Anzing/München:Lebenslang für Mord mit Bratpfanne

Ein grausiges Familiendrama wird Anfang März vor der Schwurgerichtskammer am Landgericht München II verhandelt. Angeklagt ist ein 56-jähriger Kaufmann aus Anzing, er soll seine zehn Jahre ältere Frau zunächst mit einer Bratpfanne niedergeschlagen und dann erwürgt haben. Anschließend bahrte er die Leiche seiner Frau in der Badewanne auf nach buddhistischem Ritus auf, einige Tage nach der Tat scheiterte ein Selbstmordversuch des 56-Jährigen. Vor Gericht gibt der Angeklagte die Tat zwar zu, ein Mörder sei er dennoch nicht. Der Mann erklärt, seine Frau habe von ihm verlangt, sie umzubringen, da sie sich nach einer Oberschenkelhalsfraktur in ihrem Leben eingeschränkt gefühlt habe. Außerdem machten den beiden auch finanzielle Probleme zu schaffen, das Paar hatte wegen des Bankrotts ihrer Weinhandlung mehr als 200 000 Euro Schulden angehäuft. Bereits Wochen vor der Tat, so sagt es der Angeklagte, hätten er und sein Frau immer wieder darüber gesprochen, sich gemeinsam das Leben zu nehmen. Die Verteidigung plädiert darum auf Tötung auf Verlangen beziehungsweise Totschlag. Die Staatsanwaltschaft bezweifelt aufgrund von Zeugenaussagen jedoch, dass die 66-Jährige sterben wollte und ihren Mann dabei um Hilfe bat. Bekannte schilderten das spätere Mordopfer als lebenslustig, einen Todeswunsch der Frau will keiner ausgemacht haben. Als Motiv für die Tat des Angeklagten nimmt die Staatsanwaltschaft einen Streit der Eheleute um die angespannte Situation des Paares an, der dann eskaliert sei. Das Gericht ist ebenfalls dieser Meinung und verurteilt den 56-Jährigen zu einer lebenslangen Haftstrafe.

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