den Markt im Falle eines angenommenen Entscheids wieder so einfach verlängern kann. Der Vorsitzende des Werberings Peter Schölzel war am Dienstag für eine Stellungnahme nicht zu erreichen.

Der Initiative für den Entscheid geht eine lange Vorgeschichte voraus: Bei der ersten Abstimmung im Bauausschuss im April war der Weihnachtsmarkt mit einem Patt von sechs zu sechs Stimmen abgelehnt worden. Damit Anträge als angenommen gelten, ist eine Mehrheit nötig. Die hätte es wohl auch gegeben - wenn die Stadtverwaltung denn Josef Saißreiner von der Abstimmung ausgeschlossen hätte.

Der CSU-Stadtrat hatte keinen Hehl daraus gemacht, aus Eigeninteresse gegen den Markt zu votieren. Die wegfallenden neun von 24 Marktplatz-Parkplätzen gefährdeten sein Metzgereigeschäft. Diese Befangenheit stellte die Stadt aber erst nach der Sitzung fest, sodass die Abstimmung in der darauffolgenden Stadtratssitzung wiederholt werden musste. Bei dem anders zusammengesetzten Stadtrat fand dann eine 10:8-Mehrheit, dass der Markt lediglich unter der Prämisse einer 14-tägigen Dauer stattfinden dürfe.

© SZ vom 01.08.2018 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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