Beschilderung an der A94:Nicht mehr als vier Ziele

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Autobahndirektion erteilt Wunsch Markt Schwabens nach zusätzlichen Hinweisen an Ausfahrten eine Absage

Anja Blum

Die Bemühungen der Gemeinde Markt Schwaben um eine ausführlichere Beschilderung ihrer drei Autobahnausfahrten sind erneut gescheitert: Die Autobahndirektion Südbayern hat den kommunalen Wünschen eine Absage erteilt. Das bedeutet, dass auf der A 94 an der Ausfahrt Forstinning sowie an der Anschlussstelle zur Flughafentangente Ost (FTO) weiter lediglich "Markt Schwaben" angeschrieben sein wird - ohne eine zusätzliche Unterscheidung. CSU-Verkehrsreferent Georg Holley hatte die Autobahndirektion Südbayern per offenem Brief dazu aufgefordert, die Hinweise an der A 94 zu differenzieren (wir berichteten). In dem Schreiben bezeichnet der Gemeinderat die Beschilderung als unvollständig und irreführend, da sie die unterschiedlichen Zielpunkte der Ausfahrten nicht berücksichtige: Einerseits würden Ortsfremde, die aus Richtung München kommend in Markt Schwabens Mitte oder Osten wollen, über die FTO und damit durch das ganze Gewerbegebiet gelotst. Andererseits fahre der gesamt Schwerlastverkehr aus Richtung Passau, der eigentlich das Gewerbegebiet im Westen zum Ziel habe, quer durch den Ort. Um die Gemeinde also von unnötigem Verkehr zu entlasten, bitte er die Autobahndirektion, den Schildern neue Hinweise auf das Industriegebiet beziehungsweise Markt Schwabens Zentrum hinzuzufügen, so Holley. Die Autobahndirektion jedoch wird diesem Wunsch nicht nachkommen - das ist ihrem Antwortschreiben, das der SZ vorliegt, klar zu entnehmen. Die Beschilderung an Autobahnen diene vor allem der Orientierung Ortsfremder und müsse daher "möglichst übersichtlich, wahrnehmbar und begreifbar" sein. Regionale oder kommunale Ziele zur Verkehrslenkung und -entlastung seien daher nicht immer im gewünschten Umfang umzusetzen, heißt es zunächst ganz grundsätzlich. Dann führt die Behörde die entsprechenden Vorschriften an: Die Richtlinien des Bundes zur wegweisenden Beschilderung an Autobahnen legten unter anderem fest, dass an einer Anschlussstelle maximal vier Ausfahrtsziele genannt werden dürften, damit der Verkehrsteilnehmer diese auch wahrnehmen und begreifen könne. Deswegen dürfe man in Fahrtrichtung Passau an der ersten Markt Schwabener Ausfahrt - neben der A 92, dem Flughafen und Erding - nicht auch noch auf das Gewerbegebiet hinweisen. Ebenso sei festgelegt, dass immer nur auf ein Geradeausziel - nämlich jeweils die nächste Anschlussstelle - hinzuweisen sei. "Daher kann dem Vorschlag, an der Anschlussstelle Forstinning den Verkehr auf die übernächste Anschlussstelle weiterzuleiten, nicht nachgekommen werden", so die Autobahndirektion. Allenfalls wäre es möglich, das Ziel Markt Schwaben mit dem Zusatz "Ost" zu versehen. Außerdem zeigt sich die Behörde überzeugt, dass sich die beanstandeten Beschilderungen in der Praxis durchaus bewährten: "Die bestehende Wegweisung ist in beiden Fahrtrichtungen eindeutig und führt nicht in die Irre. Jeder, der der erstmaligen Wegweisung nach Markt Schwaben folgt, kommt auch an sein Ziel." Die auf Wunsch der Gemeinde Markt Schaben erfolgten Ergänzungen - an zwei Schildern zur FTO aus Richtung Passau kommend wurden mit einem Hinweis auf das Industriegebiet versehen - seien nicht verwirrend, sondern richteten sich vor allem an Ortskundige: Der Fremde, der der ersten Nennung von Markt Schwaben folgt, "wird sie nie sehen". Genau das hatte Holley in seinem Schreiben beklagt.

© SZ vom 17.10.2011 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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