Zorneding/Vaterstetten:Zwei Zehnjährige im Gleisbereich: Bahnstrecke gesperrt

Zorneding/Vaterstetten: Die Bundespolizei warnt eindringlich: Sowohl im Gleis als auch auf Strommasten herrscht akute Lebensgefahr.

Die Bundespolizei warnt eindringlich: Sowohl im Gleis als auch auf Strommasten herrscht akute Lebensgefahr.

(Foto: Bundespolizei/oh)

Die Bundespolizei hat die Kinder am Mittwochabend zwischen Baldham und Zorneding aufgegriffen und den Erziehungsberechtigten übergeben. Nach 45 Minuten rollte der Verkehr wieder an.

Bundespolizisten haben am Mittwochabend zwei Zehnjährige auf der Bahnstrecke zwischen den S-Bahn-Haltestellen Baldham und Zorneding aufgegriffen. Die Bahnstrecke München-Rosenheim ist deshalb gesperrt worden, wie die Pressestelle der Bundespolizei München am Donnerstag mitteilt. Demnach waren die Kinder zuvor auch auf einen Bahn-Strommasten geklettert. Die Polizisten übergaben sie wohlbehalten ihren Erziehungsberechtigten.

Als gegen 17.25 Uhr die Notfallleitstelle der Deutschen Bahn die Kinder meldete, ist die Bahnstrecke laut Polizei sofort in beide Richtungen gesperrt worden - Züge und S-Bahnen zwischen München und Rosenheim wurden soweit möglich an Bahnhöfen und Haltepunkten zurückgehalten. Außerdem wurde der Strom der rund 15 000 Volt führenden Bahn-Oberleitung abgeschaltet.

Nachdem die Bundespolizisten die zwei Zehnjährigen in Sicherheit gebracht hatten, suchten Einsatzkräfte mit Hilfe eines Hubschraubers den Streckenverlauf großflächig ab, um sicherzugehen, dass sich nicht noch weitere Kinder in dem Bereich aufhielten. Kurz nach 18 Uhr wurde die Streckensperrung aufgehoben. Die beiden Zehnjährigen aus Baldham wurden nach Polizeiangaben "eingehend belehrt". Sie werden zudem noch zu einem Präventionsgespräch über Gefahren auf Bahnanlagen zur Bundespolizeiinspektion München eingeladen.

Die Bundespolizei warnt eindringlich vor den Gefahren im Bahnbereich. Sowohl im Gleis als auch auf Strommasten herrsche akute Lebensgefahr. Eltern und Erziehungsberechtigte, die in der Nähe von Bahnanlagen wohnen, sollten ihre Kinder stets aufs Neue auf die Gefahren und Folgen hinweisen, so der Appell der Polizei.

Mutproben auf Gleisen können nicht nur gefährlich, sondern auch teuer werden: Die Bundespolizei kann Kosten des Einsatzes gegebenenfalls bei Erziehungsberechtigten geltend machen. Die Deutsche Bahn AG kann zudem privatrechtliche Forderungen wegen der Folgen von Streckensperrungen zivilrechtlich einfordern.

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