Süddeutsche Zeitung

Corona-Krise im Landkreis Ebersberg:3,3 Millionen Euro für Betriebe im Landkreis

188 Antragsteller haben bisher die Corona-Überbrückungshilfe I erhalten. Die IHK zieht eine positive Zwischenbilanz

Die IHK für München und Oberbayern zieht eine positive Bilanz der Überbrückungshilfe I. Bislang sind mehr als 3,3 Millionen Euro an 188 Antragsteller im Landkreis Ebersberg ausgezahlt worden. Das geht aus einer aktuellen Pressemitteilung der IHK hervor. "Insgesamt gingen 212 Anträge von Betrieben mit Sitz in unserem Landkreis ein", sagt Sonja Ziegltrum-Teubner, Vorsitzende des IHK-Regionalausschusses Ebersberg. Die durchschnittliche Auszahlung je Antrag beträgt 17 565 Euro. Bayernweit erhielten Firmen in 148 Fällen die maximale Fördersumme von 150 000 Euro.

Die Überbrückungshilfe I gleicht durch die Corona-Krise eingetretene Verluste in den Monaten Juni, Juli und August teilweise aus. Die Antragsstellung war bis Anfang Oktober möglich. Die Abwicklung der Hilfen übernimmt im Freistaat die IHK für München und Oberbayern. Aktuell sind 93 Prozent der Anträge beschieden.

Von den ausgezahlten Fördergeldern gingen 27 Prozent ins Hotel- und Gaststättengewerbe, 22 Prozent in den Wirtschaftszweig "sonstige wirtschaftliche Dienstleistungen", der unter anderem Reisebüros, Event- und Messeveranstalter abdeckt. 13 Prozent der bereits ausgezahlten Anträge kamen von Firmen aus den freiberuflichen, wissenschaftlichen und technischen Dienstleistungen.

Mit einem Gesamtwert von mehr als 1,1 Millionen Euro erhielt das Gastgewerbe die höchste Förderung im Landkreis, gefolgt von Betrieben "sonstiger wirtschaftlicher Dienstleistungen", unter anderem Reisebüros, mit einer Gesamtfördersumme von fast 890 000 Euro und den freiberuflichen, wissenschaftlichen und technischen Dienstleistungen, an die insgesamt mehr als 340 000 Euro ausgezahlt wurden.

Für das Anschlussprogramm Überbrückungshilfe II, das Betriebskostenzuschüsse für die Monate September bis Dezember gewährt, können bereits seit Ende Oktober Anträge gestellt werden. "Nach wie vor sind ganze Branchen stark von der Krise und dem aktuellen Teil- Lockdown betroffen und brauchen Beistand auf dem Weg in die Nach-Corona-Zeit. Dies betrifft vor allem Gastronomie, Hotellerie, Reisebüros, die Veranstaltungswirtschaft, teilweise den Einzelhandel und viele Dienstleister. Die staatlichen Hilfen sind gut und richtig. Wir als IHK stehen durch die engagierte Abwicklung der Programme unseren Unternehmerinnen und Unternehmern in dieser schwierigen Zeit ganz eng zur Seite", sagt Ziegltrum-Teubner. Die Antragsfrist endet am 31. Dezember 2020.

Für die Überbrückungshilfe II sind in Bayern bereits rund 3500 Anträge mit einem beantragten Fördervolumen von mehr als 100 Millionen Euro bei der IHK für München und Oberbayern eingegangen, die erneut die Abwicklung der Hilfe für ganz Bayern übernimmt. Die Fördersumme pro Antrag hat sich auf knapp 30 000 Euro deutlich erhöht, auch wenn die längere Förderdauer von vier statt drei Monaten gegenüber der Überbrückungshilfe 1 zu berücksichtigen ist. Das Verfahren läuft weiter ausschließlich über Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Anwälte und vereidigte Buchprüfer. Die abschließende Bearbeitung der Anträge durch die IHK ist von sofort an möglich, da die Bearbeitungssoftware des Bundes und die beihilferechtliche Genehmigung der EU vorliegen.

Auch die angekündigten Novemberhilfen - also die zusätzliche außerordentliche Wirtschaftshilfe für Unternehmen, die durch die Schließung während des Teil-Lockdowns betroffen sind - laufen über das gleiche Antragsportal des Bundes und werden für Bayern von der IHK München abgewickelt. Aktuell erarbeiten Bund und Länder für das Programm die Möglichkeit einer Abschlagzahlung. Genaue Details zur Antragstellung werden in den kommenden Tagen erwartet.

Alle Informationen zur Überbrückungshilfe und den Antragsbedingungen sind online verfügbar unter www.ihk-muenchen.de/ueberbrueckungshilfe.

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SZ vom 24.11.2020 / SZ
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