Antoniuskapelle auf der Anhöhe:Freie Sicht

Verwaltungsgericht

Was aussieht wie eine Fronleichnamsprozession, ist in Wahrheit eine echte Gerichtsverhandlung. Die Münchner Juristen wollen sich in Zorneding selbst ein Bild von der Lage rund um die Feldkapelle machen - und kommen danach zu einer klaren Entscheidung.

(Foto: Andreas Junkmann)

Die Feldkapelle in Zorneding darf nicht zugebaut werden

Von Andreas Junkmann, Zorneding

Sie wirkt etwas aus der Zeit gefallen, so wie sie da oben auf dem Hügel inmitten eines Neubaugebiets steht: Die Antoniuskapelle wurde bereits im Jahr 1683 gebaut und hatte lange Zeit die kleine Anhöhe im Zornedinger Westen ganz für sich alleine. Seit einiger Zeit rücken aber immer mehr Neubauten heran, auf drei Seiten ist das denkmalgeschützte Kirchlein bereits von modernen Einfamilienhäusern umzingelt. Gegen die Bebauung auf der vierten Seite hat das Bayerische Verwaltungsgericht nun sein Veto eingelegt - und folgt damit der Einschätzung der Denkmalschutzbehörde.

Auf dem noch leeren Grundstück neben der Straße An der Flur sollte ein Einfamilienhaus mit drei Garagen entstehen. Der Bauherr gehört ausgerechnet zu jener Familie, die sich seit mehr als 100 Jahren um die Kapelle kümmert und diese auch regelmäßig der Öffentlichkeit für Rosenkränze zur Verfügung stellt. Daneben ein Haus bauen darf er nach jetzigem Stand der Dinge aber nicht.

Wie Verwaltungsrichterin Cornelia Dürig-Friedl sagte, handele es sich bei der Kirche um eine Feldkapelle - und als solche müsse sie als Landmarke sichtbar sein. Da dies aber nurmehr von einer Seite her möglich sei, erteilte sie dem Vorhaben eine Absage. "Wir sehen keine Chance für die Bebauung, so wie sie jetzt geplant ist", so die Richterin in der mündlichen Verhandlung.

Zu dieser hatte sich der ganze Tross in das kleine Kirchlein gedrängt, um vor dem Platzregen draußen geschützt zu sein.

Doch weder der göttliche Beistand, noch die Argumente der Bauherrnseite konnten Dürig-Friedl und Kollegen umstimmen. So warf etwa die Architektin ein, dass bei der Planung sehr wohl auf die Kapelle geachtet worden sei, und man diese von der Straße aus auch noch sehen könne. Die beiden Anwälte der Klägerseite - der Bauherr hatte gegen die Ablehnung des Vorbescheids Einspruch erhoben - verwiesen auf die bereits vorhandenen Häuser. Die geforderte Sichtbeziehung zur Landschaft sei durch die Bebauung ohnehin schon kaum mehr vorhanden.

Umso mehr gelte es dem Gericht zufolge, den verbliebenen Rest zu erhalten. "Natürlich wäre es netter, wenn man die Kapelle von allen Seiten sehen würde", so Dürig-Friedl. Gerade deshalb stehe auch nicht zur Diskussion, nun noch die letzte Seite zuzubauen - eine harte Entscheidung, die für lange Gesichter auf der Bauherrenseite sorgte.

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