Süddeutsche Zeitung

Bauausschuss:Grenzen gesetzt

Nettelkofener Unternehmen muss umbauen

Berät der Bauausschuss über Carports, geht es in der Regel um einen oder zwei überdachte Stellplätze neben Doppelhaushälften. Ganz anders in der jüngsten Sitzung des Grafinger Gremiums. Dort hatte es gleich über zehn Carports - oder besser: Lkw-Ports - zu beschließen. Für den Nettelkofener Transport- und Logistikunternehmer hat die Angelegenheit glimpflich geendet. Unter Auflagen hat der Bauausschuss die so genannte Generallegalisierung umgesetzt.

Worum war es gegangen? Der Unternehmer hatte vor dem Problem gestanden, dass seine Firma zuletzt deutlich mehr Geschäft umsetzte, als die Betriebsgenehmigung aus dem Jahr 1999 zuließ. Konkret: Er ließ nachts im Freien Lastwagen aufrüsten und abfahren. Wohl wissend, dass ihm dies nicht erlaubt ist, hatten sich Nachbarn ans Landratsamt gewandt - man möge doch bitte einmal genauer hinschauen. Immerhin rede man hier von der Nachtruhe. Als ob der Ortsteil nicht schon genug belastet sei, heißt es aus der Nachbarschaft. Sie verweist auf die vor ein paar Jahren geschaffene Westumfahrung von der Glonner Straße durch Grafing Bahnhof und eben Nettelkofen in Richtung Ebersberger Südumgehung. Und den morgendlichen Verkehr, weil immer mehr Leute aus dem Umfeld mit dem Schnellzug von Grafing Bahnhof aus gen München fahren würden.

Ganze sechs Lärmgutachten wurden also in Auftrag gegeben. "Gerade in dörflichen Strukturen ist der Verlauf der Lärmgrenzen eine komplexe Sache", hatte Bauamtsleiter Josef Niedermaier dem Gremium erklärt. Wohnbebauung, Ställe, Parkflächen und Flächen auf denen theoretisch Baurecht besteht, würden einander unmittelbar abwechseln.

Bei 45 dB(A) liegt der Emissionsrichtwert fürs nächtliche Nettelkofen. Dies entspricht einem nicht ganz lauten Gespräch. In den Spitzen darf es zwar auch in der Nacht lauter werden. Der Emissionsrichtwert ist immer eine Art Mittelwert in dem etwa ein abfahrender Lastwagen mit für eine gewisse Zeit herrschender absoluten Ruhe verrechnet wird.

Unterm Strich kommen Landratsamt und Grafinger Bauamt zu dem Schluss, dass die Grenze im Bereich des einhaltbaren ist - allerdings mit einigen Auflagen sowie baulichen Änderungen. Die offensichtlichste ist der Lkw-Port, den der Transportunternehmer für zehn seiner Fahrzeuge errichten muss. Einige kleinere Baustellen hat der Unternehmer zusätzlich umzusetzen.

Maximal vier nächtliche Ausfahrten sind ihm außerdem noch erlaubt. Zudem müssen die Fahrer dazu die weniger lärmkritische nördliche Ausfahrt verwenden. Hält sich der Unternehmer nicht daran, droht erst Bußgeld und am Ende womöglich gar eine Schließung des Betriebs.

Eine Alternative, sein Unternehmen einfach ins Gewerbegebiet zu verlegen, was man ja vorschlagen könnte, hat der Unternehmer so einfach wohl nicht. Auch dort würden der Richtwert bei 45 dB(A) liegen, klärte Bauamtsleiter Niedermaier auf. "Und zumindest die städtischen Flächen sind auch schon alle verkauft."

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Quelle:
SZ vom 11.10.2019 / thri
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