Aus dem Amtsgericht:Unter Alkoholeinfluss ausgerastet

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Ein Volksfestbesucher wird zu einer Geldstrafe von 1200 Euro verurteilt, weil er einem Studenten mit der Faust ins Gesicht schlug.

Von Joseph Hausner

Mit dem Alkohol bei Volksfesten ist es so eine Sache. Dass das Bier in Maßen, also aus Maßkrügen getrunken wird, ist bayerischer Brauch. Für viele ist es jedoch ebenso üblich, den Alkohol auch in Massen zu konsumieren. Das bekommt längst nicht jedem gut und wurde einem 33-jährigen Fenstermonteur aus Thüringen nun zum Verhängnis. Weil er beim Poinger Volksfest seine Aggressionen alkoholbedingt nicht im Griff hatte, hat ihn das Amtsgericht Ebersberg zu einer Geldstrafe verurteilt. Vergangenen Juli schlug er einem 24-jährigen Studenten mit der Faust ins Gesicht und traf dabei dessen Nase. Wegen Körperverletzung muss er 60 Tagessätze á 20 Euro, also 1200 Euro Strafe zahlen - ein mildes Urteil für einen reuigen Täter.

Die oft alkoholisierte Stimmung auf Volksfesten tun nicht jedem gut, wie der Prozess um eine Schlägerei auf der Poinger Wiesn zeigt. (Foto: Christian Endt, Fotografie & Lic)

Gegen 21 Uhr sei er am besagten Tag auf dem Poinger Volksfest angekommen, sagte der Thüringer. Begleitet wurde er von einem im Landkreis lebenden Freund, welcher im selben Prozess wegen Beihilfe angeklagt war. Drei Maß Bier hätte jeder von ihnen getrunken, ehe sie sich zur Schnapsbar begeben hätten, um dort Cocktails und "mehrere Kurze" zu bestellen. Dort sei es zu ersten Blickkontakten mit dem späteren Opfer und dessen Gruppe gekommen. Immer wieder habe man sich "gegenseitig gemustert", so der Angeklagte. Dabei sei es aber nicht geblieben, schilderte das Opfer. Der Angeklagte habe "ständig irgendwen angepöbelt" und sei schließlich zu ihm gekommen. Es folgten Wortgefechte auf der Toilette. Einig waren sich alle Beteiligten darin, dass sich die Situation im Laufe des Abends immer weiter hochgeschaukelt habe. Als sie gegen zwei Uhr das Zelt verlassen mussten, hätten sie sich gegenseitig beschimpft, sagten das Opfer und die Angeklagten übereinstimmend aus.

Auf dem Zeltvorplatz habe der Hauptangeklagte plötzlich ausgeholt und dem Studenten einmal mit der Faust ins Gesicht geschlagen, schilderte dieser. Weitere Zeugen bestätigten dies. Das Opfer zog sich ein Hämatom und eine blutende Wunde am Nasenrücken zu. Weil der Freund des Hauptangeklagten während des Schlages in unterstützender Art neben diesem gestanden haben soll, saß er wegen Beihilfe ebenfalls auf der Anklagebank. Zeugen und auch das Opfer selbst konnten eine verbale Anfeuerung durch den zweiten Angeklagten jedoch nicht bestätigen, sodass das Verfahren gegen ihn gegen eine Geldauflage von 900 Euro eingestellt wurde.

An den Faustschlag könne er sich "wirklich nicht erinnern, auch wenn es sich blöd anhört", merkte der Angeklagte an. Trotzdem zeigte er sich reumütig: "Es tut mir leid, dass ich Sie geschlagen habe." Er sei kein aggressiver Mensch und könne sich nicht erklären, wie es zu solch einer Reaktion gekommen sei. "Ich habe noch nie jemanden geschlagen, das entspricht nicht meiner normalen Verhaltensweise", beteuerte er. Das Opfer nahm die Entschuldigung an, alles sei "blöd gelaufen an dem Abend". Ein Gutachter attestierte dem Täter einen beträchtlichen Blutalkoholspiegel von 1,5 Promille. Richterin Susanne Strubl bezeichnete das Geschehene als "Beispiel, was Alkohol mit Menschen anrichten kann". Wie sie die Angeklagten kennengelernt habe, wäre so etwas nüchtern nie geschehen. Immerhin habe der Angeklagte Verantwortung für sein Handeln übernommen. "Das ist uns hier wichtig", betonte sie. Mit einer Geldstrafe von 1200 Euro blieb die Richterin unter den Forderungen der Staatsanwältin und sogar der Verteidigerin. Diese Strafe müsste dem Täter trotzdem Warnung genug für die Zukunft sein. "Hoffentlich sehen wir uns in diesem Rahmen nicht wieder", sagte die Richterin.

© SZ vom 11.03.2014 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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