Betrifft die Gemeinden im Kreis Ebersberg:Fördergeld gegen Funklöcher

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Kommunen können Zuschüsse für ein besseres Handynetz beantragen

Ein neues Förderprogramm ermöglicht es den Landkreis-Kommunen, Zuschüsse für die Verbesserung ihre Handynetzes zu beantragen. Darauf hat der Ebersberger Landtagsabgeorndete Thomas Huber (CSU) nun in einer Pressemitteilung hingewiesen. "Unsere Gemeinden können seit Anfang des Monats Fördermittel beantragen, um Funklöcher (...) zu schließen und Gebiete aufzurüsten, die bisher noch mit Sprachmobilfunk unversorgt sind", so Huber. Mitte November hatte die EU-Kommission das bayerische Förderprogramm genehmigt. Es wurde noch von der ehemaligen bayerischen Wirtschaftsministerin Ilse Aigner (CSU) auf den Weg gebracht und ist das erste Mobilfunk-Förderprogramm in Deutschland.

Mit dem Programm, so die Zielvorgabe des Freistaats, solle eine leistungsfähige digitale Infrastruktur in allen Teilen Bayerns geschaffen werden. So könnten "innovative Geschäftsmodelle und zukunftsfähige Arbeitsplätze" zunehmen, so Huber.

Der Freistaat unterstützt die Kommunen demnach beim Bau von Masten in bisher unversorgten Gebieten. Sie erhalten bis zu 80 Prozent Förderung, heißt es, in Räumen mit besonderem Handlungsbedarf gar bis zu 90 Prozent. Bei dem freiwilligen Programm können die Kommunen wählen, ob sie einen direkten Bauauftrag erteilen oder eine Baukonzession vergeben. Im Bauauftrag errichtet die Gemeinde den Mast selbst und vermietet ihn an die Netzbetreiber. Die Gemeinde bekommt volle technische Unterstützung durch die Netzbetreiber, sie kann den Mast nach Ablauf der Bindungsfrist verkaufen. Der Freistaat unterstützt sie mit Musterausschreibungen und -verträgen. In einer Baukonzession vergibt die Gemeinde den Bau an ein Unternehmen, das den Mast auf eigenes Risiko plant, baut und betreibt.

Ob Versorgungslücken im Gemeindegebiet vorliegen, die zur Teilnahme am Förderprogramm berechtigen, stellt die Kommune anhand der Karte der Ist-Versorgung fest, abrufbar unter www.mobilfunk.bayern. Für das Förderprogramm ist entscheidend, dass in der Gemeinde ein mit Sprachmobilfunk unversorgtes Gebiet liegt und von den Netzbetreibern in den nächsten drei Jahren nicht verpflichtend oder eigenwirtschaftlich erschlossen wird. Interessierte Kommunen können sich an das zuständige Mobilfunkzentrum bei der Regierung der Oberpfalz wenden.

© SZ vom 17.12.2018 / SZ - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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