Asylpolitik:Riaz Khan nach Pakistan abgeschoben

Weniger Menschen in Pandemie-Monaten abgeschoben

Am Donnerstag wurde Riaz Khan von München aus nach Pakistan gebracht.

(Foto: dpa)

Der Flüchtling, der lange Zeit in einer Parsdorfer Gärtnerei gearbeitet hat, muss zurück in sein Heimatland. Er hatte offenbar die Behörden jahrelang belogen.

Von Andreas Junkmann, Vaterstetten

Riaz Khan muss Deutschland verlassen. Der 31 Jahre alte pakistanische Flüchtling wurde am Donnerstag per Abschiebeflug zurück in sein Heimatland gebracht. Noch am vergangenen Dienstag hatte der Fall um den langjährigen Mitarbeiter der Bayerischen Blumen Zentrale in Parsdorf hohe Wellen geschlagen, nachdem Khan recht unvermittelt vor dem Ebersberger Landratsamt verhaftet und ins Abschiebegefängnis nach Hof gebracht worden war. Wie sich in der Zwischenzeit jedoch herausgestellt hat, sind im Privatleben des jungen Mannes Dinge vorgefallen, die einen Verbleib in Deutschland unmöglich gemacht haben.

Davon am berichtet am Donnerstagmorgen zunächst Khans ehemalige Chefin in der Parsdorfer Gärtnerei, Sonja Ziegltrum-Teubner. Sie hatte sich in den Tagen zuvor für ihren Mitarbeiter stark gemacht und alle Hebel in Bewegung gesetzt, die geplante Abschiebung noch zu verhindern. Doch es habe Themen im Hintergrund gegeben, die es für Politiker schwer machen dürften, noch ein Auge zuzudrücken, sagt Ziegltrum-Teubner. Die genauen Details kenne sie aber selbst nicht. Für Klarheit sorgt am Nachmittag eine Pressemeldung aus dem Bayerischen Innenministerium. Laut Innenminister Joachim Herrmann (CSU) wurden am Donnerstag insgesamt 49 vollziehbare Ausreisepflichtige vom Flughafen München nach Pakistan abgeschoben. Einer von ihnen: Riaz Khan.

Unter den 40 Fällen aus der Zuständigkeit bayerischer Ausländerbehörden befanden sich dem Ministerium zufolge 14 rechtskräftig verurteilte Straftäter, die sich unter anderem wegen Betrugs- und Eigentumsdelikten, Sexualstraftaten oder Drogenhandels schuldig gemacht hatten. Riaz Khan habe die Behörden jahrelang vorsätzlich über sein Alter getäuscht und sei deshalb fälschlich als unbegleiteter minderjähriger Ausländer behandelt worden, wie es in dem Schreiben heißt. Khan habe laut Herrmann damit nicht nur zu Unrecht über mehrere Jahre auf Kosten des Steuerzahlers Jugendhilfeleistungen in Anspruch genommen, "sondern sich durch die falsche Altersangabe auch in einem Strafverfahren einen erheblichen Vorteil verschafft, da er nur nach Jugendstrafrecht belangt wurde". Für den Minister ist dieses Verhalten nicht tolerierbar: "Die Täuschung von Behörden und Haschischhandel sind keine Kavaliersdelikte. Von Schutzsuchenden erwarten wir, dass sie sich an unsere Regeln halten."

Dass Khans Zeit in Deutschland abgelaufen war, hatte sich bereits am Mittwoch angedeutet. An diesem Tag führte Sonja Ziegltrum-Teubner ein Gespräch mit Vertretern des Petitionsausschusses im Bayerischen Landtag. Dorthin hatte sich die Gärtnerei-Chefin, die für die CSU im Ebersberger Kreistag sitzt, unter anderem gewandt, um für ihren Mitarbeiter zu kämpfen. Entsprechende Nachfragen der Ausschussmitglieder deuteten allerdings darauf hin, dass es im Leben des Mannes einige Probleme gibt. "Ich habe davon nichts gewusst", sagt Ziegltrum-Teubner am Donnerstagmorgen, die selbst über die Hintergründe aus datenschutzrechtlichen Gründen zunächst nicht informiert worden war. Nur so viel habe sie aus dem Gespräch herausgehört: Es seien alles keine schlimmen Vergehen ihres Mitarbeiters gewesen, in der Summe aber wohl einfach zu viel, um doch noch in Deutschland bleiben zu können. "Ich verstehe das Vorgehen der Behörden jetzt besser", so Ziegltrum-Teubner.

Eben dieses hatte am Dienstag noch für einen Aufschrei gesorgt, als Riaz Khan, der seit fünf Jahren in der Parsdorfer Gärtnerei arbeitet, nach einem Behördengang festgenommen wurde. Seine Chefin verfasste daraufhin einen offenen Brief, in dem sie ihren Mitarbeiter als beliebten und gut integrierten Kollegen beschreibt. Khan hatte in Parsdorf eine Ausbildung zum Gärtner absolviert, die Abschlussprüfung aber wegen fehlender schulischer Vorkenntnisse nicht bestanden. Dennoch beschäftigte Ziegltrum-Teubner den Pakistaner weiter, schließlich kämpfe ihre Branche um jede Arbeitskraft, wie sie in ihrem Brief schreibt.

Die aktuellen Entwicklungen lassen den Fall nun in einem anderen Licht erscheinen. Wie das Ministerium informiert, war Khan 2015 unter Angabe eines falschen Geburtsdatums erstmals in das Bundesgebiet eingereist und hatte 2016 einen Asylantrag gestellt, der vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge noch im selben Jahr abgelehnt wurde. Die Rechtmäßigkeit der Entscheidung wurde 2019 vom Verwaltungsgericht München bestätigt. Nachdem Khan ausreisepflichtig geworden war, habe er sich trotz entsprechender Belehrungen durch die Ausländerbehörde geweigert, seinen Pflichten zur Ausreise, sowie zur Klärung seiner Identität und zur Vorlage eines Passes nachzukommen. Das wahre Alter von Riaz Khan konnte erst bei der Beschaffung von Passersatzpapieren Anfang dieses Jahres festgestellt werden. Er hatte sich sieben Jahre jünger ausgegeben und ist außerdem wegen vorsätzlichen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln rechtskräftig verurteilt worden.

Ziegltrum-Teubner und ihre Mitarbeiter der Blumen Zentrale bedauern diese Entwicklung, verliere man in Riaz Khan doch einen engagierten und beruflich gut integrierten Kollegen. Von dem Fall will sich die Gärtnerei-Chefin aber nicht abschrecken lassen - ganz im Gegenteil: "Ich nehme das Positive daraus mit", sagt sie und verweist auf die breite Unterstützung, die sie von vielen Seiten erhalten habe. Auch sollen in der Blumenzentrale weiterhin Geflüchtete eine Chance bekommen. "Ich würde jederzeit wieder einen Flüchtling einstellen."

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