Weitere infizierte Tiere im Landkreis EbersbergBorna-Virus in Lama und Pferd nachgewiesen

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Im vergangenen Sommer waren vor allem Igel von dem Virus befallen, nun wurde es unter anderem in einem Lama nachgewiesen.
Im vergangenen Sommer waren vor allem Igel von dem Virus befallen, nun wurde es unter anderem in einem Lama nachgewiesen.
Catherina Hess

Das Virus, an dem in Pfaffenhofen gerade ein Mann gestorben ist, ist bei zwei weiteren Tieren im Landkreis Ebersberg aufgetreten. Menschen sind nach Angaben des Landratsamts bisher nicht erkrankt.

Von Barbara Mooser, Ebersberg

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Das gefährliche Borna-Virus, an dem in Pfaffenhofen gerade ein Mensch gestorben und ein weiterer schwer erkrankt ist, ist auch in diesem Jahr im Landkreis Ebersberg nachgewiesen worden. Wie das Landratsamt auf Anfrage mitteilt, wurde das Virus im Februar bei einem Pferd in Ebersberg festgestellt. Bereits im Dezember 2024 war ein Lama in Kirchseeon an dem Virus erkrankt. Ein weiterer Verdachtsfall in Straußdorf befinde sich gerade in Abklärung, so das Landratsamt. Erkrankungen von Menschen seien bisher nicht gemeldet worden.

Dass das Borna-Virus im Landkreis Ebersberg angekommen ist, ist bereits seit Herbst 2024 bekannt: Damals hatte das Landratsamt darüber informiert, dass das Virus im Sommer in drei Igeln nachgewiesen worden war. Alle drei Tiere waren erkennbar krank gewesen, sie zitterten, wackelten mit ihren Köpfen, konnten nicht mehr richtig laufen und waren – für Igel ungewöhnlich – tagsüber unterwegs.

Bereits damals wiesen das Ebersberger Gesundheitsamt und das Robert Koch-Institut auf die „sehr geringe, aber vorhandene Gefahr durch das Bornavirus BoDV-1 hin“. Nachdem vor allem Igel betroffen waren – es gab außerdem einen Verdachtsfall bei einem Pferd –, steht das Landratsamt nach eigenen Angaben in engem Kontakt mit der Igelhilfe Kirchseeon, die sich um Tiere kümmert, die allein nicht überleben können. Die Igel-Helfer seien entsprechend geschult, so das Landratsamt, es stünden auch Merkblätter zur Verfügung.

Ein Monitoring für das Virus gibt es laut Landratsamt nicht. Es existiere eine Meldepflicht beim Nachweis der Erkrankung bei Tieren. Dieser Nachweis könne aber nur mittels einer Sektion beziehungsweise Untersuchung des Gehirns oder eventuell des Auges bei Verdacht erfolgen. „Da die Sektion bei Großtieren nur schwer umsetzbar ist, können nicht alle Verdachtsfälle verifiziert werden“, so das Landratsamt.

Weil vor allem Spitzmäuse als Überträger der Krankheit gelten, raten die Fachleute im Landratsamt dazu, Regeln des Robert-Koch-Instituts zum Umgang mit diesen Tieren zu beachten. Spitzmäuse und deren Ausscheidungen sollten nicht mit bloßen Händen berührt werden, wer ein totes Tier entsorgen will, sollte Handschuhe und eine eng anliegende FFP2-Maske tragen. Zudem sollte man die Spitzmaus mit einem handelsüblichen Reinigungsmittel besprühen, um zu verhindern, dass virusbeladener Staub aufgewirbelt wird. Auch wer Bereiche reinigt, in denen sich die Säugetiere möglicherweise aufgehalten haben, sollte Vorsicht walten lassen, nach den Arbeiten duschen, die Haare waschen und die Kleidung in die Waschmaschine werfen.

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