Süddeutsche Zeitung

Das Du aufgekündigt:Ende der Freundschaft

Landratsamt und Landesbund für Vogelschutz wehren sich gegen den Verdacht der Mauschelei. Markt Schwabens Dritter Bürgermeister Albert Hones hatte das der Unteren Naturschutzbehörde unterstellt

Karin Kampwerth

Das Ebersberger Landratsamt wehrt sich entschieden gegen den Verdacht, bei der Verordnung "zum Schutz von Wiesenbrütern und dem Storch" im Markt Schwabener Moos sei gemauschelt worden. "Die Vorwürfe entbehren jeglicher Grundlage", sagt Landratsamtssprecherin Evelyn Schwaiger und reagiert damit auf Aussagen von Markt Schwabens drittem Bürgermeister Albert Hones (CSU). Dieser hatte dem Leiter der Unteren Naturschutzbehörde unterstellt, dem Kreisvorsitzenden des Landesbundes für Vogelschutz (LBV), Richard Straub, mit der Aufnahme des Moos in die Verordnung und der damit verbundenen Anleinpflicht für Hunde vom 15. März bis zum 31. Juli einen Freundschaftsdienst erwiesen zu haben. Straub und Behördenleiter Johann Taschner seien Duz-Freunde.

"Wenn sie sich duzen, ist daran erstmal nicht Ehrenrühriges", stellt Schwaiger klar. Beide hätten in den vergangenen Jahren viel miteinander zu tun gehabt. Die Landratsamtssprecherin tritt weiter der Behauptung von Hones entgegen, Taschner habe ihm gegenüber angeführt, dass Landrat Gottlieb Fauth (CSU) die Aufnahme des Moos' in die Verordnung befürwortet hätte - obwohl er dies kurz zuvor bei einem persönlichen Treffen mit Markt Schwabens drittem Bürgermeister abgelehnt habe. "Beide Herren haben diese Aussagen so nicht getroffen", sagt Schwaiger. Vielmehr sei die Verordnung das Produkt eines Prozesses, bei dem alle Standpunkte sorgfältig geprüft worden wären. Nun sei die Verordnung Rechtsgrundlage. "Wenn jemand damit nicht zufrieden ist, kann er klagen", sagt Schwaiger. Alles andere Nachtarocken nütze nichts.

Auch beim Landesbund für Vogelschutz hat sich Hones mit seinen Äußerungen, mit denen er eigentlich die Kritik des Vaterstettener Bürgermeisters und Landratskandidaten Robert Niedergesäß an der Unteren Naturschutzbehörde stärken wollte, keine Freunde gemacht. Im Gegenteil: Kreisvorsitzender Richard Straub, der auch Horstbetreuer der Markt Schwabener Störche ist, kündigt Hones die Freundschaft. "Über Jahrzehnte haben Albert Hones und ich und als langjährige Schalter-Kollegen von der Deutschen Bundespost geduzt. Nun bleibt mir nur noch übrig, das Sie anzubieten", schreibt Straub in einer Stellungnahme, die er der SZ zukommen ließ.

Verärgert ist Straub darüber, dass Hones die Interessengemeinschaft Schwabener Moos vertritt - ein Zusammenschluss von meistens Hundebesitzern, die die Rechtmäßigkeit der Anleinpflicht von einem Gericht klären lassen wollen. "Die Behauptung, im Moos gäbe es nichts mehr zu schützen, ist falsch", schimpft Straub. So sei im vergangenen Jahr eine Bekassine, aufgrund ihrer Gefährdung gerade zum Vogel des Jahres 2013 gewählt, mit Verletzungen im Schulterbereich tot aufgefunden worden. Ob die Verletzungen von einem Hund stammten, könne nicht mit Sicherheit gesagt werden, erklärt auch Straubs Stellvertreter Rainer Förderreuther. Ausgeschlossen werden könne es aber auch nicht.

Straub weist außerdem darauf hin, dass auch noch andere Tiere im Moos vorkämen, die ein Recht auf Lebensraum und ungestörte Aufzucht ihrer Nachkommen hätten. "Immer schwieriger wird die Situation für die Störche", sagt Straub. Von Natur aus seien sie auf gut überschaubare weite Flächen mit guten Nahrungsbedingungen angewiesen. Bedingt durch ihren großen Fluchtabstand seien sie immer auf der Hut und ließen sich entsprechend schnell stören. "Insbesondere unerfahrene Jungstörche können durchaus Opfer von Hunden werden", schreibt Straub. Ein trauriges Beispiel dafür sein ein Jungstorch in Nittenau gewesen, dem beide Beine durchgebissen worden sind. "Der Spaß für den Hund muss dort aufhören, wo er für andere Lebewesen zur Gefahr wird", verteidigt der LBV-Kreisvorsitzende die viermonatige Anleinpflicht. Straub ist überzeugt davon, dass jeder verantwortungsbewusste Hundebesitzer dafür Verständnis habe und entsprechend handeln werde. "Aber leider gibt es auch Hundefreunde, für die ausschließlich das Wohl ihres Viebeiners zählt." Für diese sei die Verordnung notwendig.

Sein Stellvertreter Rainer Förderreuter betont darüber hinaus, dass sich der LBV keineswegs wie von Mitglieder der Interessengemeinschaft Schwabener Moos angenommen, alleine für die Anleinpflicht stark gemacht habe. "Es war eine Gemeinschaftsaktion von Landwirten, der Jägerschaft und dem LBV", stellt Förderreuther klar.

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Quelle:
SZ vom 19.02.2013
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