Besonderes Projekt:Trauerbegleitung: Landratsamt Ebersberg als Vorreiter

Oberweikertshofen: Friedhof / Kitschiger Grabschmuck

"Trauer ist keine Krankheit, aber sie kann krank machen, wenn man sie nicht auslebt", sagt Jutta Hommelsen vom Landratsamt. Deshalb bietet die Behörde nun Trauernden besondere Unterstützung.

(Foto: Johannes Simon)

Die neue Regelung zur Trauerbegleitung am Arbeitsplatz im Landratsamt Ebersberg ist bundesweit bisher einmalig.

Von Franziska Langhammer, Ebersberg

Einen besonders krassen Fall erlebte eine jetzige Kollegin, die den Tod eines Kindes zu verkraften hatte. Sie trauerte. Irgendwann hieß es im Arbeitsumfeld: "Jetzt muss es aber mal gut sein." Daraufhin wechselte die Kollegin den Betrieb, erzählt Jutta Hommelsen, Leiterin vom Zentralen Sozialdienst beim Landratsamt Ebersberg.

Wer trauert, tut sich manchmal schwer zu arbeiten. Nicht nur, weil Trauer Menschen psychisch beeinflusst. "Die Abwehrkraft ist schlechter, uns passieren viel mehr Fehler", sagt Hommelsen. "Trauer ist keine Krankheit, aber sie kann krank machen, wenn man sie nicht auslebt." Um Arbeitnehmer, die durch Tod oder Trennung einen Menschen verloren haben, zu unterstützen, ist nun am 1. Januar im Landratsamt Ebersberg eine Dienstvereinbarung zwischen Amtsleitung und Personalrat in Kraft getreten. Deutschlandweit ist das Landratsamt Ebersberg damit in Sachen Trauerhilfe am Arbeitsplatz ein Vorreiter.

Mit derzeit 562 Arbeitnehmern ist das Landratsamt ein Großunternehmen. Diese sind ein Querschnitt der Gesellschaft und erleben, was jeder im Laufe seines Lebens durchmachen muss: Menschen trennen sich, erkranken, Angehörige sterben. "Wie in jedem anderen Unternehmen auch gehören beispielsweise Scheidungen und Trennungen auch bei uns zum Tagesgeschäft", so Margrita Schwanke-Berner von der Personalleitung.

Der soziale Gedanke und die Mitarbeiterfürsorge stehen im Vordergrund

Betroffene und deren Kollegen am Arbeitsplatz zu stärken, das will die "Dienstvereinbarung zum Umgang mit Trauer unter dem Aspekt von Verlusterfahrungen, bei Tod, bei Trennung/Scheidung und von Gesundheit". Weil man Trauer eben nicht vor der Haustür ablegt, bringt man sie mit in die Arbeit. Deshalb habe man sich im Landratsamt damit befasst, welche Unterstützungsmöglichkeiten man als Arbeitgeber bieten könne, sagt Schwanke-Berner. Dabei stehe zwar der soziale Gedanke und die Mitarbeiterfürsorge im Vordergrund, aber auch dem wirtschaftlichen Aspekt, etwa durch die Vorwegnahme von Krankschreibungen, werde hier Rechnung getragen.

Denn nicht nur der Betroffene selbst muss etwa mit einem Verlust in der Familie oder im Freundeskreis klar kommen, auch seine Kollegen müssen ihn auffangen, so Jutta Hommelsen; sei es zum Beispiel auf Grund eventueller Arbeitsausfälle oder Unkonzentriertheit. Oft wüssten die Kollegen auch auf menschlicher Ebene nicht, wie sie damit umgehen sollen, wenn einer im Team einen privaten Verlust zu bewältigen hat. Flurseiten würden gewechselt, man ziehe sich zurück von dem Trauernden. "Da herrscht oft große Unsicherheit", so Hommelsen. "Dabei ist der Kontakt wahnsinnig wichtig."

Auch eine Trennung oder Scheidung kann Menschen aus der Bahn werfen. Oftmals würde dies unterschätzt, so Hommelsen. Würden bei einem Todesfall etwa die Nachbarn vorbeikommen und kondolieren, zieht sich bei einer Trennung meist der Bekanntenkreis zurück. "Jemand, der eine Trennung durchmacht, bekommt oft keine Zuwendung von außen", sagt Hommelsen. Dabei fiele fast immer - egal, welchen Part man bei einer Scheidung einnimmt - eine Vision von der Zukunft in sich zusammen, was nicht selten zu einer Krisensituation führe.

Dreh- und Angelpunkt der Trauerhilfe am Arbeitsplatz ist eine Trauervertrauensperson, die vor Ort die Arbeitnehmer unterstützt. Im Landratsamt Ebersberg führt diese Aufgabe seit Beginn dieses Jahres Jutta Hommelsen aus, die auch eine Weiterbildung in Trauerbegleitung vorzuweisen hat. Die Trauervertrauensperson ist an die Schweigepflicht gebunden; zweimal in der Woche bietet sie Zeit für Gespräche an, die Betroffene wahrnehmen können. Dabei geht es um Erstberatungsgespräche oder auch die Bereitstellung von Informationen für die Trauernden; etwa über das Netzwerk Trauer des Landkreises, das mit Angeboten wie Trauercafés oder Trauerspaziergängen unterstützen will. Aber auch Mitarbeiter, deren Kollege trauert, können sich an Hommelsen wenden.

Ein Leitfaden soll Orientierung geben, was bei einem Todesfall zu tun ist

"Trauer im Betrieb ist Führungsaufgabe", findet Jutta Hommelsen. Damit stelle sich die Frage: Wer kann die Führungskräfte unterstützen? Hier soll ein Leitfaden Orientierung geben. So ist etwa konkret geregelt, wer im Falle des Todes eines aktiven Mitarbeiters wen informieren soll und in welcher Weise den Kollegen seelsorgerisch beigestanden werden kann; etwa durch die Hinzuziehung der Trauervertrauensperson oder eines Mitarbeiters aus dem Notfallteam. Auch die sogenannte Trauerfreistellung gehört zum Maßnahmenkatalog der Trauerhilfe am Arbeitsplatz. Vollzeitbeschäftigte des Landratsamts etwa erhalten im Trauerfall ein Kontingent von 80 freien Stunden, das sie innerhalb der zehn Monate nach dem Trauerfall flexibel einsetzen können.

Langfristig will man eine Kultur des Trauerns im Landratsamt etablieren. Dass hierfür die Nachfrage groß ist, konnte man beispielsweise im vergangenen Herbst sehen, als zwei Mitarbeiter kurz hintereinander verstarben. In der Behörde wurde ein Kondolenzraum eingerichtet, Kondolenzbücher aufgestellt. "Das wurde von den Kollegen sehr stark angenommen", so die Personalleiterin. Jede Trauer, das betonen Schwanke-Berner und Hommelsen, führe letztlich wieder zurück ins Leben.

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