Debatte im Sozialausschuss:Eine Frage des Einkommens

Bienenwiese am Lindenanger, Friedenseiche VIII

Im Nordwesten Ebersbergs soll das neue Wohngebiet Friedenseiche VIII entstehen, ein Teil der Grundstücke will die Stadt zu vergünstigten Preisen abgeben. Wie viel die Begünstigten maximal verdienen dürfen, war nun Thema im Sozialausschuss.

(Foto: Peter Hinz-Rosin)

Ebersberg bringt Kriterienkatalog für vergünstigtes Bauland im Wohngebiet Friedenseiche VIII auf den Weg. Grundsätzlich sind sich die Stadträte einig, die Verdienstobergrenze hätte die CSU aber gerne deutlich angehoben

Von Wieland Bögel, Ebersberg

Bis zu welchem Einkommen braucht man Hilfe bei der Finanzierung des Eigenheims? Um diese Frage ging es in der jüngsten Sitzung des Sozialausschusses des Stadtrates. Die mit knapper Mehrheit gefundene Antwort lautet: 104 000 Euro im Jahr. Bis zu dieser Obergrenze soll man sich für ein verbilligtes Baugrundstück im neuen Wohngebiet Friedenseiche VIII bewerben können. Allerdings kann die Obergrenze noch steigen, denn pro "kindergeldberechtigtem Kind" sind weitere 7620 Euro pro Elternteil erlaubt, bei zwei minderjährigen Kindern wäre also ein Einkommen von rund 130 000 Euro zulässig.

Genau diesen Betrag hätte die CSU gerne als Obergrenze ohne Freibeträge festgelegt, eine Familie mit zwei Kindern hätte demnach über ein Jahreseinkommen von 160 000 Euro verfügen dürfen, um noch in den Genuss verbilligten Baulandes zu kommen. Das entspräche einem jeweiligen Brutto-Monatseinkommen für Mama und Papa von rund 6700 Euro - zu viel für die übrigen Stadträte. Jedenfalls wenn man es ernst meine mit dem in der Überschrift und der Präambel für das Baulandprojekt formulierten Zielsetzung, meinte Philipp Goldner (Grüne). Er verwies darauf, dass dort schließlich von "Wohnbaugrundstücken für einkommensschwächere und weniger begüterte Personen" die Rede sei. Daher solle man bei der Obergrenze bleiben, die schon in der früheren Fassung des Kriterienkataloges stand, eben 100 000 Euro pro Haushalt und Jahr. Unterstützung kam von der SPD, Elisabeth Platzer befand die 100 000 Euro ebenfalls für ausreichend. Was im Übrigen auch die EU-Kommission so gesehen habe, sagte Goldner, die habe für Projekte wie das in Ebersberg eine absolute Einkommens-Obergrenze von jährlich 104 000 Euro definiert. Auf diese Maximalsumme sollte man sich auch in Ebersberg festlegen.

Die EU-Gesetzgebung ist auch der Grund, warum nun überhaupt - und zum wiederholten Male - über den Kriterienkatalog beraten werden musste. In seiner ältesten Fassung galt als maßgeblicher Punkt noch die Ortsansässigkeit, also wie lange jemand in der Stadt gewohnt und/oder gearbeitet hat. Laut EU-Recht ist dies aber diskriminierend gegenüber Leuten die nie in Ebersberg gewohnt haben, dies aber künftig gerne tun würden. Weshalb es neben den neuen Kriterien auch einen neuen Name für das früher "Einheimischenbauland" genannte Vergabemodell gibt, eben die "Vergabe von preisvergünstigten Wohnbaugrundstücken und für einkommensschwächere und weniger begüterte Personen".

Ein bisschen Einheimischenbonus gibt es schon noch, maximal 105 von insgesamt 240 möglichen Punkten bekommt, wer innerhalb der vergangenen zehn Jahre mindestens fünf in der Kreisstadt gewohnt hat, 48 gibt es, wenn der Arbeitsplatz fünf Jahre und mehr in Ebersberg war, addiert werden können beide Positionen nicht, es gilt der höhere Wert. Kinder bringen ebenfalls Punkte, ist der Nachwuchs unter zwölf gibt es 20 pro Kind, bis 18 Jahre zehn und bis 25 Jahre fünf Punkte aber insgesamt maximal 65 Punkte. Auch behinderte und/oder pflegebedürftige Antragsteller oder Angehörige bekommen Punkte, je nach Pflege- oder Behinderungsgrad bis zu 20, aber nicht mehr als 20 pro Haushalt.

Vermögen und Einkommen wirken sich ebenfalls auf den Punktestand aus. So dürfen Antragsteller zwar Vermögen in der Höhe des Grundstückswertes mitbringen - es gilt dabei der Verkehrswert, derzeit etwa 1000 Euro pro Quadratmeter, nicht der vergünstigte Verkaufspreis - je näher man diesem Wert aber kommt, desto weniger Punkte gibt es. Wessen Vermögen weniger als 30 Prozent des Grundstückswertes beträgt, bekommt die Höchstzahl von 20 Punkten. Ebenfalls 20 Punkte bekommt, wer als Einzelperson die Einkommensobergrenze um 20 000 und als Paar um 40 000 Euro oder mehr unterschreitet. Was, wäre der Ausschuss dem Wunsch der CSU gefolgt, bedeutet hätte, dass alle, die nach der alten Regel null Punkte bekommen hätten, weil sie mit 100 000 Euro Jahreseinkommen gerade noch berechtigt gewesen wären, teilzunehmen, immerhin bereits zwölf Bonuspunkte bekommen hätten. Bei einem Einkommen von 90 000 Euro gibt es nach dem alten und nun auch neuen Vergabekatalog vier Punkte - nach dem CSU-Antrag wäre es die Höchstzahl von 20 gewesen, Freibeträge jeweils nicht eingerechnet.

Für die CSU sei eben "der Leistungsgedanke" wichtig, begründete Stadtrat und Bürgermeisterkandidat Alexander Gressierer den Vorschlag seiner Fraktion nach einer Anhebung der Obergrenze. Schließlich dürfe man ja auch entsprechendes - und vielleicht bloß geerbtes - Vermögen mitbringen, da sollte man nicht die bestrafen, die etwas mehr Geld verdienen. Was auch bei der nicht ganz billigen Bebauung des Grundstücks hilfreich sei, man wolle ja nicht, "dass es die Leute bei der Finanzierung zerlegt". Zudem sei ja im Katalog festgelegt, dass es für weniger Einkommen mehr Punkte gibt, wer also mit etwas mehr Verdienst ins Rennen gehe, habe daher auch geringere Chancen eine Parzelle zu erhalten.

Mit knappest möglicher Stimmenzahl - fünf CSUler inklusive Bürgermeister Walter Brilmayer stimmten dafür, fünf Stadträte der Grünen, SPD und Freien Wähler dagegen - wurde die Anhebung der Obergrenze auf 130 000 Euro abgelehnt. Somit lautet die Empfehlung an den Stadtrat, der das Regelwerk noch final beschließen muss, dass man den von Goldner vorgeschlagenen Wert von 104 000 Euro Jahreseinkommen in den Kriterienkatalog schreibt.

Wann man sich um eine der Parzellen bewerben kann, steht allerdings noch nicht fest. Wie Brilmayer auf Nachfrage von Marina Matjanovski (CSU) erklärte, hänge dies davon ab, wie schnell der Bebauungsplan fertig wird, "ich hoffe aber, dass es bald ist". Auch wie viele der Baugrundstücke für die geplanten 24 Reihen- und neun Kettenhäuser über das vergünstigte Modell und wie viele am freien Markt abgegeben werden sollen, ist noch offen, genau wie der Preisnachlass. In einer kommenden Sitzung werden sich die Stadträte außerdem noch mit einem weiteren Kriterienkatalog befassen müssen, dann geht es um die Vergabe der ebenfalls in Friedenseiche VIII entstehenden vergünstigten Eigentumswohnungen.

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