Eigentlich hatte der Baldhamer Rentner es von Anfang an schwarz auf weiß, dass er recht hatte – das hat bloß bei der Bahn erst mal keinen interessiert. 60 Euro Bußgeld sollte der 75-Jährige zahlen, obwohl er Mitte März mit einem gültigen Ticket unterwegs war. Erst nach Wochen und einem umfangreichen Schriftverkehr räumt die Bahn ein: Alles ein Irrtum, „bitte entschuldigen Sie die Unannehmlichkeiten“.
Doch von Anfang an: Am 16. März fuhr der Baldhamer mit einem „Guten Tag Ticket“ der Bayerischen Regiobahn (BRB) von Baldham nach Salzburg. In den Informationen zum Ticket steht ganz klar: Es wird auch auf dem S-Bahn-Abschnitt zwischen Grafing und München anerkannt. Jeder, der auf die offizielle Internetseite für das Ticket schaut, kann diese Information finden. Eine Kontrolleurin in der S6 interessierte das freilich wenig: Sie erklärte das Ticket für ungültig, verpasste dem Rentner ein Bußgeld von 60 Euro und ließ sich auch dadurch nicht beirren, dass er ihr die entsprechenden Informationen auf der BRB-Infoseite auf dem Handydisplay vor die Nase hielt.

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Auch die Reaktion der DB auf die Beschwerde des Rentners machte wenig Hoffnung. Erneut wurde in dem Schreiben behauptet, der Baldhamer habe kein gültiges Ticket vorweisen können. „Bitte informieren Sie sich immer vor Fahrtbeginn über die geltenden Bestimmungen des Tarifs und des von Ihnen in Anspruch genommenen Angebots. Es liegt in der Verantwortung des Reisenden, auf die Gültigkeit und Richtigkeit zu achten“, belehrte die Bahn den Baldhamer und bot dennoch „aus Kulanz“ an, die Forderung auf 30 Euro zu reduzieren. Was für den Betroffenen selbstverständlich nicht infrage kam: Er hatte schließlich immer noch schwarz auf weiß, dass er ein gültiges Ticket besaß.
„Andere in meinem Alter wären total aufgeschmissen“, sagt der Rentner
Es folgte ein umfassender und recht unbefriedigender Schriftverkehr mit der BRB, der Bayerischen Eisenbahngesellschaft, der DB. Erst Wochen später bekam der Baldhamer eine, wie er findet „lapidare E-Mail“ mit folgendem Inhalt: „Wir haben den Sachverhalt erneut geprüft. Ihre Fahrkarte war für diese Fahrt doch gültig. Bitte entschuldigen Sie die Unannehmlichkeiten.“
Immerhin also muss der Rentner jetzt die 60 Euro nicht zahlen, doch „sehr ärgerlich“ findet er den Fall immer noch. Er habe unglaublich viel Zeit mit der Kommunikation mit den unterschiedlichen Stellen verbracht: „Setze ich für meinen Aufwand den gesetzlichen Mindestlohn an, dann wäre es deutlich billiger gewesen, sofort die 60 Euro zu zahlen und die Sache zu vergessen“, sagt er. Und eins treibt ihn auch noch um: Er selbst ist IT-Fachmann, er war 45 Jahre in dem Bereich tätig, kennt sich mit Internetrecherche und der Suche nach den richtigen Ansprechpartnern aus, das half ihm dabei, schließlich doch noch zu seinem Recht zu kommen: „Viele andere in meinem Alter wären aber total aufgeschmissen.“
Bei der Bahn gibt man sich unterdessen zerknirscht: „Wir bedauern die schwierige Situation für den Kunden. Es lag eine Fehleinschätzung unsererseits vor, für die wir uns entschuldigen. Selbstverständlich überprüfen wir kontinuierlich unsere Prozesse und verbessern sie. Wir nehmen Vorfälle dieser Art sehr ernst, damit sie sich nicht wiederholen. Dazu gehören auch regelmäßige Schulungen unserer Mitarbeitenden im Prüfdienst“, so eine Sprecherin auf Nachfrage.
Eine Entschädigung für den Ärger hat der Baldhamer übrigens nicht bekommen, dafür in der letzten Mail eine optimistische Schlussfloskel: „Wir wünschen Ihnen für die Zukunft eine gute Fahrt!“

