Bürgerentscheid möglich:Wissenswertes über Windräder

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Im November kommt Gutachten zu möglichen Standorten im Forst

Von Wieland Bögel, Ebersberg

Die seit mehr als acht Jahren laufende Planung für einen Windpark im Ebersberger Forst steht vor einem wichtigen Punkt. Voraussichtlich in der Sitzung des Umweltausschusses des Kreistages am 20. November soll ein Gutachten vorgestellt werden, das darüber Aufschluss gibt, ob im Ebersberger Forst grundsätzlich Windräder möglich sind. Dies gab Landrat Robert Niedergesäß (CSU) diese Woche bei einem Pressegespräch bekannt.

Anfang vergangenen Jahres hatte der Umweltausschuss das Gutachten beauftragt, Ziel ist es, herauszufinden, wo im Forst besonders schützenswerte Tiere und Pflanzen leben. Je nachdem, wo diese Biotope liegen, könnte sich dann entweder ergeben, dass es daneben Platz für die geplanten fünf Windräder gibt oder eben nicht. Im letzteren Fall wäre das Vorhaben erledigt, Landrat Niedergesäß hatte dies bereits angekündigt. Kämen die Experten indes zum Schluss, dass es im Forst Flächen gibt, auf denen die Anlagen grundsätzlich möglich wären, ginge das Gutachten in die nächste Runde. Dann müsste eine ausführliche Umweltverträglichkeitsprüfung erfolgen, die den Landkreis etwa 90 000 Euro kosten dürfte. Was, wie Niedergesäß sagt, "zwar eine Menge Geld" sei, aber angesichts der Diskussionen um das Thema Windkraft sei ein möglichst gründliches Vorgehen wichtig.

In dem Zusammenhang steht auch die Absicht, die Landkreisbürger über das Projekt abstimmen zu lassen. Geplant ist dazu ein vom Kreistag initiiertes Ratsbegehren. Zwar hatte es in der Vergangenheit unterschiedliche Auffassungen zur Zulässigkeit gegeben, so erklärte die Regierung von Oberbayern, ein Bürgerentscheid zu Windrädern sei auf Landkreisebene nicht möglich. Im Landratsamt ist man da anderer Meinung, laut Niedergesäß kommt es auf die Fragestellung an. Diese müsste sich lediglich auf etwas beziehen, das in der Zuständigkeit des Landkreises liegt. Also etwa nicht: "Sollen fünf Windräder gebaut werden?" sondern: "Soll der Landkreis die Voraussetzungen schaffen, dass fünf Windräder gebaut werden können?" Voraussetzung ist natürlich, dass die Umweltverträglichkeitsprüfung ergibt, dass der Bau von Windrädern möglich ist. Als Termin für den Bürgerentscheid strebt Niedergesäß "eine übergeordnete Wahl" an, die nächste wäre im Herbst 2021, wenn der Bundestag neu gewählt wird.

© SZ vom 17.10.2019 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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