Anwohnerprotest:Illegaler Schuttberg

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Auf einem Grundstück am Waldrand in Vaterstetten wurden Kies und Erde abgeladen - bereits zum zweiten Mal. Für die Beseitigung hat der Eigentümer nun zwei Wochen Zeit

Wieland Bögel

Über die Ursache von Déjà- vus haben Hirnforscher und Psychologen zahlreiche Hypothesen entwickelt. Wesentlich leichter zu ergründen ist das Déjà-vu, das einige Anwohner im Norden Baldhams kürzlich erlebten: Auf einem landwirtschaftlichen Grundstück zwischen Otter- und Hasenweg ist ein Müllberg entstanden, genau dort, wo die Gemeinde vor 13 Jahren bereits gegen wildes Abladen von Bauschutt vorgegangen war.

Im Frühling des Jahres 2000 hatte der FBU-Gemeinderat Manfred Schmidt mehrfach auf eine in seinen Worten "umweltfeindliche Nutzung" des Grundstücks am Waldrand hingewiesen. Damals wurden auf dem rund 1600 Hektar großen Areal Baumaschinen geparkt und Schutt abgeladen. Auch Teerreste und Ölpfützen fanden sich auf dem Grundstück. Anfang April 2000 verhängte die Gemeinde schließlich eine Beseitigungsanordnung für den Schuttberg. Zu Umweltschäden war es damals, zumindest nach den Ergebnissen einer Untersuchung der zuständigen Naturschutzbehörde, nicht gekommen.

Nun ist der Hügel auf das Grundstück zurückgekehrt. Wie Anwohner berichten, ist das inzwischen sechs Meter hohe Berglein seit Mitte März stetig angewachsen. Mehr noch als an der optischen Beeinträchtigung durch die Halde stören sich die Anwohner am Schwerverkehr. "Die Lkw standen Schlange, um sich ihrer Ladung zu entledigen", schreibt einer der Anlieger in einem Beschwerdebrief an die Gemeinde und stellt die Frage, ob diese Nutzung überhaupt zulässig sei.

Die Antwort des stellvertretenden Bürgermeisters Martin Wagner (CSU) ist eindeutig: "Nein, das ist es nicht." Am Donnerstag waren Mitarbeiter des Umweltamtes zur Besichtigung auf dem Grundstück, um zu klären, ob der Eigentümer dort Aushub von Baustellen lagern dürfe. Es sei sehr schnell klar geworden, dass dies nicht der Fall sei, so Wagner. Denn auf dem betreffenden Areal ist nur land- und forstwirtschaftliche Nutzung gestattet. Eine Lagerung von Holz sei deshalb beispielsweise erlaubt, das Ablagern von Kies und Erdreich dagegen nicht. Es bestehe auch keine Möglichkeit, eine solche Lagerung bei der Gemeinde zu beantragen. "Das ist nicht genehmigungsfähig", bekräftigt Wagner. Man habe seitens der Gemeinde bereits eine Beseitigungsanordnung erlassen, sagt der stellvertretende Bürgermeister, der Grundstückseigner habe den Schutt "unverzüglich zu beseitigen". Da keinerlei Gefahr von dem Kieshaufen ausgehe, bedeute "unverzüglich" zwar nicht "sofort", aber innerhalb einer Frist von zwei Wochen müsse der Hügel wieder verschwunden sein.

Woher der Abraum stammt, weiß man im Rathaus auch nicht so genau. Er habe gehört, das Erdreich sei auf einer Baustelle "irgendwo bei Trudering" ausgegraben worden, sagt Wagner. Diese gehöre aber wohl nicht dem Vaterstettener Grundstückseigner. Mit der Lagerung des Erdreiches habe dieser wohl jemandem einen Gefallen tun wollen. Dies kann ihn nun aber teuer zu stehen kommen: Die Gemeinde prüfe derzeit, ob man ein Bußgeld gegen den Eigentümer des Grundstücks verhängen könne, sagt Wagner.

© SZ vom 09.04.2013 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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