Gymnasium Vaterstetten:Schon wieder Baumängel

Gymnasium Vaterstetten: Im Jahr 2007 begannen am Humboldt-Gymnasium in Vaterstetten umfassende Sanierungsarbeiten - doch offenbar mangelte es an der Gründlichkeit.

Im Jahr 2007 begannen am Humboldt-Gymnasium in Vaterstetten umfassende Sanierungsarbeiten - doch offenbar mangelte es an der Gründlichkeit.

(Foto: Hinz-Rosin)

Erst kürzlich wurde die Fassade des Gymnasiums Vaterstetten erneuert, jetzt sind einige Platten wieder verbogen. Der Landkreis beziffert den Schaden auf eine Dreiviertelmillion Euro.

Von Thorsten Rienth

Manchmal werden Baumängel erst lange nach einer Fertigstellung sichtbar. So gerade der Fall am Vaterstettener Humboldt-Gymnasium: Platten einer erst vor wenigen Jahren erneuerten Fassade lösen sich ab. Im Prinzip bestünde Gewährleistungspflicht. Die Firma müsste die Schäden auf eigene Kosten beseitigen. Weil sie inzwischen aber insolvent ist, hat sich der Landkreis am Dienstag mit dem bauleitenden Architekturbüro vor dem Landgericht München II getroffen. Noch war es nur ein Gütetermin, doch es droht ein längerer Rechtsstreit.

Der grundsätzliche Vorwurf, warum der Landkreis die Architekten in Regress nehmen will, ist dieser: Sie hätten sicherstellen müssen, dass der Subunternehmer die Arbeiten an der Fassade auch wirklich fachgerecht ausführt. Mindestens letzteres ist bei der Generalsanierung zwischen den Jahren 2007 und 2010 laut Landratsamt nicht an allen Fassadenplatten der Fall gewesen. Einige der sogenannten Schichtpresstoff-Platten sind inzwischen verbogen oder locker. Ob, und wenn ja wie viele noch folgen könnten, ist offen.

Die Bauleiter wollen nicht für die komplette Sanierung einstehen

Dass sie für den entstandenen Schaden in der Verantwortung stehen, streiten die damaligen Bauleiter nicht grundsätzlich ab. Wohl aber, dass sie für die komplette neuerliche Sanierung einstehen müssten. Festzustellen, welche Platten richtig oder falsch montiert wurden, wird jedoch schwierig. Denn jede der Platten ist über acht Befestigungspunkte mit einer Unterkonstruktion verbunden. Einer der Punkte ist fix, die anderen leicht beweglich. Geregelt wird dies über die Art des Niets.

Eine mögliche Erklärung für die Schäden ist deshalb, dass an einigen Stellen schlicht die falschen Nieten gesetzt wurden. Allein: Von außen ist das nicht erkennbar. Man müsste jeden einzelnen Niet aufbohren. Bei den mehreren Hundert verbauten Platten steht demnach eine Menge Arbeit bevor. Auch deshalb beziffert der Landkreis die Kosten auf 766 000 Euro. Die Bauleiter bestreiten das. Sie gehen von unter 300 000 Euro aus.

Ohne Einigung würde die Instandsetzung noch dauern

Abgesehen von der Kostenschätzung sind sich beide Parteien einig. Niemand habe ein Interesse daran, dass sich die Sanierung unnötig in die Länge zieht, versicherten die Parteien dem Gericht. Doch genau das wäre der Fall, käme keine Einigung zustande, prophezeite Richter Clemens Turkowski. "Das kann durchaus drei Jahre dauern, in denen weiterhin der Status Quo besteht."

Für eine Verzögerung der Arbeiten könnte die Versicherung des Bauträgers sorgen - dann, wenn sie sich weigert zu zahlen. Um einen langwierigen Gerichtsstreit zu verhindern, möchten Landkreis und Bauträger die Versicherung zu einer schnellen Zusammenarbeit bewegen. Je länger sich die Reparatur hinzieht, desto teurer wird es in aller Regel, daran ließ Richter Turkowski in seinen Ausführungen wenig Zweifel. Liegt ein Verschulden des Bauleiters vor, wonach es wohl aussieht, müsse die Versicherung ohnehin bezahlen.

Der Plan von Landkreis und Bauträger ist nun, noch in den Sommerferien mit der Sanierung der Westfassade zu beginnen. Sie macht mit etwa 80 Quadratmetern rund fünf Prozent der Gesamtfläche aus. Daraus könnte einiges auf den Aufwand beim großen Rest der Fassade abgeleitet werden, hoffen sie. Den Sanierungsplan will der Bauträger auf eigene Kosten erstellen, er fällt nicht unter die Versicherungsleistung. Alles Weitere, also ob zeitnah saniert werden kann, oder erst nach dem Ende eines Rechtsstreits, hängt dann von der Reaktion der Versicherung ab. Anfang Juni folgt der nächste Gütetermin.

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