Wo in Deutschland wird eigentlich wie genau gewählt – und wie viele geben überhaupt ihre Stimme ab? Darüber geben repräsentative Wahlstatistiken Aufschluss, bei der bevorstehenden Bundestagswahl 2025 tragen knapp drei Prozent aller Wahlbezirke im ganzen Land dazu bei. Die Gemeinde Anzing ist einer davon. Was bedeutet das für Organisation und Ausführung der Wahl sowie die Stimmenauszählung – und auch für die Anzingerinnen und Anzinger? Für diejenigen, die im Rathaus mit der Wahl beschäftigt sind, egal ob Festangestellte oder Ehrenamtliche, auf jeden Fall schon einmal eine zusätzliche Aufgabe und damit mehr Arbeit, wie Anzings Bürgermeisterin Kathrin Alte (CSU) mitteilt. Ein Problem scheint das jedoch nicht darzustellen: „Stolz sind wir in Anzing auf unsere Ehrenamtlichen und unser gutes Miteinander“, so die Rathauschefin.
Über das Wahlverhalten von Wählerinnen und Wählern weiß man in Deutschland schon seit 1953 recht gut Bescheid. Seitdem gibt es Stichprobenerhebungen, die bei Bundestags- und Europawahlen sowie einigen Landtagswahlen darüber Aufschluss geben. Für diese sogenannte repräsentative Wahlstatistik wählen die Bundeswahlleiterin, die Landeswahlleitungen und die statistischen Landesämter maximal fünf Prozent der Wahlbezirke bundesweit zufällig aus. Bei der Bundestagswahl 2021 waren 1,9 Millionen Wahlberechtigte in der Stichprobe der repräsentativen Wahlstatistik. Damit ein Wahlbezirk als Stichprobenwahlbezirk ausgewählt werden kann, muss ein Urnenwahlbezirk mindestens 400 Wahlberechtigte haben und ein Briefwahlbezirk mindestens 400 Wählerinnen und Wähler. Die ausgewählten Bezirke stehen repräsentativ für die Gesamtheit des Wahlbezirkes und die einzelnen Bundesländer.
Anzing ist einer von 900 Briefwahlbezirken, die für die repräsentative Wahlstatistik ausgewählt wurden
In die Statistik für die diesjährige Bundestagswahl haben es von insgesamt 92 000 Wahlbezirken knapp 2700 in die Stichprobe geschafft. Die Gemeinde Anzing ist einer der 900 ausgewählten Briefwahlbezirke.
Für die Wahlstatistik werden in allen ausgewählten Wahlbezirken die Stimmabgabe und die Wahlbeteiligung analysiert, gruppiert nach Geschlecht und Geburtsjahresgruppen. Dafür werden die Wählerverzeichnisse und die Stimmzettel ausgewertet. Die Auszählung der Stimmen allerdings erfolgt getrennt. Für die Statistik wird gezählt, wie viele Wahlberechtigte es im Wahlbezirk gibt und wie viele sich an der Wahl beteiligt haben oder einen Wahlscheinvermerk hatten. Pro Geschlecht gibt es zehn Geburtsjahresgruppen, in die unterteilt wird. Die Gemeinde kümmert sich selbst darum, die Wählerverzeichnisse auszuzählen.

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Der Mehraufwand für die Mitarbeiter im Anzinger Rathaus beginnt bereits bei der Ausgabe der Briefwahlunterlagen, bei der sie darauf achten müssen, dass jeder Briefwähler den richtigen Stimmzettel erhält, wie Bürgermeisterin Alte erklärt. Die Briefwähler bekommen nämlich einen speziellen Vermerk, um später die Auswertung zu erleichtern. Dabei liegt diese Aufgabe der Rathauschefin zufolge in den besten Händen: „Ich bin sehr dankbar, dass unsere Mitarbeiterinnen diese zusätzliche Aufgabe so professionell angehen und umsetzen.“

Um die Stimmabgabe zu untersuchen, wertet das Statistische Landesamt die amtlichen Stimmzettel aus. Dafür muss die Gemeinde Anzing die Stimmzettel lediglich nach der Wahl verpacken und sie an das Landesamt für Statistik schicken. Damit das Amt die abgegebenen Stimmen einfacher untersuchen kann, werden die Stimmzettel bereits bei der Ausgabe der Unterlagen mit einem Aufdruck zur Unterscheidung nach Geschlecht und Geburtsjahresgruppe vermerkt. Pro Geschlecht gibt es sechs Geburtsjahresgruppen. Oft befindet sich nur ein Großbuchstabe auf dem Stimmzettel, der als Vermerk des Geschlechts und der Geburtsjahresgruppe gilt. Beispielsweise bestimmt der Großbuchstabe „H“ die Jahrgänge 1991 bis 2000 der weiblich geborenen Wahlberechtigten.
Eine Zuordnung der Stimmabgabe zu einzelnen Personen ist nicht möglich
Für die Anzinger ändere sich nichts dadurch, dass die Gemeinde nun ein repräsentativer Wahlbezirk ist, erklärt Alte. Die Stimmabgabe einzelnen Personen zuzuordnen sei nicht möglich – es würden keinesfalls personenbezogene Daten erhoben und somit das Wahlgeheimnis und der Datenschutz gewährleistet. Für die betroffenen Bürgerinnen und Bürger in Anzing gibt es deshalb auch keine Möglichkeit, außerhalb der repräsentativen Auswertung zu wählen. Laut Alte werden betroffene Wählerinnen und Wähler zusammen mit ihren Briefwahlunterlagen anhand eines Flyers über die repräsentative Wahlstatistik informiert.
Nach der Ermittlung der Wahlbeteiligung durch die Gemeinden und der Auszählung der Stimmzettel durch die Statistischen Landesämter rechnet das Statistische Bundesamt die Daten aus den Ländern hoch und veröffentlicht sie als Bundes- und Länderergebnisse. Diese Ergebnisse werden voraussichtlich vier Monate nach der Wahl, also im Juni, veröffentlicht und sind dann nachzulesen auf der Webseite der Bundeswahlleiterin unter www.bundeswahlleiterin.de.