Asylpolitik:Niedrigere Hürden für Flüchtlinge im Landkreis Ebersberg

Asylpolitik: Wenn künftig Flüchtlinge im Landratsamt nach einer Arbeitserlaubnis fragen, sind ihre Chancen auf eine positive Antwort besser als bisher.

Wenn künftig Flüchtlinge im Landratsamt nach einer Arbeitserlaubnis fragen, sind ihre Chancen auf eine positive Antwort besser als bisher.

(Foto: Christian Endt)

Nach Kritik vom Bayerischen Flüchtlingsrat reagiert das Ebersberger Landratsamt: Künftig sollen auch Menschen mit geringer Bleibeperspektive Arbeitsgenehmigungen erhalten.

Von Barbara Mooser, Ebersberg

Ob ein Flüchtling arbeiten darf oder ob er seine Tage damit verbringen muss, ohne Aufgabe in der Unterkunft herumzusitzen, das hängt auch vom Wohnort ab. Das haben Vertreter von Helferkreisen und auch der Bayerische Flüchtlingsrat in der Vergangenheit immer wieder beklagt. Gerade Letzterer hatte Ebersberg als Beispiel für einen besonders restriktiven Landkreis genannt, was die Erteilung von Arbeitsgenehmigungen für Flüchtlinge betrifft. Diese Meinung teilt zwar Landrat Robert Niedergesäß (CSU) grundsätzlich nicht. Dennoch hat er nun angekündigt, dass seine Mitarbeiter künftig mehr Großzügigkeit beweisen werden.

Man habe sich in der Vergangenheit bei diesem Thema exakt an die Vorgaben aus dem Innenministerium gehalten, sagte der Landrat am Dienstag in einem Pressegespräch, dies sei auch von Staatskanzleichef Marcel Huber bei einer Überprüfung bestätigt worden. Die Leiterin der Arbeitsagentur Freising, die für die Landkreise Freising, Ebersberg, Erding und Dachau zuständig ist, habe bereits vor einem Jahr unterstrichen, dass Ebersberg bei der Erteilung von Genehmigungen weniger restriktiv sei als die Nachbarn. Dennoch sei immer wieder Kritik aufgekommen, so Niedergesäß, Ehrenamtliche in Helferkreisen hätten auf eine wesentlich großzügigere Handhabung in den Nachbarlandkreisen München und Mühldorf hingewiesen.

Aufgrund dieser Kritik wolle er nun die Hürden im Landkreis niedriger legen - aber auch aus Überzeugung, so Niedergesäß: "Die Betroffenen müssen nicht die ganze Zeit in der Unterkunft sitzen, sie können ihre Zeit sinnvoll verbringen. Die Betriebe profitieren, weil sie die Arbeitskräfte brauchen." Daher wird der Landkreis von dem bisherigen Weg, dass Asylbewerber aus sogenannten sicheren Herkunftsländern in der Regel keine Arbeitserlaubnis bekommen, abweichen.

Erleichterungen für Menschen aus Senegal, Ghana, Serbien und Kosovo

Künftig können beispielsweise auch Flüchtlinge aus Senegal, Ghana, Serbien, Kosovo, Bosnien-Herzegowina, Mazedonien, Montenegro und Albanien mit gewissen Erfolgsaussichten eine Arbeitserlaubnis beantragen. 2017 hat das Landratsamt laut Niedergesäß 170 Arbeitsgenehmigungen an Flüchtlinge erteilt, nur sechs Anträge seien per Bescheid abgelehnt worden. Nicht erfasst seien dabei allerdings die Fälle, in denen nach einer Erstberatung wegen Aussichtslosigkeit erst gar kein Antrag gestellt wurde.

Auch wenn künftig das Herkunftsland seltener ein K.o.-Kriterium bei der Erteilung von Arbeitsgenehmigungen sein soll, will Niedergesäß bei einem Aspekt nicht von der bisherigen Praxis abweichen: Eine "aktive Beteiligung an der Feststellung der Identität" sei nach wie vor zwingend, um eine Arbeitserlaubnis zu erlangen. "Wir möchten schon wissen, wer bei uns lebt", so Niedergesäß. Zwar gebe es in Einzelfällen durchaus gute Gründe, warum ein Betroffener keine Dokumente habe und sie auch nicht beschaffen wolle. Aber es sei auch schon oft vorgekommen, dass die Dokumente "je nach Interessenlage" vorlägen oder eben auch nicht, so Niedergesäß.

Beim Dialogforum der Helferkreise Ende Januar hat der Landrat den neuen Kurs bereits kommuniziert, die Ankündigung sei "sehr positiv aufgenommen" worden, so Niedergesäß. Auch beim unmittelbar danach stattfindenden Neujahrsempfang der FDP hat Niedergesäß die Neuigkeit verkündet - auch von dieser Seite gibt es Lob. "Damit kommt das Landratsamt endlich den Forderungen des örtlichen Mittelstands und Handwerks nach", so der FDP-Kreisvorsitzende Alexander Müller in einer Presseerklärung. "Wir haben Vollbeschäftigung und die Betriebe suchen händeringend Mitarbeiter." Auch die Steuerzahler würden entlastet, weil die Betroffenen selbst zu ihrem Lebensunterhalt beitragen könnten.

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