Polizei ermittelt:Mann will am Streik-Tag nach München laufen - Zug muss notbremsen

Lesezeit: 1 Min.

Die Bundespolizei warnt dringend davor, Gleise zu betreten (Symbolbild). (Foto: Bundespolizei/oh)

Ein 48-Jähriger rechnet am Streiktag nicht mit Bahnverkehr und spaziert auf den Gleisen von Aßling nach Grafing. Nur die schnelle Reaktion des Lokführers verhindert ein Unglück.

Von Barbara Mooser, Grafing

Es fuhren ja nicht viele Züge am Streikmontag, aber einige eben doch - damit hatte ganz offensichtlich ein 48-Jähriger nicht gerechnet, der sich am Nachmittag zu Fuß auf den Weg von Aßling nach Grafing-Bahnhof machte. Sein Fehler: Er ging entlang der Bahnstecke auf den Schienen und dachte, es würde keine Bahn fahren. Eine Regionalbahn musste eine Schnellbremsung einleiten, das berichtet die Bundespolizei.

Gegen 17.15 Uhr meldete ein Triebfahrzeugführer eines Meridian, der in Fahrtrichtung München unterwegs war, dass er wegen einer Person im Gleis vor Grafing-Bahnhof eine Schnellbremsung einleiten musste und rechtzeitig vor dem "Gleisläufer" zum Stehen kam. Ein Zugbegleiter nahm den 48-Jährigen im Zug mit zum Ostbahnhof, wo die Bundespolizei den Wohnsitzlosen erwartete.

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Ermittlungen ergaben, dass der Mann wegen des Bahnstreiks zu Fuß den rund 40 Kilometer langen Weg nach München zurücklegen wollte und dazu die aus seiner Sicht kürzeste Trasse über die Gleise wählte. Im Zug, der rund 130 Stundenkilometer schnell unterwegs gewesen war, befanden sich keine Reisenden, sondern nur drei Mitarbeiter der Bayerischen Regiobahn, die unverletzt blieben. Nach Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft München II wurde der 48-Jährige unter Benennung eines Zustellungsbevollmächtigten auf freiem Fuß belassen. Ein Strafverfahren wegen eines gefährlichen Eingriffs in den Bahnverkehr wurde eingeleitet.

Die Bundespolizei warnt in diesem Zusammenhang vor dem Betreten der Gleise. Auch bei Streikmaßnahmen oder gesperrten Strecken könne Bahnverkehr nicht ausgeschlossen werden. Wer auf den Gleisen spazieren geht, gefährdet nicht nur sein eigenes Leben, sondern könnte auch Reisende in den Zügen in Gefahr bringen und den Bahnbetrieb beeinträchtigen. "Zudem ist in jedem Fall mit einer Strafanzeige wegen gefährlichen Eingriffs in den Bahnverkehr und damit verbunden polizeilichen Maßnahmen zu rechnen", so die Bundespolizei.

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