Untervermietung ist oftmals eine konfliktträchtige Angelegenheit. Dass das auch gilt, wenn man gar nicht an Personen vermietet, hat sich nun in Ebersberg gezeigt. Im Technischen Ausschuss des Stadtrates ging es um das Energiekonzept für das geplante Baugebiet Friedenseiche VIII. Dieses sieht für die im Rahmen des Einheimischenmodells vergebenen Häuser die Pflicht zur Errichtung einer Photovoltaikanlage vor - was nicht allen gefällt.
Das liegt nicht zuletzt an der ein wenig umständlichen Art und Weise, wie diese Pflicht umgesetzt werden soll. Wie Bauamtsleiter Christian Stöhr und Klimaschutzmanager Christian Siebel erläuterten, müssen die Bauherren die Solaranlage nicht in Eigenregie errichten. Stattdessen soll die Dachfläche einem sogenannten Drittanbieter - das kann eine Energiegenossenschaft oder ein anderer Projektierer für Solaranlagen sein - zur Pacht angeboten werden, für den symbolischen Betrag von einem Euro. Drei Monate lang soll diese Suche laufen, findet sich danach niemand für eine Umsetzung, entfällt die PV-Pflicht. Die Hauseigentümer können unabhängig davon aber auch selbst eine PV-Anlage errichten.
Das Bauamt weist in seiner Stellungnahme aber auch ausdrücklich darauf hin, dass die Rechtslage zu einer Solarpflicht ungeklärt sei, entsprechende Präzedenzfälle etwa vor Verwaltungsgerichten gibt es keine. Man habe sich aber beim bayerischen Bauministerium in München erkundigt, wo man grundsätzlich bejaht, dass ein Bebauungsplan entsprechende Vorgaben enthalten darf. Allerdings mit einigen Einschränkungen: So gibt es keine Benutzungspflicht für Solaranlagen und die Errichtung muss wirtschaftlich sein. Daher habe sich die Stadt für das Drittanbieter-Modell entschieden.
Er habe dennoch rechtliche Bedenken, wandte Alexander Gressierer (CSU) ein. Auch die Stellungnahme aus dem Bauministerium lasse einige "rechtliche Unklarheiten". Er beantragte, die PV-Pflicht erst bei einem späteren Baugebiet umzusetzen. Auch, weil bei Friedenseiche VIII "viele Jahre umeinandergesandelt" worden sei, wenn man sich jetzt auch noch auf rechtliches Neuland begebe, könnte dies die Umsetzung weiter verzögern. Sein Fraktionskollege Josef Riedl ergänzte, dass die PV-Pflicht "ein erheblicher Eingriff ins Eigentum" sei, außerdem seien Fragen, wie Haftung und Errichtung der nötigen Anschlüsse, überhaupt nicht geklärt. Gerd Otter (Pro Ebersberg) stellte überhaupt den Sinn einer solchen Pflicht in Frage: "Wenn es wirtschaftlich sinnvoll ist, macht es jeder von selber", zudem sei das vorgeschlagene Verfahren zu kompliziert.
"Wir sollten es gleich angehen", sagte dagegen Jürgen Friedrichs (Grüne), nachträglich könne man es schließlich nicht mehr festsetzen. Aber vielleicht sollte man sich mit dem Beschluss noch Zeit lassen, regte Stellvertretender Bürgermeister Günter Obergrusberger (CSU) an, der die Sitzung leitete. Eine pauschale Ablehnung, wie sie seine Parteifreunde beantragt hatten, halte er zwar nicht für sinnvoll, vor einem Beschluss "will ich aber die Fragen erst geklärt haben". Und so gab seine Stimme am Ende den Ausschlag, dass die PV-Pflicht nicht gekippt wurde. Ob sie auch kommt, wird in einer kommenden Sitzung entschieden.
Etwas weniger kontrovers ging es bei der Frage zu, ob die sieben Einzel- und die 15 Kettenhäuser - Reihenhäuser die durch Garagen verbunden sind - an das Gasnetz angeschlossen werden sollen. Hintergrund ist, dass für Neubauten immer strengere Vorschriften zur Wärmedämmung gelten, so dass die Häuser wenig Energie bräuchten. Zudem würden Heizungen auf Basis erneuerbarer Energieträger - etwa Pellets, Hackschnitzel oder auch Wärmetauscher - mit Zuschüssen gefördert, so dass deren Einbau ohnehin wirtschaftlicher sei. Otter sagte, er tue sich schwer "solche Einschränkungen zu beschließen", so Otter, "das macht das Bauen kompliziert und teuer". Auch Bernhard Spötzl (FDP) votierte für den Bau der Gasleitung, der Rest der Ausschussmitglieder stimmte dem Verwaltungsvorschlag zu.