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Vaterstetten:Baldham: Illegaler Kahlschlag hat Folgen für die Nachbarn

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Die vor gut einem Monat vorgenommene Rodung auf einem Grundstück in Baldham zieht nun offenbar weiteren Kahlschlag nach sich.

Von Wieland Bögel, Vaterstetten

Die vor gut einem Monat illegal vorgenommene Rodung auf einem Grundstück in Baldham zieht nun offenbar weiteren Kahlschlag nach sich. Dies geht aus einer Stellungnahme des Vaterstettener Umweltamtes hervor, die eigentlich vergangene Woche im Gemeinderat verlesen werden sollte. Da die Sitzung wegen der Corona-Vorsichtsmaßnahmen abgesagt wurde, ist die Stellungnahme per Mail verschickt worden.

Darin heißt es, die Fichten hatten "in ihrer Gesamtheit eine kollektive Stabilität" und in diese sei "durch die Fällaktion massiv eingegriffen" worden. Mit der Folge, dass "weitere einzelne Fichten aufgrund des Windangriffs nicht zu halten" sein werden. Dies betreffe mindestens einen Baum auf dem Grundstück, wo die Rodung stattgefunden hatte, sowie 16 weitere auf angrenzenden Grundstücken. Zumindest liegt für diese bereits ein Antrag auf Entfernung vor. Die 15 Fichten und eine Buche werden auch gefällt werden dürfen, teilt das Umweltamt mit: "Diese sind dem erhöhten Windangriff ausgesetzt und führen damit zu einer Gefahrensituation." Allerdings werde für jeden der gefällten Bäume ein neuer gepflanzt werden müssen.

Dies gilt auch für die Ende Februar überraschend und ohne Genehmigung gefällten Bäume. Das Umweltamt hat bereits einen Zwischenbericht erarbeitet, demnach wurden 55 Fichten, eine Lärche sowie eine Kiefer gefällt, die mit einem Meter Stammumfang oder mehr durch die gemeindliche Baumschutz-Verordnung geschützt waren. Zur Fällung freigegeben waren indes lediglich vier Fichten, eine war vom Borkenkäfer befallen, zwei hatten Fäulnis und eine war am Stamm beschädigt. Bereits zwei Tage vor der großen Fällaktion hatte die Feuerwehr fünf Bäume wegen Sturmschäden gefällt. Zieht man die genehmigten und die von der Feuerwehr entfernten Bäume ab "wurden mindestens 45 Fichten, eine Lärche und eine Kiefer ohne Genehmigung gefällt".

Derzeit läuft noch das Beweissicherungsverfahren, dessen endgültiges Ergebnis könne erst nach Abtransport der Äste und der Fichtenstämme erfolgen, schreibt das Umweltamt. Im Anschluss soll ein Bußgeldverfahren eingeleitet werden, hier seien bis zu 50 000 Euro Bußgeld möglich. Zudem werde der gerodete Bereich gemäß Baumschutzverordnung wieder aufgeforstet werden müssen, und zwar mit Laubbäumen. Änderungen auf das Baurecht hat die Fällung nicht, das gerodete Gebiet ist im Bebauungsplan derzeit nicht als Baufläche definiert.

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Quelle:
SZ vom 24.03.2020
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