Asylbewerber vor Landgericht:Belastende Aussagen

Prozess wegen Bedrohung und Brandstiftung wird fortgesetzt

Von Andreas Junkmann, Zorneding/München

In der Verhandlung um eine ganze Reihe von Straftaten, die ein junger Mann aus Syrien begangen haben soll, verdichtet sich die Beweislage zunehmend. Am zweiten von insgesamt vier Prozesstagen vor dem Münchner Landgericht stützten mehrere Zeugen die in der Anklageschrift erhobenen Vorwürfe. Vor allem ging es an diesem Montag um jenen Abend im Juni vergangenen Jahres, als der 23-Jährige in einer Zornedinger Asylbewerberunterkunft ein Feuer in seinem Zimmer gelegt hat - nachdem er zuvor den Feuermelder abmontiert haben soll.

Die Tat an sich hatte der Angeklagte, der 2016 als Flüchtling nach Deutschland gekommen war, bereits eingeräumt. Dass er auch den Rauchmelder abmontiert haben soll, bestritt er bislang. Nach den Zeugenaussagen vom Montag gab ihm Richter Martin Hoffmann allerdings den Rat, diese Aussage nochmals zu überdenken. Denn wie aus dem Fehlerprotokoll der Brandanlage hervorgeht, wurde der Feuermelder im Zimmer des Angeklagten absichtlich manipuliert. "Entweder ist er komplett entfernt worden, oder die Leitungen an beiden Seiten wurden durchtrennt", sagte ein Mitarbeiter der Sicherheitstechnik-Firma.

Die Frage nach dem Brandmelder ist insofern relevant, weil sie Aufschluss darüber geben kann, ob der Angeklagte vielleicht sogar gezielt höheren Schaden hatte anrichten wollen. Er selbst sagte, er habe durch das Feuer niemanden verletzen wollen. Beim Löschversuch allerdings erlitten ein Securitymitarbeiter und drei Bewohner der Unterkunft eine Rauchvergiftung.

Im Laufe der Verhandlung hat sich zudem der Verdacht erhärtet, dass der junge Mann an besagtem Abend unter Drogeneinfluss gestanden haben könnte. "Seine Mimik hat nicht zu dem gepasst, was er erzählt hat", sagte ein Beamter der Polizei Poing, der mit dem Angeklagten unmittelbar nach der Tat gesprochen hat. Er habe zugegeben das Feuer gelegt zu haben, so der Polizist, dabei aber "süffisant gelächelt und gegrinst". Ein "sehr komisches Verhalten" attestierte ihm auch ein zweiter Polizeibeamter, der ebenfalls vor Ort war.

Neben den Vorfällen in Zorneding muss sich der 23-Jährige auch noch wegen zweier Vergehen in einer Unterkunft in Aßling verantworten. Dort soll er eine Scheibe eingeworfen und Polizisten bedroht haben. Und auch abseits des laufenden Prozesses droht dem Angeklagten Ungemach: In der Justizvollzugsanstalt soll er sich eigenmächtig eine Wasserpfeife gebaut und Alkohol hergestellt haben. Die Verhandlung vor dem Landgericht wird Anfang nächster Woche fortgesetzt, dann soll auch das Urteil fallen.

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