Bewährung für zwei 53-Jährige:Zwillinge cruisen auf getunten Mopeds durch die Region

Bewährung für zwei 53-Jährige: Symbolfoto.

Symbolfoto.

(Foto: Marco Einfeldt)

Die beiden 53-jährigen Angeklagten begehen ihre Straftaten im Doppelpack - nicht zum ersten Mal.

Aus dem Gericht von Amelie Hörger, Ebersberg

"Ein Zwilling kommt selten allein", so lautet der Titel eines Hollywoodfilmes aus dem Jahr 1998. In einem Fall, der jetzt vor dem Amtsgericht Ebersberg verhandelt wurde, sollte es jedoch eher heißen: Ein Zwilling fährt selten allein. Und dann auch noch ohne Führerschein.

Wenn Geschwister sich nahe stehen, dann unternehmen sie oftmals viel gemeinsam. Die Angeklagten aus dem Landkreis Erding, die einander als Zwillinge wohl kaum mehr verbunden sein könnten, trieben es hierbei wohl ein wenig zu weit, denn nicht nur üben sie den selben Beruf aus und wohnen im selben Haus, nein, auch Straftaten werden augenscheinlich im Doppelpack begangen. Vor Gericht erschienen die beiden Männer zwar nicht im Partnerlook, dennoch waren die 53-Jährigen äußerlich kaum von einander zu unterscheiden.

Im Frühjahr waren die Geschwister auf ihren Mopeds im Ebersberger Land unterwegs. "Spazieren fahren" nannte es einer der beiden es später. Problematisch erwies sich hierbei die Beschaffenheit jener Kleinkraftfahrzeuge, die durch ein wenig gekonntes Werkeln eine deutlich höhere Geschwindigkeit erreichten als vorgesehen. Den nötigen Führerschein hierfür besaßen die Erdinger allerdings nicht. Darüber hinaus wurde den beiden das Fahren mit eben jenen Maschinen in weiteren 20 Fällen vorgeworfen.

Einer der Zwillinge gestand den Sachverhalt gleich bei der Verkehrskontrolle, wie ein Polizeibeamter aus Poing vor dem Gericht zu Protokoll gab. Seine Maschine könne zirka 65 Kilometer pro Stunde fahren, er besitze keine Fahrerlaubnis und habe das Moped bereits mehrmals genutzt, um zu seiner 40 Kilometer entfernten Arbeitsstelle zu kommen, räumte der Angeklagte damals ein.

Nach der Verhandlung steigen beide brav auf Fahrräder

Die Aussage des Polizeibeamten war zunächst das Einzige, worauf das Gericht ein Urteil stützen konnte, da die Angeklagten, welche beide in kurzen Hosen und T-Shirts erschienen, zunächst keine Stellung zu dem Vorfall beziehen wollten. Die 53-Jährigen saßen wie versteinert auf ihren Stühlen, mit verschränkten Armen und unbeteiligtem Blick. Dass eines der beiden Mopeds getunt war, konnte durch das Geständnis des Bruders mit dem blauen Oberteil, welches der anwesende Polizeibeamte aufgenommen hatte, nachgewiesen werden.

Schwieriger stellte sich dies bei dem anderen Bruder, gekleidet in gelbblau, heraus. Da die Polizeibeamtin, die ihn vernommen hatte, nicht als Zeugin geladen war und er selbst zunächst keine Aussage machen wollte, sah Richterin Vera Hörauf keinen anderen Weg, als ein Gutachten des Fahrzeuges zu beantragen. "Das kann sehr teuer werden", warnte sie den Angeklagten noch, welcher im Falle einer Verurteilung die Kosten tragen müsse.

Da brach es nun doch noch aus dem Beschuldigten heraus. Auch sein Moped fahre schneller und auch er habe keine Fahrerlaubnis, räumte er ein. Zur Arbeit sei er aber nie mit dem Moped gefahren, da nehme er normalerweise die S-Bahn, sagte er.

Nach diesem Geständnis zeigte sich vor allem der Staatsanwalt trotz etlicher Vorstrafen der Geschwister, allesamt für selbiges Vergehen, entgegenkommend. Er halte nur "eine Fahrt für erwiesen" und beantragte für einen Bruder eine Geldstrafe und für den anderen eine Freiheitsstrafe von acht Monaten. Doch so leicht ließ die Richterin die beiden nicht davonkommen und bezog die eingestandenen Arbeitsfahrten in ihre Wertung mit ein.

Am Ende verurteilte sie die beide zu einer Freiheitsstrafe von vier, beziehungsweise sieben Monaten auf Bewährung, sowie einer niedrigen Geldauflage. "Bitte keine neuen Straftaten begehen", riet Hörauf ihnen noch am Ende der Verhandlung. Diesen Ratschlag setzen die beiden sofort in die Tat um, bestiegen vor dem Amtsgericht brav ihre Fahrräder und verschwanden, selbstverständlich gemeinsam, um die Ecke.

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