Süddeutsche Zeitung

Windkraft im Ebersberger Forst:Worum geht es eigentlich?

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Fragen und Antworten zum ersten direktdemokratischen Votum auf Ebersberger Kreisebene zum umstrittenen Windrad-Projekt im Forst.

Von Wieland Bögel, Ebersberg

"Sind Sie dafür, dass der Landkreis Ebersberg zur Erreichung der Ziele des Klimaschutzes und zur Förderung der Landschaftspflege die ihm zur Verfügung stehenden grundstücksrechtlichen Möglichkeiten ausschöpft, um darauf hinzuwirken, dass im Ebersberger Forst maximal fünf Windräder errichtet werden?" So lautet die Frage beim Bürgerentscheid, der an diesem Sonntag ausgezählt wird. Gut die Hälfte der Wahlberechtigten hat schon abgestimmt, für alle anderen hier die wichtigsten Fragen und Antworten zum Bürgerentscheid.

Warum lautet die Frage nicht: "Sind Sie dafür, dass im Ebersberger Forst fünf Windräder errichtet werden?"

Der Landkreis ist weder Eigentümer der Flächen, auf denen die Windräder entstehen könnten, noch Bauherr, zudem ist Energieversorgung keine Pflichtaufgabe von Landkreisen. Die Frage kann sich also nur auf den sogenannten Wirkungskreis des Landkreises beziehen, die rechtlichen Voraussetzungen zu schaffen, dass Windräder gebaut werden könnten. Darum auch der Verweis auf Klimaschutz und Landschaftspflege, auch diese liegen im Wirkungskreis des Landkreises.

Warum entscheidet nicht der Kreistag? Das könnte er durchaus, allerdings will eine Mehrheit seiner Mitglieder diese Entscheidung nicht treffen. Da Windkraft in Bayern kein einfaches Thema ist, wurde mit der Mehrheit der Konservativen der Weg des Bürgerentscheids gewählt. Was auch daran liegen dürfte, dass CSU und Freie Wähler im Kreistag zwar mehrheitlich für die Windräder sind, es in ihren Parteien aber starke Widerstände gibt.

Wie geht es nach dem Entscheid weiter?

Wenn das Ergebnis negativ ausfällt, werden die Windräder nicht gebaut. Aber auch nach einem positiven Votum werden die Anlagen nicht zwangsläufig entstehen. Es sind noch artenschutzrechtliche Gutachten nötig, die ergeben könnten, dass der Forst für Windkraftnutzung ungeeignet ist. Zudem ist zu erwarten, dass die Gegner des Projekts die Gerichte anrufen.

Wie argumentieren die Befürworter?

Sie führen an, dass der Forst der einzige Standort sei, der wegen der 10H-Regel, wonach ein Windrad mindestens das Zehnfache seiner Höhe von der nächsten Wohnbebauung entfernt sein muss, im Landkreis noch bleibe. Für die Energiewende seien die Windräder aber unverzichtbar, bis zu 20 Prozent des Strombedarfs der Privathaushalte könnten die fünf Anlagen liefern. Auch sollen pro erzeugter Kilowattstunde Strom 0,2 Cent an den Landkreis oder die Anrainergemeinden bezahlt werden, zudem ist geplant, dass die Bürger Anteile an den Anlagen erwerben können. Der Eingriff in den Forst sei mit gerade einmal 0,02 Prozent der Fläche dagegen sehr überschaubar, zudem würde diese wieder aufgeforstet.

Was stört die Gegner des Projekts?

Neben den im Zusammenhang mit Windrädern überall zu hörenden Gegenargumenten, also Infraschall, Schattenwurf, Verspargelung der Landschaft und Wertverlust der heimischen Immobilien, ist es vor allem der Naturschutz, der die Gegner umtreibt. Sie argumentieren, dass die fünf Anlagen mit ihren Freiflächen rundum ein erheblicher Eingriff in das Ökosystem des Forstes wären. Auch wird vor einer Gefahr für Vögel und Fledermäuse gewarnt, die in die Rotoren geraten könnten. Außerdem bezweifeln manche, dass es bei fünf Windrädern bleibt, sie warnen davor, dass bald überall im Forst Anlagen aufgestellt werden könnten, wenn erst die Vorgaben des Landschaftsschutzgebiets gelockert würden.

Wie wahrscheinlich ist das?

Dazu müssten die Staatsforsten den Vertrag mit dem Landkreis brechen und einen in der Folge sehr wahrscheinlichen Gerichtsprozess gewinnen. Zudem macht man bei den Staatsforsten keinen Hehl daraus, dass man die Windräder lieber etwas weiter weg vom Kerngebiet des Forstes gesehen hätte, wie es eine erste Planung vorsah. Nicht zuletzt fallen viele Standorte aus: Im Osten wegen des Wetterradars in Schnaupping, im Süden wegen der streng geschützten Flora-Fauna-Habitate. Auch die 10H-Regel macht sich bemerkbar, da in Waldnähe viele Siedlungen liegen.

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Quelle:
SZ vom 12.05.2021
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